Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RM Juristen plx

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    crz postete
    http://www.studivz.net/Search/SearchGlobal/name/timo+beil/doSearch/1

    welcher davon? rm inka$$o klärt.
    ahahaha :D nice

    ---------------------------------

    Danke für die Antworten. In dem Fall steht nichts von Markeneintragungen, nur dass die Firma bereits langjährig regional tätig ist. BGH Urteile zu zitieren ist bisschen schwer darf nur die Gesetze in der Klausur benutzen.

    Ich studier kein Jura hab aber Recht Vorlesungen :(

    Kommentar


      #17
      pin postete
      wie kann man sich nur agent orange nennen... da kannst auch direkt zyklon b als neuen nick nehmen :/
      Was ?
      Wie war das ?
      Höre ich da ... etwa ... ein leise wimmerndes ...
      mimimi.

      ?

      Kommentar


        #18
        finde es halt leicht geschmacklos?!

        Kommentar


          #19
          nimm einfach 2 quellen. eine spricht für eine freigebung der domain (#10) und eine dagegen (bgh-urteil). das nimmste als grundlage und wägst das für und wider ab und bildest dir deine eigene meinung.

          verstehe aber nicht, warum du weißt, was in deiner klausur drankommt. sollt ihr euch da intensiv drauf vorbereiten oder wie ist das geregelt?

          Kommentar


            #20
            maKjeeee postete
            nimm einfach 2 quellen. eine spricht für eine freigebung der domain (#10) und eine dagegen (bgh-urteil). das nimmste als grundlage und wägst das für und wider ab und bildest dir deine eigene meinung.

            verstehe aber nicht, warum du weißt, was in deiner klausur drankommt. sollt ihr euch da intensiv drauf vorbereiten oder wie ist das geregelt?
            Gab einen Katalog mit Übungsfragen/fällen, das war einer davon, sowas könnte also leicht abgewandelt dran kommen.

            Kommentar


              #21
              pin postete
              finde es halt leicht geschmacklos?!
              Vllt. mag ich ja auch einfach nur James Bond und esse gerne Orangen.

              Kommentar


                #22
                klingt zwar stumpf, aber bei recht als nebenfach (denk ich mal das ist es bei dir) niemals(!), es sei denn du kannst es wasserfest begründen, die mindermeinung vertreten. vertrau immer auf bgh-urteile und versuche deine klausur auch dementsprechend aufzubauen.

                hast du mal einen prof, der mindermeinung total geil findet - der wird dann öfters bgh und landesgerichtsurteile kritisieren - geh bei dem auf die mindermeinung.
                in jura musst du leider immer das schreiben, was dein prof grade von dir hören/lesen möchte.

                Kommentar


                  #23
                  die firma, aufgrund des tollen namens

                  Kommentar


                    #24
                    maKjeeee postete
                    klingt zwar stumpf, aber bei recht als nebenfach (denk ich mal das ist es bei dir) niemals(!), es sei denn du kannst es wasserfest begründen, die mindermeinung vertreten. vertrau immer auf bgh-urteile und versuche deine klausur auch dementsprechend aufzubauen.

                    hast du mal einen prof, der mindermeinung total geil findet - der wird dann öfters bgh und landesgerichtsurteile kritisieren - geh bei dem auf die mindermeinung.
                    in jura musst du leider immer das schreiben, was dein prof grade von dir hören/lesen möchte.
                    hat hier wer nach jurastudium gefragt?

                    Kommentar


                      #25
                      Ich hab genau darüber gestern ne Recht-Klausur geschrieben ;)

                      Du musst dich dabei schon auf BGH-Urteile berufen (am bedeutendsten der "Shell"-Prozess: http://www.heise.de/newsticker/Bundesgerichtshof-schickt-Shell-Domain-zurueck-an-DENIC--/meldung/22901 Dabei wurde das Unternehmen über das Namensrecht gestellt). Wichtig für die Freigabe einer Domain an eine Firma ist die Fragestellung, ob ein Besucher der Seite erwarten würde die Firma zu finden (das war die Hauptbegründung im Shell-Prozess).

                      Kommentar


                        #26
                        maKjeeee postete
                        klingt zwar stumpf, aber bei recht als nebenfach (denk ich mal das ist es bei dir) niemals(!), es sei denn du kannst es wasserfest begründen, die mindermeinung vertreten. vertrau immer auf bgh-urteile und versuche deine klausur auch dementsprechend aufzubauen.

                        hast du mal einen prof, der mindermeinung total geil findet - der wird dann öfters bgh und landesgerichtsurteile kritisieren - geh bei dem auf die mindermeinung.
                        in jura musst du leider immer das schreiben, was dein prof grade von dir hören/lesen möchte.
                        danke für die tipps. die vorlesung macht kein prof, bei uns machen das anwälte als lehrbeauftragte. finde das bisschen seltsam, vorallem ist das ein schein und die geben uns da so irgendwoher geklaute 80 seiten skripte und nochmal einige skripte über gesellschaftsrecht :P

                        @slayer
                        Danke. Die Frage ist da dann wieder welche oder wieviele Besucher das erwarten würden. Bei Shell ist ja klar, ist weltweit bekannt und sowas ist glaub ich auch gesetzlich geregelt im Markenrecht unter "notorische Bekanntheit".

                        Kommentar


                          #27
                          Ja das ist dort geregelt, aber die Diskussion die sich dort stellt ist, mit welchem Recht kann das Gericht ein wirtschaftliches Unternehmen (Markenrecht) über das Namensrecht der natürlichen Person stellen?

                          Kommentar


                            #28
                            ohje wenn du das nicht weisstr gl morgen :D

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X