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    #31
    geh zur bank und lass dir dein geld zurueckueberweisen. geht bis zu 6 wochen nach der uebweweisung. ka ob dir das hilft :/

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      #32
      Erstens geht das nicht einfach so und zweitens hat der Verkäufer dann trotzdem einen Anspruch auf die Zahlung. Denn wenn du nicht beweisen kannst dass der Verkäufer in der Beschreibung gelogen hat, schaut es schlecht aus.

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        #33
        ISt ja nicht so, als wäre nen GEwährleistungsanspruch deinerseits komplett ausgeschlossen nur weil es nen Privatverkauf ist. Er KANN allerdings die Gewährleistung ausschließen. Wär also zunächst mal wichtig zu gucken ob er das in der Beschreibung getan hat. Dann hast du auch in den ersten 6 Monaten kein Beweisproblem denn da gilt noch die umgekehrte Beweislast bezüglich des Defekts des Geräts.

        Wenn er ausgeschlossen hat, bist du am Arsch. Vor allem wenn, so wie ich das verstanden hab, der Defekt erst nach ner woche aufgetreten ist. Dann wars schlicht Pech..tt

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          #34
          Dragnod postete
          ISt ja nicht so, als wäre nen GEwährleistungsanspruch deinerseits komplett ausgeschlossen nur weil es nen Privatverkauf ist. Er KANN allerdings die Gewährleistung ausschließen. Wär also zunächst mal wichtig zu gucken ob er das in der Beschreibung getan hat. Dann hast du auch in den ersten 6 Monaten kein Beweisproblem denn da gilt noch die umgekehrte Beweislast bezüglich des Defekts des Geräts.

          Wenn er ausgeschlossen hat, bist du am Arsch. Vor allem wenn, so wie ich das verstanden hab, der Defekt erst nach ner woche aufgetreten ist. Dann wars schlicht Pech..tt
          Beweislastumkehr nur im Vebrauchergeschäft. #30 hat schon Recht.

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