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    rechtsgrundlage

    hallo liebe rm-com!

    auf meiner suche in den unendlichen weiten des www bin ich auf etwas gestoßen:

    http://www.gta4forum.de/news-f15/rechtliche-schritte-gegen-beleidigungen-t2406.html

    lest euch bitte einmal den ersten post durch und sagt mir, ob das beschriebene rechtskräftig ist!?

    meine meinung dazu, dies sind alles leere drohungen!

    #2
    Natürlich geht das, das ist nur bei 99.9% der Pages zu viel Aufwand.

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      #3
      Bei inwc gab es mal das gleiche. Der Boardbetreiber haftet für die Inhalte auf seiner Seite und deshalb kann ich das schon verstehen.

      Warum sollte das nicht rechtskonform sein ?

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        #4
        ich zitiere:
        Ha! Wie geil!
        Ich als Jurastundent lese den Thread mit einem Lächeln auf meinem Gesicht.
        Ich glaube eher nicht, dass hier mit "Abmahnungen" gedroht werden kann.
        Je nachdem, wie du das definierst, ist es schon einmal völliger Schwachsinn.
        Zumal du bedenken musst, dass du nie im Leben eine IP Adresse herausbekommen kannst, sobald nicht gegen deutsches Recht vertsoßen worden ist. IP Adressen dürfen nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Und selbst dann gäbe es keine "Abmahnung", sondern eine Unterlassungsklage. Das ist das einzigste, was in solch einem Fall gemacht werden kann.
        Allerdings bezweifel ich, dass du eine Unterlassungsklage einreichen wirst, da dir sicherlich die 500€ für einen echten Anwalt zu viel sind.

        Also: Bitte nicht mehr drohen und so tuen, als könnte man rechtliche Schritte einleiten. Dieser Post sollte wenn möglich auch nicht gelöscht werden, falls doch, siehst du ja, dass du selbst de Lage nicht im Griff hast und selbst zugestehst, dass du Unrecht hast und mit sinnlosen Mitteln drohst.

        Alle meine Beiträge gelten nicht als Rechtsberatung, lediglich als Hinweis

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          #5
          WesT postete
          ich zitiere:
          Ha! Wie geil!
          Ich als Jurastundent lese den Thread mit einem Lächeln auf meinem Gesicht.
          Ich glaube eher nicht, dass hier mit "Abmahnungen" gedroht werden kann.
          Je nachdem, wie du das definierst, ist es schon einmal völliger Schwachsinn.
          Zumal du bedenken musst, dass du nie im Leben eine IP Adresse herausbekommen kannst, sobald nicht gegen deutsches Recht vertsoßen worden ist. IP Adressen dürfen nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Und selbst dann gäbe es keine "Abmahnung", sondern eine Unterlassungsklage. Das ist das einzigste, was in solch einem Fall gemacht werden kann.
          Allerdings bezweifel ich, dass du eine Unterlassungsklage einreichen wirst, da dir sicherlich die 500€ für einen echten Anwalt zu viel sind.

          Also: Bitte nicht mehr drohen und so tuen, als könnte man rechtliche Schritte einleiten. Dieser Post sollte wenn möglich auch nicht gelöscht werden, falls doch, siehst du ja, dass du selbst de Lage nicht im Griff hast und selbst zugestehst, dass du Unrecht hast und mit sinnlosen Mitteln drohst.

          Alle meine Beiträge gelten nicht als Rechtsberatung, lediglich als Hinweis
          "Einzigste" + null technisches Verständnis = sehr kompetenter Beitrag.

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            #6
            der grundgedanke von ihm ist trotzdem richtig

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              #7
              Im I-Net ist halt immer das Problem, dass du sagen kannst, dass du es nicht warst, sondern z.B. dein kleiner Bruder, der erst 13 ist und somit nicht bestraft werden kann.

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                #8
                WesT postete
                ich zitiere:
                Ha! Wie geil!
                Ich als Jurastundent lese den Thread mit einem Lächeln auf meinem Gesicht.
                Ich glaube eher nicht, dass hier mit "Abmahnungen" gedroht werden kann.
                Je nachdem, wie du das definierst, ist es schon einmal völliger Schwachsinn.
                Zumal du bedenken musst, dass du nie im Leben eine IP Adresse herausbekommen kannst, sobald nicht gegen deutsches Recht vertsoßen worden ist. IP Adressen dürfen nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Und selbst dann gäbe es keine "Abmahnung", sondern eine Unterlassungsklage. Das ist das einzigste, was in solch einem Fall gemacht werden kann.
                Allerdings bezweifel ich, dass du eine Unterlassungsklage einreichen wirst, da dir sicherlich die 500€ für einen echten Anwalt zu viel sind.

                Also: Bitte nicht mehr drohen und so tuen, als könnte man rechtliche Schritte einleiten. Dieser Post sollte wenn möglich auch nicht gelöscht werden, falls doch, siehst du ja, dass du selbst de Lage nicht im Griff hast und selbst zugestehst, dass du Unrecht hast und mit sinnlosen Mitteln drohst.

                Alle meine Beiträge gelten nicht als Rechtsberatung, lediglich als Hinweis
                Wieso muss ich mich als Jura-Student eigentlich so häufig für meine Zunft schämen :(

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                  #9
                  also ein freund von mir hat mal so eine biatch im icq beleidigt, die dann geklagt hat und er musste irgendwie strafgeld bezahlen :DD

                  ansonsten würd ich sagen, hat der von #4 zitierte comment wohl recht.

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                    #10
                    Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen eines Forums? Scheint mir abwegig, Abmahnung gibt es eigentlich nur im Bereich Wettbewerbsrecht/Markenrechte/Urheberrechte sowie Arbeitsrecht.

                    Identifizierung des Nutzers mittels seiner IP-Adresse? Ein Auskunftsersuchen an den Provider setzt eine Straftat oder Urheberrechtsverletzung voraus. Beleidigung ist zwar eine Straftat, aber zum einen ist ein rauer Umgangston in Foren üblich und ein Staatsanwalt wird im Zweifel nicht groß motiviert sein, sowas zu verfolgen. Zum anderen setzt eine Verfolgung einen Strafantrag des Beleidigten voraus, und das sind wohl andere Forennutzer und nicht der Betreiber, oder? Hab den Thread nicht gelesen.

                    Kommentar


                      #11
                      WesT postete
                      ich zitiere:
                      Ha! Wie geil!
                      Ich als Jurastundent lese den Thread mit einem Lächeln auf meinem Gesicht.
                      Ich glaube eher nicht, dass hier mit "Abmahnungen" gedroht werden kann.
                      Je nachdem, wie du das definierst, ist es schon einmal völliger Schwachsinn.
                      Zumal du bedenken musst, dass du nie im Leben eine IP Adresse herausbekommen kannst, sobald nicht gegen deutsches Recht vertsoßen worden ist. IP Adressen dürfen nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Und selbst dann gäbe es keine "Abmahnung", sondern eine Unterlassungsklage. Das ist das einzigste, was in solch einem Fall gemacht werden kann.
                      Allerdings bezweifel ich, dass du eine Unterlassungsklage einreichen wirst, da dir sicherlich die 500€ für einen echten Anwalt zu viel sind.

                      Also: Bitte nicht mehr drohen und so tuen, als könnte man rechtliche Schritte einleiten. Dieser Post sollte wenn möglich auch nicht gelöscht werden, falls doch, siehst du ja, dass du selbst de Lage nicht im Griff hast und selbst zugestehst, dass du Unrecht hast und mit sinnlosen Mitteln drohst.

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                      Wieso muss ich mich als Jura-Student eigentlich so häufig für meine Zunft schämen :(
                      [/quote]

                      nice one @ einzigste, tuen und kommasetzung!

                      verlässlicher jurastudent

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                        #12
                        zapho postete
                        WesT postete
                        ich zitiere:
                        Ha! Wie geil!
                        Ich als Jurastundent lese den Thread mit einem Lächeln auf meinem Gesicht.
                        Ich glaube eher nicht, dass hier mit "Abmahnungen" gedroht werden kann.
                        Je nachdem, wie du das definierst, ist es schon einmal völliger Schwachsinn.
                        Zumal du bedenken musst, dass du nie im Leben eine IP Adresse herausbekommen kannst, sobald nicht gegen deutsches Recht vertsoßen worden ist. IP Adressen dürfen nur durch einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Und selbst dann gäbe es keine "Abmahnung", sondern eine Unterlassungsklage. Das ist das einzigste, was in solch einem Fall gemacht werden kann.
                        Allerdings bezweifel ich, dass du eine Unterlassungsklage einreichen wirst, da dir sicherlich die 500€ für einen echten Anwalt zu viel sind.

                        Also: Bitte nicht mehr drohen und so tuen, als könnte man rechtliche Schritte einleiten. Dieser Post sollte wenn möglich auch nicht gelöscht werden, falls doch, siehst du ja, dass du selbst de Lage nicht im Griff hast und selbst zugestehst, dass du Unrecht hast und mit sinnlosen Mitteln drohst.

                        Alle meine Beiträge gelten nicht als Rechtsberatung, lediglich als Hinweis
                        Wieso muss ich mich als Jura-Student eigentlich so häufig für meine Zunft schämen :(
                        nice one @ einzigste, tuen und kommasetzung!

                        verlässlicher jurastudent[/quote]


                        An der Kommasetzung gibt es wenig auszusetzen.

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                          #13
                          asdf postete
                          Im I-Net ist halt immer das Problem, dass du sagen kannst, dass du es nicht warst, sondern z.B. dein kleiner Bruder, der erst 13 ist und somit nicht bestraft werden kann.
                          Ich bin mir nicht sicher, aber ist man nicht für seinen Anschluss verantwortlich? Beim WLAN bin ich mir sicher (wenn du z.B. nur WEP drinne hast und sich jemand einhacked, hast du fahrlässig gehandelt und dich trifft die (teil)schuld). Aber beim PC selber ka, denke aber das wird da ähnlich sein

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                            #14
                            keine unterschrift = kein gültiger, rechtlich einklagbarer vertragsabschluss
                            häkchen setzen ist lachhaft

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                              #15
                              maKjeeee postete
                              keine unterschrift = kein gültiger, rechtlich einklagbarer vertragsabschluss
                              häkchen setzen ist lachhaft
                              Wayne AGBs. Beleidigung ist Beleidigung und die ist strafbar. Ob sich das ganze "lohnt" ist eine andere Frage

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