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ebay rechtliches / klage am hals

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    #16
    Readmore-Inkasso und -Polizei sind leider nur für wirklich geschädigte Leute aktiv.

    Sry aber das hört sich stark nach ner großen Scheiße an die du da verzapfst. Ich würde genau so handeln, wenn ich beschissen worden wäre.

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      #17
      gib ma ebay link oder kopier die beschreibung hier rein

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        #18
        Wenn der Lapi beim Transport kaputt gegangen ist dann ist das Pech für den Käufer denn der Käufer trägt das Versandrisiko. Das einzige was sein kann ist das du den Lapi nicht richtig verpackt hast das könnte das einzige Problem für dich sein da könnte er dich anklagen.Die Anwaltskosten brauchst du nicht zahlen ^_^ der Typ is ja mal d3st, wenn er einen einschaltet dann bezahlt er den alleine.

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          #19
          also jetzt ma unabhängig davon, dass du mit sicherheit mist gebaut hast bei der beschreibung:

          biete ihm an, das ding zurück zu nehmen und gib ihm die kohle wieder - und frag ihn, wie er drauf kommt, dir irgendwelche anwaltskosten zu berechnen Oo

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            #20
            Hi.
            Ich bin selbst Händler auf Ebay.de
            Kann dir sagen das du nix zubefürchten hast.
            Schreib mir mal ne pm und wir sprechen dort, kann dir sicherlich weiterhelfen.

            Zum einen musst du dir keine Gedanken machen da du eine Privatperson bist und keine Gewährleistung geben musst noch irgendwelche Garantie.

            Wenn du willst schreib mir ne pm mit deinen Fragen beantworte sie dir soweit ich helfen kann.

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              #21
              http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

              mal das wichtigste für dich:

              der käufer muss bei einem privatkauf beweisen, dass der mangel bei der übergabe schon bestand. anhaltspunkt ist in diesem fall deine produktbeschreibung - ich denke da wirst du wenig chancen haben, aber wie das vor gericht genau entschieden wird, weiß ich nicht. (bei gewerblichen käufen wird die ersten 6 monate davon ausgegangen, dass der artikel bei übergabe schon kaputt war, aber nicht bei privatkäufen)

              der käufer hat recht auf nacherfüllung, die du in diesem fall verweigern musst, weil es dir schlichtweg nicht möglich ist, nach zu erfüllen. durch die verweigerung oder verstreichen einer frist kann er vom vertrag zurücktreten - dazu muss er das ding zurücksenden und du ihm den kaufpreis erstatten.

              so wie du das beschrieben hast, will er vom vertrag zurücktreten (und keinen schadensersatz, den er eventuell auch fordern könnte) - was er da mit einem anwaltsschreiben will, weiß ich nicht und ich glaube (weiß es aber nicht!), dass er kein recht hat, dir die kosten für den anwalt reinzudrücken. sag ihm, er soll die ware zurückschicken und er kriegt sein geld.

              ganz im ernst: wenn jemand bei sowas direkt nen anwalt einschaltet, ist ihm nicht mehr zu helfen. andererseits weiß ich jetzt auch nicht, was du mit "hin und her" meinst, also was du mit ihm diskutiert hast....bei sowas gilt grundsätzlich: bevor man antwortet: INFORMIEREN!

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                #22
                mojo2032 postete
                Hi.
                Ich bin selbst Händler auf Ebay.de
                Kann dir sagen das du nix zubefürchten hast.

                Zum einen musst du dir keine Gedanken machen da du eine Privatperson bist und keine Gewährleistung geben musst noch irgendwelche Garantie.
                Blödsinn. Er hat etwas anderes verkauft als angegeben. Wenn das Gerät nunmal vorher kaputt war, er es aber nicht schreibt, dann ist er im Unrecht.
                Wäre ja noch schöner, wenn man das einfach so machen kann und als Käufer hat keine Möglichkeit dagegen vorzugehen ...

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                  #23
                  mojo2032 postete
                  Hi.
                  Ich bin selbst Händler auf Ebay.de
                  Kann dir sagen das du nix zubefürchten hast.
                  Schreib mir mal ne pm und wir sprechen dort, kann dir sicherlich weiterhelfen.

                  Zum einen musst du dir keine Gedanken machen da du eine Privatperson bist und keine Gewährleistung geben musst noch irgendwelche Garantie.

                  Wenn du willst schreib mir ne pm mit deinen Fragen beantworte sie dir soweit ich helfen kann.
                  mojo hats faust dick hinter den ohren ;) und erfasst!! :D

                  am besten fand ich den kerl der einen "playstation 3 - originalkarton mit 3 spielen und 2 kontrollern verkauft hat und das ganze auch noch für dummis unter playstation 3 zubehör verkauft hat :D

                  300 €und er kam damit durch

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                    #24
                    tysoN postete
                    mojo2032 postete
                    Hi.
                    Ich bin selbst Händler auf Ebay.de
                    Kann dir sagen das du nix zubefürchten hast.
                    Schreib mir mal ne pm und wir sprechen dort, kann dir sicherlich weiterhelfen.

                    Zum einen musst du dir keine Gedanken machen da du eine Privatperson bist und keine Gewährleistung geben musst noch irgendwelche Garantie.

                    Wenn du willst schreib mir ne pm mit deinen Fragen beantworte sie dir soweit ich helfen kann.
                    mojo hats faust doch hinter den ohren ;) und erfasst!! :D

                    am besten fand ich den kerl der einen "playstation 3 - originalkarton mit 3 spielen und 2 kontrollern verkauft hat und das ganze auch noch für dummis unter playstation 3 zubehör verkauft hat :D

                    300 €und er kam damit durch
                    haha wie geil ist das denn :DD

                    wurde da auch schonmal ''beschissen'', weil ich einen kleinen satz überlesen habe. war zum glück nicht so schlimm :D

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                      #25
                      haha was fürn spacko, der direkt n anwalt einschält...anstatt die ware einfach mal zurückzuschicken etc. und probieren lassen kommen se immer gleich mim anwalt...und am ende is der typ einfach nur zu dumm per tastenkombination auf den bildschirm umzuschalten :D

                      €: alles probiert heißt bei solchen leuten meist gar nichts. alles probiert heißt, er hat ihn eingeschalten, zeigt kein bild...bildschirm ran, zeigt auch nix und fertig. schlag ihm doch mal vor, dass er FN + bildschirmswitchtaste drücken soll ^^

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                        #26
                        na sicher zahlt er die anwaltskosten des geschädigten mit ich weis gar nicht wie ihr darauf kommt das er das nicht tun muß

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                          #27
                          Früher waren die "CD Renner" auch immer gut im _Rennen_ .. :D Aber nun sind Brenner ja nix mehr wert :/

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                            #28
                            Erinnert mich an eine Geschichte, als jemand eine Festplatte bei ebay verkauft hatte, der Käufer konnte diese nicht formatieren und behauptete sie sei kaputt. Der Verkäufer hat den ganzen E-Mail-Verkehr online gestellt, war sehr lustig. Ich find's leider nicht mehr, müsste ~2003 gewesen sein.

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                              #29
                              brauchkeinnick postete
                              anwalt der die chewbacca taktik kennt... sollte dann np in der gerichtsverhandlung werden
                              lol'd so hard

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                                #30
                                gib ihm das geld wieder, und setzt den laptop neu rein.
                                mit besserer beschreibung!

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