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RM Juristen plx

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    RM Juristen plx

    Hallo Staranwälte und Bundesrichter RMs,
    morgen Klausur in Recht und folgender Fall:

    Die Firma Blablablub GmbH (Finanzdienstleistungsbranche) mit Sitz in einer deutschen Kleinstadt ist regional bekannt.
    Sie wollen ne Webseite machen und dafür die Domain blablablub.de registrieren.
    Die Domain ist aber durch Timo Beil (EDV Berater) belegt. Timo wohnt im Nachbarort.

    Timo bietet sie für 3000 EUR zum Verkauf an, Firma will nicht zahlen und den Rechtsweg einschreiten.

    Wie siehts aus? Anspruchsgrundlage? Wer bekommt Recht?

    Bitte um Hilfe.

    #2
    timo

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      #3
      Timo, weil die Homepagedomain ihm gehört.

      2easy4 Agent - Orange.

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        #4
        Timo Beil

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          #5
          Timo Boll

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            #6
            sex.com und pizza.com wurde auch für millionenbeträge verkauft

            timo

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              #7
              wie kann man sich nur agent orange nennen... da kannst auch direkt zyklon b als neuen nick nehmen :/

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                #8
                ist timo ins HR mit domain eingetragen?

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                  #9
                  timo bekommt die hälfte der sachen der blablablub gmbh und die schule muss 62 mio. $ strafe zahlen

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                    #10
                    Time Beil hat keine Anspruchsgrundlage, bzw. kein berechtigtes Interesse an der Domain, sofern seine Firma anders heißt. Wenn es sich nicht um eine generische Domain (wiki) handelt, so kann die Firma über einen Disput-Eintrag die Domain sperren lassen und einen Rechtsstreit anstreben. Folge eines Disput-Eintrags kann ein Schadensersatz-Anspruch des rechtmäßigen Inhabers an den Rechtsgegner sein, sofern ihm durch den Eintrag nachweislich Einnahmen entgangen sind.

                    http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Domainrecht

                    Alle Angaben ohne Gewähr

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                      #11
                      Kommt mMn auch drauf an, ob die BLABLABLLBA GmbH länger Produkte (die z.B. Markenrechtlich geschützt sind), die denselben Namen der Domain haben, vertreibt oder nicht.

                      Kenn mich da nicht so aus, aber hier kannste ja vllt etwas lesen:
                      http://www.domain-recht.de/handel/regeln.php

                      e:
                      Ah okay, #11 :)

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                        #12
                        http://www.studivz.net/Search/SearchGlobal/name/timo+beil/doSearch/1

                        welcher davon? rm inka$$o klärt.

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                          #13
                          Timo und Du solltest kein Jura studieren

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                            #14
                            bei solchen sachen immer auf bgh-urteile vertrauen:
                            http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&n r=47038&pos=1&anz=40

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                              #15
                              gibt da aber auch andre fälle...

                              wenn du ne domain hast die meinetwegen google-sex-toys-deepinsideRM.de hast kann google dich in die steinzeit klagen WENN du die domain nicht schon sehr lange besitzt...

                              beispiel: google mail, https://www.gmail.de/

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