hast du die rechnung? vllt hats noch garantie.
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klar, möglich ist es, aber doch eher unwahrscheinlich :)Gurgli der Murloc-Marine postete
bei mir wars halt mal so... klar die chancen sind nicht unbedingt hoch, aber zumindest besser als nix zu tunI n33d m0n3y postete
lolGurgli der Murloc-Marine postete
einzige chance ist halt verkäufer zu fragen... vielleicht hast du glück er nimmt es zurück obwohl er nicht müsste...
bestimmt! :D
probieren kann man es trotzdem, da gebe ich dir recht
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Indem du den Fehler/Defekt direkt beim Auspacken erkennst und mit Zeugen beweisen kannst (am besten noch Photos)I n33d m0n3y postete
und wie bitte?slayer postete
Wenn in der Produktbeschreibung "wissentlich" gelogen wurde kannst du das ganze rückgängig machen. Das musst du aber beweisen.
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Garantie nein, aber im Regelfall einen Gewährleistungsanspruch:wushu postete
Würde ihm auch leider nicht viel bringen.. Post #4 sagt es ja leider. :(sNaP oR diE postete
red mit deinem anwalt des vertrauens :D
Wenn ein Gerät als "neuwertig, ohne erkennbare Gebrauchspuren" verkauft wird, in Wirklichkeit jedoch äusserliche Mängel sichtbar sind, dann hat man (im Regelfall) die Möglichkeit sein Geld zurückzufordern.
Bei Defekt nehme ich mal an dass dies so laufen müsste:
1) Der Händler "versichtert" dass das Gerät funktioniert.
2) Der Defekt müsste nachweisbar im Vorfeld eingetreten sein (d.h. der Defekt kann nicht durch den Transport entstanden sein)
Man hat auch im C2C Bereich Möglichkeiten sein Geld zurück zu bekommen, jedoch lohnt sich der Aufwand wohl meistens nicht.
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