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    Hallo Esportler, Internetnutzer

    Wieder einmal eine nette Aussage aus dem Familienministerium:

    "Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft."
    golem.de

    Was haltet ihr davon? Und was sagen unsere Abi-1.0 Jurastudenten dazu bezogen auf §130 StGB?

    Fröhliches diskutieren, solange wir es auf einer potenziell gefährlichen Internetseite noch können :)



    #2
    es wird immer lächerlicher... wenn man keine ahnung hat sollte man solche aussagen unterlassen - wieder typisch für unsere regierung

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      #3
      blablabla, alle die sich besser mit dem pc auskennen als der durchschnittsbürger sind pedos!

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        #4
        kannst sie ja gerne anzeigen, mal schauen wie weit du kommst. :D
        ne, aber mal im ernst, die aussagen von der zensursula sollte man einfach nur noch ignorieren. die labert son schwachsinn, das is nich mehr feierlich..

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          #5
          Am besten den PC wieder abschaffen und zurück ins Mittelalter... Ohne PC passieren solche Sachen nämlich nicht!

          Amokläufe wirds auch keine mehr geben.

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            #6
            Ursula und Pedobear sollten mal zu Anne Will

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              #7
              hehe, ich würde behaupten nach 10 sek einweisen können 80% der internetnutzer diese sperre umgehen :D

              1.google
              2."deutsche zensursperre umgehen"
              3.?????
              4.Profit

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                #8
                Wenn die "Pädokriminellen" zu den 20%(lol) gehören die solche Sperren umgehen können, sehe ich das mal als ein Eingeständniss des Ministeriums, dass diese Sperren ihren Sinn total verfailen.

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                  #9
                  nik postete
                  kannst sie ja gerne anzeigen, mal schauen wie weit du kommst. :D
                  ne, aber mal im ernst, die aussagen von der zensursula sollte man einfach nur noch ignorieren. die labert son schwachsinn, das is nich mehr feierlich..
                  ich habe weder mittel noch wissen sie anzuzeigen
                  wenn sich allerdings genügend menschen dazu bereit erklären, etwas in diese richtung zu unterstützen, würden sich sicher gewisse organisationen/parteien dazu bereit erklären.
                  und nein, ignorieren kann man sie nicht. dazu hat sie viel zu viel macht und ködert mit ihrem populismus viel zu viele wähler.
                  aber solange (auch hier im forum) viele menschen 1-2% höheres nettoeinkommen (wie es die cdu in etwa verspricht, wie jedes jahr, beim letzten mal waren es dann 3% höhere mwst) allen anderen themen vorziehen wird sich nichts ändern.

                  es geht hier nicht mal um den esport sondern ums prinzip.

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                    #10
                    Fabian postete
                    Was haltet ihr davon? Und was sagen unsere Abi-1.0 Jurastudenten dazu bezogen auf §130 StGB?
                    Volksverhetzung ist das schon mal gar nicht. Wenn überhaupt, kommt § 185 (Beleidigung), §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) zum tragen. Aber auch hier wird der Tatbestand nicht erfüllt. Die Aussage ist viel zu allgemein: "Rund 80 Prozent, sind ganz normale User", und die restlichen 20% sind "zum Teil" Pädokriminell. Da verliert sich die Beleidigung in Unbestimmtheit, damit lässt sich keine Betroffenheit begründen.

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                      #11
                      bringt doch rein garnichts.. ich würde die zeit, energie und das geld lieber in ne entsprechende verfassungsbeschwerde gegen den mist stecken und mich nich mit ner marionette von frau aufhalten..

                      maxwell postete
                      Volksverhetzung ist das schon mal gar nicht. Wenn überhaupt, kommt § 185 (Beleidigung), §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) zum tragen. Aber auch hier wird der Tatbestand nicht erfüllt. Die Aussage ist viel zu allgemein: "Rund 80 Prozent, sind ganz normale User", und die restlichen 20% sind "zum Teil" Pädokriminell. Da verliert sich die Beleidigung in Unbestimmtheit, damit lässt sich keine Betroffenheit begründen.
                      warum nicht? ne abgrenzung zur beleidigung ist wahrscheinlich recht schwer in dem fall, aber eine diskriminierung ist hier meiner meinung gegeben, da die tusse diesen "teil" ungerechtfertigt als minderwertige menschen bzw. kriminelle kennzeichnet. naja ist alles auslegungssache und eigentlich nicht sonderlich interessant.

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                        #12
                        maxwell postete
                        Fabian postete
                        Was haltet ihr davon? Und was sagen unsere Abi-1.0 Jurastudenten dazu bezogen auf §130 StGB?
                        Volksverhetzung ist das schon mal gar nicht. Wenn überhaupt, kommt § 185 (Beleidigung), §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) zum tragen. Aber auch hier wird der Tatbestand nicht erfüllt. Die Aussage ist viel zu allgemein: "Rund 80 Prozent, sind ganz normale User", "und die restlichen 20% sind "zum Teil" Pädokriminell. Da verliert sich die Beleidigung in Unbestimmtheit, damit lässt sich keine Betroffenheit begründen.
                        geh mal zu "bildungsfernen" Schichten und sage, person x besitzt kinderpornographie ;) glaub mir, das stachelt hass auf. bei mir in der arbeitsstelle wurde sogar freenet als kinderschänder bezeichnet, weil sie gesagt habe sie wollen die internetzensur nur nach gesetzlicher regelung einführen, nicht freiwillig.

                        "2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,"
                        "und die restlichen 20% sind "zum Teil" Pädokriminell."
                        "Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft."
                        achso :)
                        damit hast du doch selbst gerade die grundlage zu §130 gegeben?

                        wenn man die zahlen des bka als grundlage nimmt, sind aber ungefähr 20.000 pädokriminell, dazu kommt, dass operation himmel mit 12.000 verdächtigen der größte fehlschlag in der geschichte gegen kinderpornographie ringe war - und der mit der höchsten anzahl an verdächtigen.
                        20% der internetnutzer sind ungefähr 8 millionen, wenn 8 millionen, auch nur zum "teil", pädokriminell sein sollen...

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                          #13
                          die würde so ne anschuldigung eh ins lächerliche ziehen, mit der aussage, dass die pädokriminellen aufmucken und sie fertig machen wollen. man kann ihr den wind aus den segeln am besten mit der abeschmetterung ihres entwurfes nehmen.

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                            #14
                            20% allte rinetuser pedos, soso :>

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                              #15
                              #12 und #13: Es geht nicht um die Beleidigung an sich, sondern dass sie sich nicht juristisch greifbar an jemanden richtet. Gegen eine solche Aussage, die die Ehre und das Persönlichkeitsrecht verletzt, kann sich vor Gericht nur wehren, wer im Einzelfall individuell erkennbar betroffen ist.

                              Personenvereinigungen können sich gegen Rufbeeinträchtigung wehren, wenn sie als juristische Person (AG, GmbH, e.V.) organisiert sind. Nicht rechtskräftige Gesellschaften und Vereine können es nur, wenn sie aufgrund ihrer Organisation in der Lage sind, einen gemeinsamen Willen zu bilden, und sozial anerkannte Ziele verfolgen (Parteien, Gewerkschaften usw.)

                              Als Personengesamtheit besitzt die von Von der Leyen angesprochene Gruppierung keine Klagebefugnis. Sie verfügt über keine Organisationsform, die es ihr ermöglicht, einen gemeinsamen Willen zu bilden. Es können zwar einzelne Mitglieder einer solchen Gruppierung angegriffen werden, ohne konkrete Namen zu nennen. Aber nur bei einem sehr kleinen Kreis gerät jedes Mitglied wirklich in Verdacht, der Gemeinte zu sein (und du selbst schätzt die Gruppierung auf acht Millionen!). Daher, wie schon geschrieben: Die Beleidigung verliert sich in Unbestimmtheit.

                              Natürlich gibt es noch den Fall, dass alle Mitglieder einer Gruppe gemeint sind (z.B. "die Juden"). Aber erstens ist dies hier nicht der Fall, da Von der Leyen gleich zwei Einschränkungen macht (Sinngemäß: Von allen Internetnutzern können 20% die Sperre umgehen, davon ist ein Teil Pädokriminell), und zweitens muss sich die Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutliche aus der Allgemeinheit herausheben, dass der Kreis der Betroffenen klar umgrenzt ist. Und das ist hier überhaupt nicht der Fall, außer man läuft mit einem T-Shirt herum auf dem steht "ich habe zu Hause einen Computer und zudem das technische Know-how, eine Internetsperre zu umgehen".

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