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Kann ich Schadensersatz fordern?

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    #16
    Man könnte da jetzt ein wunderbares Zweitsemester-Gutachten drüber erstellen: Kurz und gut: So wie ich das sehe, kriegst du keinen Schadensersatz, du hast nämlich nicht geschrieben, dass du nen Schaden davongetragen hast :D Außerdem fehlt es wohl an ner Fristsetzung, die von §281 I 1 Alternative 1 vorausgesetzt wird. Ob die entbehrlich ist usw. müsste man intensiver prüfen.
    Grundsätzlich hast du scheinbar keinen Schaden und kannst daher wohl auch nix ersetzt bekommen.

    Edit: Würde in der Argumentation dem über mit weitgehend folgen wollen ;D Fraglich ist natürlich ob das wirklich subjektive bzw. objektive Unmöglichkeit ist und daher 280 iVm 283 und 275 I in Frage kommt, zudem ist ein Verzögerungsschaden nach §280 I schwerlich zu begründen, weil dir durch die Verzögerung ja selbst kein Schaden entstanden ist(es sei denn natürlich du hast ein anderes Sofa in der Zeit gemietet bzw. ein anderes Geschäft hat sich zerschlagen) Verzug kann man aus den Angaben nicht beurteilen, wenn ein fester Liefertermin bestand, wäre der natürlich zu bejahen.

    Dazu: ob der Anspruch auf Schadensersatz besteht und ob man von nem insolventen Unternehmen was bekommen kann, sind zwei paar Schuhe. Erstens ist Quelle noch nicht insolvent soweit ich weiß und 2. wäre man dann auch Gläubiger, der befriedigt werden müsste aus der Insolvenzmasse.

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      #17
      virenprkCRZ-tschz postete
      also ersteinmal: das kommt drauf an.
      ........

      im KV stand nur "Mitte Juli" also kein genaus Datum.

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        #18
        ach huch wie komm ich auf 20. juli ? gut okay dann hat er trotzdem immer noch gemahnt bzw ne frist zur nacherfüllung gesetzt und diese voraussetzung erfüllt.

        siehe #16

        /e sag ich doch #16. ich hab nur alle optionen erstmal durchgespielt. es kommt drauf an ob überhaupt, wie du sagst, eine unmöglichkeit nach 275 vorliegt. es wäre hier ne menge möglich, da wir nicht genau wissen was passiert ist. das ist das problem ;)

        und flaming moe hat sich wohl ziemlich selbst geowned :D

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          #19
          naja der Schaden wäre ja einmal der Bezugsschaden und das Sofa was ich jetzt von woanders brauche. Habe ein gleichwärtiges bei Porta Möbel für 100€ mehr + Lieferkosten gesehen was ich mir nun holen "muss" da ich kein sofa habe -.-

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            #20
            Wieso kümmert man sich eigentlich darum? Wenn das Sofa schon bezahlt gewesen wäre könnt ichs ja verstehen... Aber es is ja in keiner Hinsicht ein Schaden oder so entstanden.

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              #21
              welcher bezugsschaden ?und angenommen quelle hat das alles zu vertreten und das passt alles, bin ich mir nachwievor nicht sicher, ob du dann eine nschaden hast. du musst dir zwar woanders ein sofa kaufen. aber die frage ist jetzt: wann ist das sofa, was du dann kaufst gleichwertig zudem, was du bei quelle kaufen wolltest? du hast ja weiterhin die möglichkeit die irgendein anderes zu kaufen. aber nehmen wir mal an, dass du genau das sofa, was du bei quelle bestellt hast, woanders für 100euro mehr + versand findest, dann müsstest du die mehrkosten immernoch einklagen und ob du dann gewinnst vor gericht wage ich zu bezweifeln, da halt nicht klar ist, was quelle zu vertreten hat und was nicht !

              ich an deiner stelle würde mich ärgern, in den sauren apfel beißen und nen anderes kaufen. sind einfach zu viele strittige punkte bzw der aufwand den du hättest, steht absolut in keinem verhältnis zu dem, was du evtl irgendwann mal als schadensersatz erhalten würdest, falls du ihn überhaupt bekommst.

              /e das macht übrgiens 150euro für die rechtsberatung. du kannst es mir innerhalb der nächsten 4wochen auf mein konto überweisen ;)


              /e2 @ über mir - darum gehts hier nicht, es soll nur sinnlos geklagt werden, von sowas lebt der jurist !!!! es interessiert nicht, ob es überhaupt was zu verklagen gibt oder einen schaden zu fordern - es wird beraten, geklagt und abkassiert :D

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                #22
                Flaming Moe postete
                Meine Fresse, hier ist ja mal wieder alles vertreten, aber leider keiner der wirklich Ahnung hat...aber hauptsache alle tun so :D

                Rechtsbeistand auf RM....nice!

                Bin selbst noch Anfänger auf dem Gebiet, aber versuchs mal mit §122 BGB.

                Abgesehen davon musst du beweisen, was für ein Schaden dir entstanden ist. Ich sehe im Moment keinen dir entstandenen Schaden.
                Probiers mal mit 280ff uiiii.

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                  #23
                  kannste vergessen da was zu fordern

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                    #24
                    jaja da hat sicher flaming moe ziemlich in die nesseln gesetzt :D

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                      #25
                      im inet link stehen folgende vorraussetzungen:

                      "Es wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. " erfüllt

                      "Die Lieferung war fällig, d.h. der Verkäufer hätte Ihnen die Ware bereits liefern müssen. " erfüllt

                      "Der Verkäufer wurde ordnungsgemäß gemahnt (schriftlich, per Einschreiben), oder die Mahnung war entbehrlich, weil der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert oder ein genaues Lieferdatum im Vertrag festgelegt wurde." meiner ansicht nach, nicht erfüllt

                      ich geh davon aus, dass du nur angerufen hast. wie willste dann bitteschön vor gericht beweisen, dass du die ermahnt hast. man kann zwar nachweisen, dass du da angerufen hast, aber dann sagen die von quelle halt: er hat sich nur erkundigt wo die ware bleibt. mehr nicht.... (und dass ist keine ermahnung)

                      also no chance

                      (rest lass ich weg)

                      also meiner meinung nach solltest du es nicht versuchen, weil es

                      1. nicht klappen wird
                      2. du dir nur stress machen würde und kein hoher geldbetrag rauskommen würde



                      edit:
                      die überschrift des artikels lautet ja

                      "Schadensersatz wegen Nichterfüllung (bei Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12.2001)"

                      gilt der artikel nur wenn der kaufvertrag vor dem 31.12.2001 abgeschlossen wurde oder hab ich grad ein brainlag?

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                        #26
                        meiner meinung nach ist das ausreichend, dass er gefragt hat wo die ware bleibt. aber siehste - wieder ne neue meinung. du siehst: lass es und gib uns unser honorar für die beratung, sonst verklagen wir dich

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                          #27
                          Die insolvente Firma is egal, weil du nen Vertrag mit Quelle abgeschlossen hast. Die müssen dir nach wie vor das von dir bestellte Sofa (bzw. ein vergleichbares) liefern. Das könnte ihnen zwar unmöglich sein (vgl. §275 BGB) und dein Anspruch auf Lieferung wäre dann untergegangen, da fehlen allerdings genauere Einzelheiten um das hier abschließend zu sagen.
                          Da weder ein Sachmangel noch Rechtsmangel vorliegt (das Bett ist ja nicht kaputt oder so) hast du zunächst keine Ansprüche bzw. Rechte aus den §§ 434,437 BGB.

                          Bleibt nur der allgemeine Verzug (§286) , der wohl vorliegen dürfte, nen Schaden durch den Verzug liegt aber wohl auch nicht vor.
                          Bleibt nur Aufwendungsersatz (§284), aber du hattest wohl kaum Fahrtkosten, Portokosten etc. zu tragen.
                          Du könntest versuchen, dir nen Ersatzsofa zu kaufen und dann anfallende Mehrkosten als Schaden zu verbuchen, das kann aber nich soviel sein dass sich deswegen ein Rechtsstreit lohnt, bzw, es bleibt reine Spekulation.

                          Eine Anfechtung des Vertrages und dann ein entsprechender Anspruch aus §122 BGB ist wenig sinnvoll, da du offensichtlich keinen Grund zur Anfechtung hast und du den Anspruch aus dem Kaufvertrag (§433) verlierst.

                          Fazit:
                          Du hast keine geldwerten Ansprüche, möglicherweise aber noch den Anspruch auf Leistung.
                          Schreib der Quelle nen netten Brief (oder ruf wen höheres in dem Drecksladen an), das die dir nen vergleichbares Ersatzsofa schicken sollen, erwähn dabei das Mitarbeiter unfreundlich zu dir waren und hoffe auf Kulanz.

                          War jetzt allerdings zu faul mir deren AGB durchzulesen, wer weiß was darin steht...

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                            #28
                            Du hast schon mitbekommen, dass Quelle auch mit der Zahlungsunfähigkeit zu kämpfen hat, oder?

                            Kommentar


                              #29
                              http://www.quelle.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Quelle-quelle_de-Site/de_DE/-/EUR/Browse-Service?ServiceID=agb#/lp=AD

                              Auszug aus den Quelle AGB:

                              "3. Ersatzlieferung

                              Sollte einmal die von Ihnen bestellte Ware nicht geliefert werden können und ein Kaufvertrag mit Ihnen noch nicht zustande gekommen sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware durch Zusendung anzubieten. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dieses Angebot anzunehmen. Möchten Sie das Angebot nicht annehmen, senden Sie die Ware bitte mittels des beiliegenden Rücksendeaufklebers an unser Haus zurück. Die Kosten der Rücksendung tragen wir.


                              4. Vertragsabschluss

                              Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen."

                              Tjo, war zu erwarten, das heißt du hast im Ergebnis keinerlei Ansprüche, weil noch kein Vertrag zustande gekommen ist und vorvertragliche Ansprüche hier meines Erachtens nicht ersichtlich sind.

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                                #30
                                Also nen Schadenersatz kannst du nicht fordern.
                                Denn dir ist kein Schaden entstanden und ein Kaufvertrag kam auch nicht zustande.
                                Schon 3st bei sowas nen Schadenersatz zu verlangen.

                                Das ist ja wie wenn ich mir nen Fernseher für 5000 euro kaufen will und man sagt mir nach der bestellung, tut mir leid ist ausverkauft oder die firma liefert nicht mehr. Dann geh ich mit absicht woanders hin und kauf mir das ding für 7000 und fordere schadenersatz. Wenn das so laufen würde, wo kämen wir denn da bitte hin? :)

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