Am besten du rufst mal eben das Sekretariat deiner Schule an, die werden dir das wohl genau sagen können.
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Keine Ankündigung bisher.
Abi nachschreiben möglich?
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Und ich dachte ich wäre allwissend :(milo postete
Das dürfte der unpassendste Post aller Zeiten sein.bReed postete
Muss man nicht auch ne Abweichungsklausur schreiben, wenn sich die Note zu sehr unterscheidet zudem was du vorher hattest? Ist bei mir schon nen paar Jahre her und die Regeln können sich geändert haben.
Ansonsten mal Klassenlehrer anrufen.
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NRW steht oben und da ich migräne habe und die von nem facharzt attestiert hab wird das wohl kaum ein problem sein (vielleicht wirds bis morgen ja besser)
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Ich empfehle es dir, so hatte ich es damals gemacht. Wenn du dir noch nicht so sicher bist, ob du 100% geben kannst, dann gehe zum Arzt und lasse dich entschuldigen. Und lerne übers Wochenede sehr viel, sodass du 100% geben kannst, aber wenn du es jetzt schon kannst und keine panic etc. machst dann schreibe sie lieber morgen, dann hast du es hinter dir und viel erfolg an alle die noch schreiben.
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Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
§ 35
Nichtteilnahme an Prüfungen
(4) Kann ein Prüfling aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an Teilen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teilnehmen, so hat er dies unverzüglich nach-zuweisen; bei Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. In Zweifelsfällen kann der schulärztliche Dienst hinzugezogen werden. Der fehlende Prü-fungsteil wird zu einem von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu bestimmenden Zeitpunkt nachgeholt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entnimmt die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfung den nicht gewählten Aufgabenvorschlägen; ist dies nicht möglich, so werden gemäß § 39 Abs. 1 neue Aufgaben gestellt. Im Falle zentral gestellter Prüfungsaufgaben werden die Nachholtermine von der Schulaufsichtsbe-hörde festgesetzt.
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Gibt es im Krankheitsfall die Möglichkeit, eine Prüfung nachzuholen?
Ja. Schülerinnen und Schüler, die zentrale Abiturprüfungen krankheitsbedingt versäumen und dies durch ein Attest nachweisen können, holen die entsprechenden Prüfungen an einem vorgegebenen Termin unter sonst gleichen Bedingungen nach. Sie erhalten andere gleichwertige Prüfungsaufgaben.
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe/fragen-und-antworten/
Also wohl kein amtsarzt...
Und wie sieht so eine Nachschreibklausur aus? besteht die aus den Aufgaben, die der Lehrer "aussortiert hat" oder sind es völlig neue aufgaben, von denen der lehrer wieder 2 oder 3 aussucht? (mathe)
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Habt ihr keine Belehrung darüber bekommen als ihr die Zulassung unterschrieben bzw eingereicht habt? Nein wahrscheinlich wohl nicht.
Bei uns, allerdings in Niedersachsen, bist du verpflichtet zu bescheinigen das du nicht in der Lage bist die Prüfung zu schreiben. Diese Bescheinigung vom Hausarzt geben zu lassen ist NICHT zulässig, um von der morgigen Klausur "befreit" zu werden muss die Bescheinigung vom Amtsarzt nach der Untersuchung ausgestellt sein.
Du solltest, wenn du dich schon heute beschissen fühlst, einfach mal in der Schule anrufen und bei der Prüfungskommission nachfragen wie die genaue Sachlage ist.
Bei uns wird man auch noch, bevor die Abituraufgaben ausgeteilt werden gefragt, ob man sich in der Lage fühlt die Klausur zu schreiben. Falls nicht, ist man verpflichtet umgehend den Amtsarzt auszusuchen und sich eine Unfähigkeit bescheinigen zu lassen.
edit:
Auch die Nachschreibeklausuren sind zentral und werden nicht von Lehrern gestellt oder ausgesucht, daher ja auch der zentrale Nachschreibetermin, egal welches Fach.
Falls du allerdings in Rheinland-Pfalz wohnst kann ich dir nicht genau sagen wie die Sachlage aussieht, denn da gibt es ja kein Zentralabitur.
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