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    #16
    hast du die rechnung? vllt hats noch garantie.

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      #17
      gwährleistung muss der verkäufer nicht erbringen, aber wenn er falsche angaben zu der ware macht, sollte er eigentlich das geld zurück erstatten.

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        #18
        Gurgli der Murloc-Marine postete
        I n33d m0n3y postete
        Gurgli der Murloc-Marine postete
        einzige chance ist halt verkäufer zu fragen... vielleicht hast du glück er nimmt es zurück obwohl er nicht müsste...
        lol

        bestimmt! :D
        bei mir wars halt mal so... klar die chancen sind nicht unbedingt hoch, aber zumindest besser als nix zu tun
        klar, möglich ist es, aber doch eher unwahrscheinlich :)
        probieren kann man es trotzdem, da gebe ich dir recht

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          #19
          Wenn in der Produktbeschreibung "wissentlich" gelogen wurde kannst du das ganze rückgängig machen. Das musst du aber beweisen.

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            #20
            gesicht postete
            sowas kauft man doch nicht gebraucht, du noob

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              #21
              slayer postete
              Wenn in der Produktbeschreibung "wissentlich" gelogen wurde kannst du das ganze rückgängig machen. Das musst du aber beweisen.
              und wie bitte?

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                #22
                handy bei eBay hahaha warum nicht gleich gebrauchte kondome....

                KAUFE NIEMALS GEBRAUCHTE ELEKTRONIK

                Kommentar


                  #23
                  CrazyDongpal postete
                  handy bei eBay hahaha warum nicht gleich gebrauchte kondome....

                  KAUFE NIEMALS GEBRAUCHTE ELEKTRONIK
                  oder gebrauchte kondome!

                  Kommentar


                    #24
                    oder gebrauchte unterhosen!

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                      #25
                      I n33d m0n3y postete
                      slayer postete
                      Wenn in der Produktbeschreibung "wissentlich" gelogen wurde kannst du das ganze rückgängig machen. Das musst du aber beweisen.
                      und wie bitte?
                      Indem du den Fehler/Defekt direkt beim Auspacken erkennst und mit Zeugen beweisen kannst (am besten noch Photos)

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                        #26
                        red mit deinem anwalt des vertrauens :D

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                          #27
                          sNaP oR diE postete
                          red mit deinem anwalt des vertrauens :D
                          Würde ihm auch leider nicht viel bringen.. Post #4 sagt es ja leider. :(

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                            #28
                            eulen

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                              #29
                              was sagt denn sein Profil bzw seine Bewertungen? Einer der 100 Verkäufe oder mehr hat und 100% positiv hat wird sicher nicht Betrügen etc.. und würde sicher dir entgegenkommen wenn so was bei ihm auch schon aufgetreten ist.

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                                #30
                                wushu postete
                                sNaP oR diE postete
                                red mit deinem anwalt des vertrauens :D
                                Würde ihm auch leider nicht viel bringen.. Post #4 sagt es ja leider. :(
                                Garantie nein, aber im Regelfall einen Gewährleistungsanspruch:
                                Wenn ein Gerät als "neuwertig, ohne erkennbare Gebrauchspuren" verkauft wird, in Wirklichkeit jedoch äusserliche Mängel sichtbar sind, dann hat man (im Regelfall) die Möglichkeit sein Geld zurückzufordern.
                                Bei Defekt nehme ich mal an dass dies so laufen müsste:
                                1) Der Händler "versichtert" dass das Gerät funktioniert.
                                2) Der Defekt müsste nachweisbar im Vorfeld eingetreten sein (d.h. der Defekt kann nicht durch den Transport entstanden sein)

                                Man hat auch im C2C Bereich Möglichkeiten sein Geld zurück zu bekommen, jedoch lohnt sich der Aufwand wohl meistens nicht.

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