http://www.heise.de/newsticker/Kfz-Scanning-soll-in-Hessen-bald-wieder-moeglich-sein--/meldung/140972
Ähm ... WTF?
Das Gesetz ermächtigt die Polizei auch, mit richterlicher Erlaubnis Wohnungen und Garagen zu betreten, um technische Überwachungsmittel zu installieren. Abhören darf sie Wohnungen aber nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Schutz vor Abhörmaßnahmen genießen Geistliche, Rechtsanwälte, Abgeordnete und Journalisten; damit geht das hessische Polizeirecht künftig über die Vorschriften für die Bundespolizei hinaus.
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