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\x00/ mein nachba ist auch mal auf diese emo punk schiene abgerutscht und hat sich immer selbst in den oberarm geritzt bis ich mir ihn mal auf ner party inna disco an die seite genommen habe und ihm ne gekaufte sekt flasche (180 öcken) über die rübe gezimmert habe, seidtdem ist er froh, dass er überhaupt noch mein nachbar ist
greenhope postete
evtl. könnte er jeodch eine rechtfertigungsgrund vorbringen, nämlich dass der "selbstmörder" ja sowieso vorhatte sich umzubringen. meiner meinung nach zieht das hier aber nicht.
das zieht mit sicherheit. ich glaube kaum, dass der passant den mann runtergeschubst hätte, wenn er einfach nur dagestanden und getrommelt hätte.
Das ist aber keine "Beihilfe", weil er ihm nicht ein Seil geknüpft oder ne Cola gebracht hat, sondern die Tötung quasi selbst durchgeführt hat mit dem Schubs.
§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Ebenso, wenn das strafbar wäre, würde das implizieren, dass man nicht über sein eigenes Leben entscheiden kann, besser gesagt ein Sklave der Gesellschaft ist.
Aber andererseits hatte der Typ ja Schaden angerichtet mit seinen Schulden.
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