Moin Leute,
folgendes Szenario: Man wird krank und muss sich deshalb bei der Schule abmelden.
Bei uns funktioniert das so: Man muss im Sekreteriat anrufen, sich abmelden und dann falls man dadurch eine Klausur versäumt haben sollte, ein ärztliches Atest nachreichen.
So nun muss Ich also zum Doktor um mir das Atest ausstellen lassen, dieser meint aber dass das irgendwie die Krankenkasse oder so nicht zahlt und Ich muss für jedes Atest 2 Euro blechen. Toll nun muss Ich dafür bezahlen um Rechtzufertigen dass Ich krank bin.....Ist das rechtlich gesehen dicht, was da gemacht wird, oder können die das nicht verlangen?
folgendes Szenario: Man wird krank und muss sich deshalb bei der Schule abmelden.
Bei uns funktioniert das so: Man muss im Sekreteriat anrufen, sich abmelden und dann falls man dadurch eine Klausur versäumt haben sollte, ein ärztliches Atest nachreichen.
So nun muss Ich also zum Doktor um mir das Atest ausstellen lassen, dieser meint aber dass das irgendwie die Krankenkasse oder so nicht zahlt und Ich muss für jedes Atest 2 Euro blechen. Toll nun muss Ich dafür bezahlen um Rechtzufertigen dass Ich krank bin.....Ist das rechtlich gesehen dicht, was da gemacht wird, oder können die das nicht verlangen?
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