Ich mach demnächst mein zivi und wollte fragen welche vorrausetzungen bestehen müssen,dass man in den genuß kommt die wohnung bezahlt zu bekommen?
hab im inet weng recherchiert und viel dummes gelaber gefunden,rechtlich aber gilt das :
So werden während des Grundwehrdienstes, des Zivildienstes, des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes im Anschluss an den Grundwehrdienst und des Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft - bei Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen - unter anderem gewährt:
- xxxx
- xxx
- Mietbeihilfe nach § 7a USG zur Sicherung des Wohnbedarfs des allein stehenden Wehrpflichtigen, der Mieter seiner Wohnung ist;
hat da jemand schon erfahrung damit gemacht??
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