Man könnte da jetzt ein wunderbares Zweitsemester-Gutachten drüber erstellen: Kurz und gut: So wie ich das sehe, kriegst du keinen Schadensersatz, du hast nämlich nicht geschrieben, dass du nen Schaden davongetragen hast :D Außerdem fehlt es wohl an ner Fristsetzung, die von §281 I 1 Alternative 1 vorausgesetzt wird. Ob die entbehrlich ist usw. müsste man intensiver prüfen.
Grundsätzlich hast du scheinbar keinen Schaden und kannst daher wohl auch nix ersetzt bekommen.
Edit: Würde in der Argumentation dem über mit weitgehend folgen wollen ;D Fraglich ist natürlich ob das wirklich subjektive bzw. objektive Unmöglichkeit ist und daher 280 iVm 283 und 275 I in Frage kommt, zudem ist ein Verzögerungsschaden nach §280 I schwerlich zu begründen, weil dir durch die Verzögerung ja selbst kein Schaden entstanden ist(es sei denn natürlich du hast ein anderes Sofa in der Zeit gemietet bzw. ein anderes Geschäft hat sich zerschlagen) Verzug kann man aus den Angaben nicht beurteilen, wenn ein fester Liefertermin bestand, wäre der natürlich zu bejahen.
Dazu: ob der Anspruch auf Schadensersatz besteht und ob man von nem insolventen Unternehmen was bekommen kann, sind zwei paar Schuhe. Erstens ist Quelle noch nicht insolvent soweit ich weiß und 2. wäre man dann auch Gläubiger, der befriedigt werden müsste aus der Insolvenzmasse.
Grundsätzlich hast du scheinbar keinen Schaden und kannst daher wohl auch nix ersetzt bekommen.
Edit: Würde in der Argumentation dem über mit weitgehend folgen wollen ;D Fraglich ist natürlich ob das wirklich subjektive bzw. objektive Unmöglichkeit ist und daher 280 iVm 283 und 275 I in Frage kommt, zudem ist ein Verzögerungsschaden nach §280 I schwerlich zu begründen, weil dir durch die Verzögerung ja selbst kein Schaden entstanden ist(es sei denn natürlich du hast ein anderes Sofa in der Zeit gemietet bzw. ein anderes Geschäft hat sich zerschlagen) Verzug kann man aus den Angaben nicht beurteilen, wenn ein fester Liefertermin bestand, wäre der natürlich zu bejahen.
Dazu: ob der Anspruch auf Schadensersatz besteht und ob man von nem insolventen Unternehmen was bekommen kann, sind zwei paar Schuhe. Erstens ist Quelle noch nicht insolvent soweit ich weiß und 2. wäre man dann auch Gläubiger, der befriedigt werden müsste aus der Insolvenzmasse.
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