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Kindergeld zwischen Zivi und Studium

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    Kindergeld zwischen Zivi und Studium

    Hey,
    da sich auf readmore auch einige Studenten rumtreiben, dachte ich mir ich frag mal hier nach.
    Ich hab schon diverse Foren durchforstet und auch auf den offiziellen Seiten des Arbeitsamtes und der Familienkammer (nennt man das so) versucht mich schlau zu machen, habe jedoch nicht wirklich viel bzw. sehr unterschiedliche Aussagen gehört.
    Ich habe folgendes Problem: Am 30.4 endet offiziell mein Zivildienst und ich möchte im WS 2009 anfangen zu studieren. Wie läuft das jetzt mit dem Kindergeld ab? Ab 1.5. hab ich ja kein Einkommen mehr, also Anspruch auf Kindergeld. Jetzt gibt es Leute die sagen man bekommt automatisch Kindergeld, andere sagen jedoch man muss sich Arbeitssuchend melden um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Ich bin ab dem 1.5. auf 400 Euro Basis angestellt. Soweit ich weiß darf man bis zu 640 Euro verdienen um den Anspruch nicht zu verlieren oder?
    Morgen bin ich beim Arbeitsamt und bei der Familienkammer. Allerdings möchte ich da nicht ganz unwissend hingehen, da die einem alles erzählen können.
    Hatte hier schon jemand das selbe Problem?
    Gestern hatte ich mit einem Kumpel telefoniert der vor zwei Monaten seinen Zivildienst beendet hat und jetzt Kindergeld bekommt obwohl er sich nicht Arbeitssuchend gemeldet hat. Arbeitsllos kann man sich ja nicht melden, da man kein volles Jahr gearbeitet hat -.-
    Ich check da langsam nichtmehr durch.
    Danke schonmal

    #2
    Also ich kann natürlich nicht dafür garantieren bei mir war es vor 3 Jahren so, dass ich die Bescheinigung über die Beendigung meines Zivildienstes eingereicht habe bzw meine Mutter, da ja DU keinen Anspruch hast aber deine Eltern, daraufhin wurde das Kindergeld dann wieder überwiesen. Im Studium ist es jetzt so dass ich rechtzeitig I-Bescheinigungen nachweisen muss und ich es dadurch bis ich ein bestimmtes Alter erreiche weiterbekomme...

    Bei mir war der Zeitraum allerdings kürzer. Ich denke es gibt da eine Grenze ab der man sich arbeitssuchend melden muss. Würde zumindestens Sinn ergeben denke ich...

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      #3
      Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.

      da du ohne ausbildungsplatz bist, bis zum studium müsstest du also ganz normal kindergeld bekommen. jetzt musst du nur noch fragen, ob du dich irgendwo melden musst oder nicht. dazu würde ich einfach mal kurz im rathaus anrufen

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        #4
        wo hast du die bescheinigung eingereicht? beim arbeitsamt?

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          #5
          Gibt einfach die Bescheinigung bei denen ab, dass ein Zividienst zuende ist. Das müsste reichen.

          Du kannst dich arbeitssuchend melden ;) Musst halt vorne sagen, dass du dich Arbeitssuchend melden möchtest ohne Leistungen!

          Wenn du in Ausbildung/Schule usw bist kannst du weiter Kindergeld beziehen. Bis 25 Jahre. Musst halt immer eine Bescheinigung abgeben!

          Edit: Die Bescheinigung musst du bei der Kindergeldkasse abgeben!

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            #6
            Familienkasse war das glaub ich...

            Edit: Wenn er Zivi/Bund gemacht hat gibt es übrigens einen Anspruch auf Kindergeld bis zu 25 Jahren und 9 Monaten. Daher ist die Zivi Bescheinigung auch so wichtig...

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              #7
              hmm ich glaub du hast in der zeit dazwischen (zivi-studium) garkeinen anspruch auf kindergeld, du bist weder in der ausbildung noch am studieren noch in der schule.

              bei mir war das nach der bw bis anfang ausbildung auchso, da hab ich glaub 3 monate auch nix bekommen.

              aber sicher bin ich mir natürlich nich :o

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                #8
                also ich kann dir leider nich weiterhelfen, kann dir nur sagen, da du laut deines profils schon 21 bist das die sich da evtl. blöd stellen.

                man hat zwar bis 25 anspruch aber ich selbst bin atm 22 und meine eltern wollten nachdem ich nachm zivi noch weng bei meiner dienststelle gearbeitet hab (hab allerdings 1000€ bekommen un daher kein anspruch auf kindergeld gehabt ..) jetz auch wieder kindergeld beantragen un die aufm amt stellen sich ersma blöd .. so nach dem motto "der is doch 22 was macht er denn, arbeitet er nich blablabla"

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                  #9
                  Ok ich habs aus Interesse mal nachgeguckt :) eine Minute google aber das ist jetzt ja egal http://www.nlbv.niedersachsen.de/servlets/download?C=10586215&L=20

                  Hier kannst du nachlesen wie es genau läuft dort steht auch, dass es für eine Übergangszeit von maximal 4 Monaten etwas bekommst. Das wird bei dir ja evtl knapp :) Damit hatte ich mit meinem ersten Post ja voll Recht :) finde ich gerade gut^^

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                    #10
                    nicht bis 25 bis 26

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                      #11
                      Nein, 25 imho

                      Zitat: Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn es sich in einer Berufsausbildung befindet.


                      Das 25. Lebensjahr sollte genau bei 24 Jahren und 364 Tagen dann zuende sein oder sehe ich das falsch?

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