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Kann ich Schadensersatz fordern?

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    #31
    wieso ist kein kv zu stande gekommen nereid ?
    und was hat dein beispiel mit dem problem, was hire diskutiert wird zu tun ?

    achso und ich denke mal das § 285 nen tippfehler ist, weil das wäre surrogat. du meinst wohl § 286 ?

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      #32
      Also so wie ich bisher die AGB von Versandhändlern gelesen habe, kommt der Kaufvertrag erst bei Lieferung zustande, oder?

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        #33
        Weil quelle die Ware nicht liefern konnte. Ergo haben sie sein Angebot nicht angenommen und somit liegt kein KV vor.Denn es wären ja 2 Willenserklärungen notwendig gewesen. Weil sonst könntest du ja jedes mal auf Schadenersatz klagen, wenn die Geschäfte und I-Net shops net liefern können.

        Nen Auszug:

        Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages sind ein Angebot und eine Annahme. Die eine Seite macht ein Angebot, in der die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sein müssen. Beim Kaufvertrag sind dies zumindest die Vertragsparteien, die Kaufsache und der Kaufpreis. Die andere Seite muss dann nur noch zuzustimmen, d.h. das Angebot annehmen. Der Kaufvertrag ist dann geschlossen.

        Ein Kaufvertrag kann auch durch schlüssige Handlungen geschlossen werden. Es bedarf also nicht unbedingt der mündlichen Verständigung von Käufer und Verkäufer. Legt der Käufer den Kaufgegenstand – ohne ein Wort zu sagen - auf den Kassentisch und hält sichtbar entsprechendes Bargeld bereit, gibt er ein Angebot ab, denn er gibt dem Verkäufer so zu verstehen, dass er die Sache zu dem ausgezeichneten Preis kaufen will. Tippt der Verkäufer den Preis in die Kasse ein und verlangt den Kaufpreis, nimmt er das Angebot des Käufers an. Obwohl kein Wort gewechselt worden ist, ist ein Kaufvertrag geschlossen worden.

        Frage: Ist das Ausstellen von Ware bereits ein Angebot?

        Immer, wenn der Verkäufer nicht genau weiß, ob er den Kaufgegenstand auch wirklich liefern kann – ist die Ausstellung einer Sache kein Angebot, sondern nur eine Einladung an den potentiellen Käufer, selbst ein Angebot abzugeben. Das betrifft nicht nur die im Schaufenster ausgestellten Schuhe, sondern z.B. auch die in der Speisekarte aufgeführten Gerichte oder die Zeitungsannonce des Autohändlers hinsichtlich eines Sondermodells.


        Zum Thema beispiel. Es enspricht fast seinem Fall, nur ich hab einen fernseher genommen.

        Um es nochmal richtig zu erklären:

        TV rausgesucht -> bei otto bestellt -> Nun heißt es warten -> es kommt tagelang nix und nun ru fich an -> die vertrösten mich und sagen in 7 tagen ist das ding da -> nach 7 tagen ist immernoch nix da und ichr uf wieda an -> die sagen mir, tut mir leid herr XXXXXX der hersteller liefert nicht mehr oder er ist ausverkauft.

        Nun darf ich also otto auf Schadensersatz verklagen, weil ich kein fernseher zu hause habe und der hersteller nicht liefern konnte? Otto kann doch nicht beeinflussen ob der hersteller noch liefern kann oder nicht. Sollte es ausverkauft sein, konnten sie es ebenfalls nicht beeinflussen, weil ausgerechnet die eingekaufte menge nicht gelangt hat.


        Sollte ich mich irgendwie irren, bitte korrigieren.

        btw: die Quelle AGB sind ebenfalls entscheidend^^

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          #34
          ja die agbs haben wir hier gar nicht behandelt. die wären auch interessant.

          und die tausend zeilen da hättest du dir von mir aus auch sparen können, das weiß ich alles ;)
          ich hatte einfach angenommen, dass quelle und der typ sich einig waren und schon einen kv geschlossen hatten und es nicht lediglich ne invitatio ad offerendum war.

          aber wenn es so ist, dass er gesagt hat: ich will das sofa und nur die typische email kam von wegen: jup bestellung ist eingegangen wird bearbeitet, wenn sie glück haben kommt es evtl mitte juli blablablabla dann ist das kein kv. da hast du dann natürlich recht (gab letztens nen lawblog eintrag dazu) ;)

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            #35
            Steht doch bei jedem Onlinehändler, dass der Kaufvertrag erst mit der Lieferung geschlossen wird. Bestellt hier keiner bei Amazon?

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              #36
              @nereid

              ich hab dein post nicht wirklich gelesen, aber ein kv kam meiner meinung nach zustande.

              quelle stellt die ware im inet aus. käufer "threadersteller" macht ein angebot an quelle, indem er halt das ding im inet auswählt, "in" den einkaufskorb (oder wie das heißt) packt und kaufen klickt.

              dann kam aber der brief von quelle "bla bla bla" wir senden das sofa mitte juli und damit haben die den KV zugestimmt.

              mit dem Kv kommen dann halt die pflichten die ware zu übergeben bzw.die ware zu bezahlen zustande. bloß diese verpflichtung kann quelle nicht einhalten. dann muss man halt klären wie wann und ob man schadensersatz einfordern kann. bloß davon hab ich so gut wie keine ahnung und möchte jetzt auch net im bgb rumblättern

              edit: naja ich scheine doch falsch zu liegen. man lernt nie aus
              kommt davon wenn man nie bei online shops bestellt . ich bin jetzt davon ausgegangen, dass in der email nach der bestellung dem kv zugestimmt wird

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                #37
                "Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen"

                Diesen Absatz hat eigentlich jeder Versandhandel in seinen AGBs.

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                  #38
                  joah daran hab ich gar nicht gedacht. war trotzdem cool, darüber nachzudenken :>
                  wenn man mal langeweile hat kann man ja mal ne agb-kontrolle durchführen und gucken ob quelle da evtl ne lücke hat xD


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                    #39
                    Maschine postete
                    Die insolvente Firma is egal, weil du nen Vertrag mit Quelle abgeschlossen hast.
                    Mag ja rechtlich so sein, aber insolvent ist insolvent.

                    Vor ein paar Tagen erst kam ein Beitrag von einem Tabakwarenladen, der etwas bei Quelle bestellt hatte, bei der Überweisung aber das Komma vergessen hatte. Statt 50,99 Euro oder so wurden 5099 Euro überwiesen.

                    Um es kurz zu machen: Hier ist die rechtliche Lage glasklar, Quelle muss das Geld zurück erstatten, das haben sie ihm auch schriftlich eingestanden - gekommen ist aber trotzdem nichts. Anwalt meinte die Chancen stehen schlecht, durch die Insolvenz ist er ein Gläubiger wie alle anderen auch und bekommt vielleicht etwas anteilig aus der Konkursmasse falls es soweit kommt, aber nicht sein komplettes Geld.

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                      #40
                      Yeah suchen wir AGB-lücken und nutzen diese aus :P Hrhr , mal sehen was sich rausschlagen lässt.

                      btw: sry für den zu langen text :/

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                        #41
                        wenn man bedenkt wieviele personen hier wieviel zeit investiert haben, war das mit sicherheit schon teurer als ein eventueller schadensersatz :D

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                          #42
                          Du kannst Schadensersatz fordern, allerdings würde dich das wahrscheinlich mehr kosten als Du bekommen könntest! Anwalt + die sind in der Insolvenz

                          Kommentar


                            #43
                            skill2beReal postete
                            Du kannst Schadensersatz fordern, allerdings würde dich das wahrscheinlich mehr kosten als Du bekommen könntest! Anwalt + die sind in der Insolvenz
                            Fordern kann man vieles. Er bekommt sowieso nix, is doch 70 mal geklärt hier.

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                              #44
                              Nereid postete
                              Also nen Schadenersatz kannst du nicht fordern.
                              Denn dir ist kein Schaden entstanden und ein Kaufvertrag kam auch nicht zustande.
                              Schon 3st bei sowas nen Schadenersatz zu verlangen.

                              Das ist ja wie wenn ich mir nen Fernseher für 5000 euro kaufen will und man sagt mir nach der bestellung, tut mir leid ist ausverkauft oder die firma liefert nicht mehr. Dann geh ich mit absicht woanders hin und kauf mir das ding für 7000 und fordere schadenersatz. Wenn das so laufen würde, wo kämen wir denn da bitte hin? :)
                              nach der Bestellung? kein Thema...würde ich akzeptieren.. Das wären für mich aber maximal 3 Wochen! Und nicht 2 1/2 bis 3 Monate danach!

                              Naja danke alle die sich hier so viel mühe gegeben haben :) Für mich steht nur eins fest: Nie wieder Quelle.^^

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