Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kann ich Schadensersatz fordern?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kann ich Schadensersatz fordern?

    Hi rm polizei und alle Anwälte etc :D

    Folgendes:

    Habe Anfang Mai bei Quelle ein Sofa bestellt. Als Liefertermin war "Mitte Juli" angegeben. Nunja... bis zum 20. Juli war nichts da. Darum einfach mal bei Quelle angerufen.. Ich wurde immer und immer wieder vertröstet.Auch die Frage ob es mit der Insolvenz zusammenhängt wurde beneint. Dann letzte Woche meinte ein Mitarbeiter das Sofa wäre in einem Container der durch die Insolvenz gestoppt wurde gelagert. Der Container wäre freigegeben und ich solle mich doch nächste Woche nochmal melden. Gesagt, getan. Heute habe ich mich dann nochmal gemeldet und mir wurde folgendes gesagt: Ich hätte pech gehabt! (ja genauso wurde es mir gesagt!). Die Firma die das Sofa liefert, liefert nicht mehr an Quelle und ich bekomme das Sofa garnicht mehr!

    Wir haben zwar noch nicht bezahlt, sondern hätten erst bei erhalt des Sofas bezahlt, aber ich habe folgendes im Internet gefunden:

    http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Verspaetung/verspaetete_lieferung_4.htm

    Das würde ja auf meinen Fall zutreffen? Kann ich also Schadensersatz fordern?

    #2
    Glaub nicht, dass man da was machen kann. Selbst wenn du schon bezahlt hättest, hättest du vielleicht kein Cent gesehen.

    Außerdem ist dir gar keinen Schaden entstanden o.O

    Kommentar


      #3
      Schadensersatz von einer insolventen Firma zu fordern klingt irgendwie komisch.

      Kommentar


        #4
        lang mal nem nacktem mann in die hosentasche!

        Kommentar


          #5
          stifler postete
          Glaub nicht, dass man da was machen kann. Selbst wenn du schon bezahlt hättest, hättest du vielleicht kein Cent gesehen.

          Außerdem ist dir gar keinen Schaden entstanden o.O
          Im bestimmten Sinne schon ;) Z.b. steht auf der Seite:

          "Das ist zum einen der Verzögerungsschaden. Zum anderen sind auch die Mehrkosten zu erstatten, die ggf. für einen teureren Kauf einer entsprechenden Sache anfallen."

          Kommentar


            #6
            insolvenz = zahlungsunfähig

            man kann es klagen aber ist wie "MELKEN TOTE KUH"

            Kommentar


              #7
              kurz gesagt: pech gehabt du kriegt das sofa net und keinen cent zurück ggnore

              Kommentar


                #8
                Renegade postete
                kurz gesagt: pech gehabt du kriegt das sofa net und keinen cent zurück ggnore
                "Wir haben zwar noch nicht bezahlt,...." Lesen!

                Kommentar


                  #9
                  don postete
                  lang mal nem nacktem mann in die hosentasche!
                  klingt eklig

                  aber denke ausser viel aufwand wird dir die schadensersatzfordrung nicht viel bringen

                  Kommentar


                    #10
                    Der Verkäufer hat die Nichtlieferung der Kaufsache verschuldet [...]

                    Da wird das Problem liegen, du müsstest das zwar nicht beweisen dass Quelle schuld ist aber ob man sowas als Schuldfall sieht ist die andere Frage.

                    Kommentar


                      #11
                      Meine Fresse, hier ist ja mal wieder alles vertreten, aber leider keiner der wirklich Ahnung hat...aber hauptsache alle tun so :D

                      Rechtsbeistand auf RM....nice!

                      Bin selbst noch Anfänger auf dem Gebiet, aber versuchs mal mit §122 BGB.

                      Abgesehen davon musst du beweisen, was für ein Schaden dir entstanden ist. Ich sehe im Moment keinen dir entstandenen Schaden.

                      Kommentar


                        #12
                        Flaming Moe postete
                        Meine Fresse, hier ist ja mal wieder alles vertreten, aber leider keiner der wirklich Ahnung hat...aber hauptsache alle tun so :D

                        Rechtsbeistand auf RM....nice!

                        Bin selbst noch Anfänger auf dem Gebiet, aber versuchs mal mit §122 BGB.

                        Abgesehen davon musst du beweisen, was für ein Schaden dir entstanden ist. Ich sehe im Moment keinen dir entstandenen Schaden.
                        Wie es eben auf dem Link steht. Der Verzögerungsschaden und die Mehrkosten für ein anderes gleichwertiges Sofa.

                        Kommentar


                          #13
                          hab atm das gleiche prob bei neckermann, die couch kommt wegen zu großer nachfrage irgendwann un ich soll mich gedulden -.-

                          ich stonier dat ding jetzt und hol mir irgendwo eine andere :/

                          und bei ner schadenersatzklage bekommste eh nix und hast nur noch mehr arbeit :>

                          Kommentar


                            #14
                            Flaming Moe postete
                            Meine Fresse, hier ist ja mal wieder alles vertreten, aber leider keiner der wirklich Ahnung hat...aber hauptsache alle tun so :D

                            Rechtsbeistand auf RM....nice!

                            Bin selbst noch Anfänger auf dem Gebiet, aber versuchs mal mit §122 BGB.

                            Abgesehen davon musst du beweisen, was für ein Schaden dir entstanden ist. Ich sehe im Moment keinen dir entstandenen Schaden.
                            Was hat denn §122 BGB damit zu tun ? Hier geht es um ne Leistungstörung, da ist keine Rede von Anfechtung.

                            edit: Im Fazit muss ich dir aber zustimmen, es ist kein Schaden entstanden.

                            Kommentar


                              #15
                              also ersteinmal: das kommt drauf an.

                              die frage ist, ob sie die nichtlieferung zum 20. juli zu vertreten haben. wenn sie bisdahin liefern konnten und es wieso auch immer nicht getan haben, dann müssten sie dir den schaden ersetzen - dir ist aber zunächst kein schaden entstanden. in deiner quelle steht ja: ersatz des entstandenen schaden wegen der nichtlieferung bzw der verspäteten lieferung. das wären dann §§ 280 I ivm 281 bgb (nicht leistung trotz möglichkeit und gläubiger will schadensersatz statt der leistung) oder §§ 280 I ivm 283 bgb (nichtleistung wegen nachträglicher unmöglichkeit der leistung). falls quelle doch liefert aber zu spät, dann wären es §§ 280 I ivm 286 bgb. alles müsste aber von quelle zu vertreten sein. ausserdem weiß ich nicht wie euer vertrag war und ob die aussage: lieferung am 20.juli element des kv ist oder nicht. kann gut sein, dass es nur ein hinweis von quelle ist, der nicht rechtsverbindlich ist.

                              aber gehen wir mal davon aus, dass es teil des kv ist. dann müsstest du sie nicht mehr extra mahnen zu liefern, weil die mahnung dann entbehrlich ist, weil festes datum ausgemacht war.

                              d.h. wenn quelle nicht bis zum 20juli geliefert hat und daran schuld ist und du sie gemahnt hast (was du ja konkludent durch deinen anruf getan hast, was aber ggf nicht nötig war), dann müssten sie dir den entstandenen schaden ersetzen, steht ja so auch in deinem link. dir ist aber kein schaden entstanden. so angenommen sie konnten bis zum 20. juli nicht liefern, weil schon zu diesem zeitpunkt die firma nicht mehr gelifert hat, kann es sein, dass du schadensersatz fordern kann, falls quelle das zu vertreten hat und genau das kann ich dir nicht sagen. wie das bei insolvenz aussieht weiß ich nicht.

                              so okay nehmen wir jetzt einfach an, dass quelle die nichtlieferung zu vertreten hat, dann ist dir immer noch kein schaden entstanden und ob du einen immaterielle nvertrauensschaden jetzt einklagen kannst halte ich für sehr sehr problematisch. wenn du aber jetzt das gleiche sofa oder ein vergleichbares (!) woanders für mehr geld kaufen musstest, weil quelle nicht geliefert hat obwohl sie konnten bzw wiel sie scheisse gebaut haben, dann könntest du evtl die mehrkosten als schadensersatz geltend machen.

                              du siehst es sieht nicht ganz so gut aus für dich, weil zuviele faktoren unsicher sind und du ausserdem ne klage einreichen müsstest und ob das so sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

                              so alle angaben ohne gewähr - hab kein bgb hier am start und hab das ma lausm kopp gemacht.
                              hoffe es ist halbwegs richtig :P

                              /e wieso hier jemand mit § 122 umherwirft, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. ich sehe hier nirgendwo ne nafechtung. das wäre auch ziemlich dumm, weil durch die anfechtung der komplette kv untergeht und es braucht einen kv um schadensersatz geltend zumachen. evtl könnte man sagen quelle will anfechten - aber weswegen ? also so ganz stimmt das nicht....

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X