Frage an die promovierten RM-Juristen:
Angenommen ich geb eine Privatanzeige auf, in der ich eine Haushälterin suche, und explizit angebe dass sie deutsch sein muss.
Kann man mich deswegen gemäß ADG verklagen? Oder ist gilt die nur bei öffentlichen Anzeigen?
Angenommen ich geb eine Privatanzeige auf, in der ich eine Haushälterin suche, und explizit angebe dass sie deutsch sein muss.
Kann man mich deswegen gemäß ADG verklagen? Oder ist gilt die nur bei öffentlichen Anzeigen?
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