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Auf Autobahn geblitzt in Probezeit

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    Auf Autobahn geblitzt in Probezeit

    Hi Folks,
    vor rund 5 Wochen wurde Mitarbeiter A mit einem Firmenwagen und 130 km/h auf der Autobahn geblitzt, wo nur 100 km/h erlaubt waren. Heute kam der Anhörungsbescheid in die Firma und nach Toleranzabzug hat Mitarbeiter A insgesamt 26 km/h zuviel. In dem Schreiben steht noch nix von Bußgeld oder Punkten. Leider hat unsere übereifrige Sekretärin sofort den Anhörungsbogen mit Namen und Anschrift von Mitarbeiter A zurückgefaxt, heißt er bekommt in den nächsten Tagen Post. Problem ist nur, dass Mitarbeiter A noch für 2 Monate in der Probezeit ist und somit eine Nachschulung machen müsste und seine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird. Mitarbeiter A hatte sich gleich nach dem Blitzer mit seinem Beifahrer geeinigt, dass er die Punkte übernimmt. Er ist auch Angestellter in der Firma und somit Mitarbeiter B.

    Lohnt es sich jetzt noch zu bestreiten, dass es Mitarbeiter A selber war und er einfach dei Daten von Mitarbeiter B angibt, wenn er Post bekommt?
    Was passiert im schlimmsten Fall, wenn das nachgeprüft wird? Mitarbeiter A ist auf dem Foto eigentlich recht eindeutig zu erkennen!
    Steigen seine Chancen, nicht näher Überprüft zu werden, weil das Schreiben von der Thüringer Polizei kommt und er in Sachsen wohnt?

    Auf dem Anhörungsbogen gibt es auch noch ne Auswahlmöglichkeit mit Angaben zur Sache:
    1.) Fahrzeug wurde zur Tatzeit vom angegebenen Fahrer geführt.
    2.) Fahrzeug wurde zur Tatzeit dem angegebenen Fahrer überlassen.

    Leider wurde 1.) angekreuzt....

    mfg
    mantic

    #2
    Naja Mit. A wird wohl jetzt den gleichen Anhörungsbogen bekommen. B sollte trotzdem den Bogen ausfüllen und abschicken.
    Jetzt kann mehreres passieren:

    - B bekommt die Punkte und alles ist gut
    - Die Polizei schaut bei A vorbei (wenn er leugnet) und stellt die Identität fest -> A ist im A.

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      #3
      jo sicher, einfach angeben, dass mitarbeiter b gefahren ist..

      mit glück --> drops gelutscht

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        #4
        ich glaub da ist nix mehr zumachen, aber kann mich auch irren :I. Aber ne andere Sache bist du dir sicher mit den 130km/h? Weil ich hielt die Toleranzgrenze auf Autobahnen immer für deutlich höher^^

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          #5
          Wurde in 30 zone mit gut 45 geblitzt...musste aber nur 15 öcken bezahlen und mehr net

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            #6
            ist doch wayne was du vorher ankreuzt oder aussagst. wichtig ist das was vor gericht gesagt wird.

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              #7
              Bei Gewschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% abgezogen. Wenn du laut Tacho 130 gefahren bist musst du erst die Tachungenauigkeit abziehen, was meist so ca. 3-7 km/h sind.
              130 km/h - 3km/h (Tachoungenauigkeit) - 3% Toleranz = 123km/h
              d. h. keine Verlängerung der Probezeit

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                #8
                teh b0ss postete
                ist doch wayne was du vorher ankreuzt oder aussagst. wichtig ist das was vor gericht gesagt wird.
                That's how it is, and that's how it goes!

                Kommentar


                  #9
                  NeRo postete
                  Bei Gewschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% abgezogen. Wenn du laut Tacho 130 gefahren bist musst du erst die Tachungenauigkeit abziehen, was meist so ca. 3-7 km/h sind.
                  130 km/h - 3km/h (Tachoungenauigkeit) - 3% Toleranz = 123km/h
                  d. h. keine Verlängerung der Probezeit
                  Doch, 20km/h zu schnell ist Verlängerung;)

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                    #10
                    Have Heart postete
                    NeRo postete
                    Bei Gewschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% abgezogen. Wenn du laut Tacho 130 gefahren bist musst du erst die Tachungenauigkeit abziehen, was meist so ca. 3-7 km/h sind.
                    130 km/h - 3km/h (Tachoungenauigkeit) - 3% Toleranz = 123km/h
                    d. h. keine Verlängerung der Probezeit
                    Doch, 20km/h zu schnell ist Verlängerung;)
                    wenn schon klugscheißen, dann bitte richtig
                    erst ab 21 km/h drüber gibts den punkt+verlängerung

                    Kommentar


                      #11
                      O.o ab 20? hmm...
                      aber vllt. hat er glück weil ich nur für die Tachoungenauigkeit 3km/h abgezogen hab, könnten auch >6 km/h sein.

                      btw: was hat das mit klugscheißen zu tun, er hat mich/uns auf einen faktisch falschen fehler aufmerksam gemacht.

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                        #12
                        Talanthalos postete
                        Have Heart postete
                        NeRo postete
                        Bei Gewschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% abgezogen. Wenn du laut Tacho 130 gefahren bist musst du erst die Tachungenauigkeit abziehen, was meist so ca. 3-7 km/h sind.
                        130 km/h - 3km/h (Tachoungenauigkeit) - 3% Toleranz = 123km/h
                        d. h. keine Verlängerung der Probezeit
                        Doch, 20km/h zu schnell ist Verlängerung;)
                        wenn schon klugscheißen, dann bitte richtig
                        erst ab 21 km/h drüber gibts den punkt+verlängerung
                        Das war kein Klugscheißen sondern ne Richtigstellung seiner Rechnung, deine 21km/h waren Klugscheißen..

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                          #13
                          teh b0ss postete
                          ist doch wayne was du vorher ankreuzt oder aussagst. wichtig ist das was vor gericht gesagt wird.
                          das glaubst auch nur du

                          und senter

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                            #14
                            Mitarbeiter A ist laut Anhörungsbogen definitiv 26 km/h zu schnell!
                            Was könnte es für juristische Konsequenzen geben, wenn A leugnet und der Täuschungsversuch auffliegt?
                            Vor Gericht würde A eindeutig auf dem Foto indentifiziert werden können!

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                              #15
                              ist mir auch schon passiert, ich habe die polizei dann bestochen.

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