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    #46
    Wirtschaftsingenieurwesen 1. Semester. Habe am Gymnasium Abi gemacht und daher von sowas kein Plan... aber ich habe es gerade verstanden. Ich muss die Einkäufe die unter

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      #47
      joa so würd ich es sage, die grundlagen von rechnungswesen die du gerade lernst sind wirklich noch logisch nachvollziehbar im gegensatz zudem was noch kommt

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        #48
        Ninja postete
        achja und degressive abschreibung gibt es nicht mehr. gibt nur noch linear.
        nur für das konjunkturpaket von der regierung das gerade im juli angefangen hat wurde degressive für 1 oder 2 jahre wieder eingeführt um die wirtschaft anzukurbeln.

        Eben, es war fast immer so , dass es in Betrieben so gemacht wurde. 1-2 mal degressiv und dannach linear abschreiben um eben einen höheren gewinn zu erzielen, is ja logisch ^^

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          #49
          trivial software= programme wie word, excel, adobe shizzle usw
          software, die keine trivial software ist, ist demnach für deine bedürfnisse angepasst

          trivial software=normale gewinnermittlungsregeln; bis 150€ GWG; 150-1000€ GWG Sammelposten; darüber abschreiben als immaterielles WG

          für dich zugeschnittene software= aktivieren und abschreiben


          degressive afa gilt nur für bewegliche güter des anlagevermögens. daher also für deine software unbedeutend

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            #50
            danke, mir wird es immer klarer :)

            /e:

            wobei ich noch nicht verstehe, wo der unterschied zwischen einer direkten und indirekten buchung ist :/

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              #51
              so hab mich jetzt nochmal genauer informiert.. war mir selbst nich so sicher

              lt. steuerrichtlinien R5.5
              Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

              heisst also, dass man für diese trivial software grundsätzlich ein degressive afa beanspruchen könnte.. aber da der wert von einer trivial software meist 1000€ (GWG-Sammelposten Grenze) nicht übersteigen wird, ist das relativ selten der fall

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                #52
                xaaR postete
                so hab mich jetzt nochmal genauer informiert.. war mir selbst nich so sicher

                lt. steuerrichtlinien R5.5
                Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

                heisst also, dass man für diese trivial software grundsätzlich ein degressive afa beanspruchen könnte.. aber da der wert von einer trivial software meist 1000€ (GWG-Sammelposten Grenze) nicht übersteigen wird, ist das relativ selten der fall
                das deckt sich mit meinen ergebnissen in einer aufgabe. Macht auch in der Hinsicht Sinn, dass Software meistens über 3 Jahre abgeschrieben wird und der AfA-Satz die 33% ja nicht wirklich erreicht ---> lineare Abschreibung schlauer.

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