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cityroller kannste doch bestimmt so einklappen und problemlos mit in die wohnung nehmen..
wie zur hölle kommt man auf die idee, sowas draußen stehen zu lassen?
-> verdient, dass er geklaut wurde
Selbst das mitnehmen von Sperrmüll ist Diebstahl. Niemand darf das Zeug was vor deinem Haus einfach mitnehmen, auch wenn es klar als Sperrmull deklariert ist, ohne vorher bei dir um Erlaubnis zu fragen.
nightghost postete
Selbst das mitnehmen von Sperrmüll ist Diebstahl. Niemand darf das Zeug was vor deinem Haus einfach mitnehmen, auch wenn es klar als Sperrmull deklariert ist, ohne vorher bei dir um Erlaubnis zu fragen.
Damit sollte die Sache klar sein.
ja aber das problem ist wie soll man an diese tpyen rankommen ???
La-Bumba postete
Ist das in diesem fall diebstahl un kann es zur anzeige gebracht werden??
Es ist auch Diebstahl wenn Sie deinen Sperrmüll mitnehmen, das weiss nur kaum jemand!
Wenn du Sachen für den Sperrmüll bereit stellst, dann darf die niemand dort weg nehmen, ausgenommen eben die Müllabfuhr!
und außerdem was ich noch nicht erwähnt habe vor dem Haus war gar kein anderer Sperrmüll!!!!! Und normalerweise sieht man den Roller nicht als Müll an vorallem wenn er noch hinter dem Zaun steht.
nightghost postete
Selbst das mitnehmen von Sperrmüll ist Diebstahl. Niemand darf das Zeug was vor deinem Haus einfach mitnehmen, auch wenn es klar als Sperrmull deklariert ist, ohne vorher bei dir um Erlaubnis zu fragen.
Damit sollte die Sache klar sein.
ja aber das problem ist wie soll man an diese tpyen rankommen ???
Erstmal Anzeige bei der Polizei.
Bei uns ist das so, dass die Typen immer in die Städte/Dörfer fahren, in denen gerade Sperrmüll ist. Die Polizei wird dadurch vll rauskriegen können, wenn ihr ihnen genaue Beschreibung des LKW's gebt, wer es war und kann dann durchsuchen und findet den Roller vielleicht. Nummerschild wär halt deluxe gewesen :E
naja, dann wurd uns halt was falsches beigebracht.......
prof hat staatsexamen 1.0 und war staatsanwalt und so....
mit dem herausstellen des sperrmüllls gibt man die eigentumsverhältnisse auf und es wird herrenlos (§ 959 BGB: "Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.)
-> eigentum an herrenloses gut erwirbt man duirch die besitznahme
man kann so und so argumentieren, aber generell sagen, dass mitnehmen von sperrmüll diebstahl ist, ist falsch
edit: in manchen gemeinden ist verankert, dass beim herausstellen des sperrmülls das eigentum an gemeinde übergeht und dann ist dass in der tat diebstahl
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