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    kr4z postete
    einfach rechts überholen, oder den standstreifen nutzen.. kommt günstiger als zu drängeln..
    Rechts überholen kommt kein bischen günstig.

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      Flaming Moe postete
      pass dich dem verkehrsfluss an. Wenn innerorts jeder 60 oder 70 fährt, kommts einfach nur dämlich und verkehrsbehindernd, wenn da einer mit 50 rumgurkt....auch wenns rechtlich gesehen korrekt ist.
      warum sollte er/sie?

      wenn man gern gechillt fährt isses ok

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        mit 60km/h kann man immer noch gechillt fahren, wasn das fürn argument, junge...

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          also ich fahr auch gern schnell...besonders abends/nachts innerorts..aber wenn einer vor mir ist aber drängeln würd ich nie.. das risiko ist mir einfach zu hoch..gibt zu viele deppen im strv.

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            Man sollte sich nie gedrängt oder gar verpflichtet fühlen, schneller zu fahren als es erlaubt ist. Was mich aber nervt sind die Selbstgerechten, die meinen man müsse bei 160 nicht mehr von der linken Spur runter. Oder die dann solche Geschichten bringen, wie es hier einige beschreiben.
            Das ist weder cool, noch vernünftig und in den meisten Fällen auch nicht rechtmäßig !

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              bau deine scheibenwischanlage hinten um so das du ihn min 10m weiter noch triffst :D

              bockt total wenn du bei schönem wetter siehst wie er die scheibnwischer benutzen muss :D

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                wenn ich nen drängler hinterher mir habe, nehm ich für nen moment den gang raus, zieh an der rückwärtsgang arritierung und schieb den schalthebel nach rechts so dass das rückwärtsfahr licht hinten leuchtet aber der gang nicht drin ist

                die hören sofort auf mit drängeln und die gesichter sind absolut geil :)
                (ich weiß das es gefährlich ist falls der hinter mir sich erschreckt und in die bremse latscht!)

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                  was bistn du fürn opfer, würde dir direkt n stein gegen kopf werfen.

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                    Patr1k postete
                    (ich weiß das es gefährlich ist falls der hinter mir sich erschreckt und in die bremse latscht!)
                    Ganz offensichtlich nicht, sonst würdest dus nicht machen. Und dass du dann eine Mitschuld bekommst, weißt du offenbar auch nicht.

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                      KeyC postete
                      #103 da nur ich sicht habe auf die vorliegen fahrbahn könnte ich alles baupten oder B Brainlagg, aber das ist waxne weil in Ger der jenige schuld hat der hinten drauffährt, mir könnte man dann höchstens ein teilschuld geben.
                      mal ganz im ernst.. wer hier mit seinem halbwissen prahlt und solche unwahrheiten verbreitet, den muss ich hier mal ganz offen fragen: wer hat dir eigentlich ins gehirn geschissen?!

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                        mal für alle die im straßenverkehr nur so vor sich hintrollen und den fließenden verkehr stören: verpisst euch von der straße, schleichen könnt ihr ohne euer auto.
                        es gibt nichts schlimmeres als dieses verdammte scheiß langsame, ignorante mistpack was denkt alleine im straßenverkehr zu sein und den rest der welt ausbremst.

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                          laut stvo darf man nicht ohne ersichtlichen grund scharf bremsen, und dann musst du der versicherung erst mal erklären, dass du da plötzlich ein tier gesehen hast. teilschuld hast du mit sicherheit

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                            rechts ranfahren!

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                              Madchild postete
                              Patr1k postete
                              (ich weiß das es gefährlich ist falls der hinter mir sich erschreckt und in die bremse latscht!)
                              Ganz offensichtlich nicht, sonst würdest dus nicht machen. Und dass du dann eine Mitschuld bekommst, weißt du offenbar auch nicht.
                              muss erst bewiesen werden und drängler sind allseits beliebt bei der polizei :)

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                                YOURNAME postete
                                Madchild postete
                                Patr1k postete
                                (ich weiß das es gefährlich ist falls der hinter mir sich erschreckt und in die bremse latscht!)
                                Ganz offensichtlich nicht, sonst würdest dus nicht machen. Und dass du dann eine Mitschuld bekommst, weißt du offenbar auch nicht.
                                muss erst bewiesen werden und drängler sind allseits beliebt bei der polizei :)
                                trotzdem ist es verboten, im fließenden straßenverkehr die fahrtrichtung zu ändern, und dazu gehört mit sicherheit auch das antäuschen dessen

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