So hoffe mir kann hier iwer helfen, schreib morgen neu Steuer Klausur..^^
Ich hab hier den Fall dass hier jemand 488,16 Kirchensteuer zahlen muss...(übrige Sonderausgaben)
nehm ich dann 488, 489 oder 488,16 zum berechenen des zu versteuernden Einkommens???
Ich hab hier den Fall dass hier jemand 488,16 Kirchensteuer zahlen muss...(übrige Sonderausgaben)
nehm ich dann 488, 489 oder 488,16 zum berechenen des zu versteuernden Einkommens???
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