Dragnod postete
Da der Kündigungsgrund, auf den sich er Arbeitgeber berufen wollen würde keinerlei Bezug zum Arbeitsverhältnis hat würde ich das nichtmal als ordentlichen Kündigungsgrund gelten lassen. Also nichtmal eine verhaltensbedingte Kündigung würde da durchgehen. Schon wegen des Erfordernises einer vorherigen Abmahnung nicht.
Da der Kündigungsgrund, auf den sich er Arbeitgeber berufen wollen würde keinerlei Bezug zum Arbeitsverhältnis hat würde ich das nichtmal als ordentlichen Kündigungsgrund gelten lassen. Also nichtmal eine verhaltensbedingte Kündigung würde da durchgehen. Schon wegen des Erfordernises einer vorherigen Abmahnung nicht.
Kommentar