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    #31
    Ich glaube auch nicht, dass ein Laden dazu verpflichtet ist.
    Wenn in einem Kiosk 10 Leute mit einem 500er zahlen, was soll das Kiosk denn machen?

    Wenn sie nunmal nicht genug haben, haben sie es nicht ...

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      #32
      als käufer ist man tatsaechlich verpflichtet, den genauen betrag zu entrichten. allerdings versucht jeder verkaeufer, dir mit wechselgeld den erwerb zu erleichtern, da er schliesslich am ende von dem tausch profitieren will..
      immer auf den passenden betrag zu bestehen ist zwar rechtens, aber vor allem auch geschaeftsschaedigend, weshalb jeder verkaeufer versucht, moeglichst immer wechseln zu koennen.

      wenn dich die kellnerin also bittet, das wechselgeld selbst aufzutreiben, ist sie damit also tatsaechlich im recht. mit kulanz hat das ganze aber nichts zu tun, worauf ich dir nur raten kann, einmal in der woche dort essen zu gehen und dabei jedesmal unter lautem gebruell eine lebensmittvergiftung vorzutaeuschen..
      oder bums ihre kleine schwester..

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        #33
        @ TE haste pech gehabt.

        du hast lediglich ein recht bis zu 50 münzen loszuwerden. hier ein auszug aus dem münzgesetz:

        § 3 Annahme- und Umtauschpflicht
        (1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

        bei scheinen bist du an die bedingungen des gläubigers gebunden, d.h. akzeptiert er keine 50 euro scheine, dann musst du dich um das wechseln kümmern. is ja überall so, sei es bus,taxi oder tankstellen.. einfach mal auf die aushänge bzw. agbs achten.

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          #34
          also wenn ich jedes mal in einem restaurant oder einer bar gebeten würde passend zu zahlen, würde ich mich freuen und unter dem vorwand den passenden betrag aufzutreiben die örtlichkeit verlassen und die zeche prellen.

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            #35
            dazu habe ich gerade ein lustiges rätsel gefunden


            Drei Freunde treffen sich beim Heurigen und schlagen sich den Bauch mit Essen und Trinken voll. Als der Kellner ihnen die Rechnung von 60 Euro präsentiert, zahlt jeder 20 Euro. Der Wirt aber, der seinen guten Kunden gegenüber großzügig sein will, trägt dem Kellner auf, den Herren 5 Euro zurückzugeben.
            "Ach was", denkt der Kellner, "drei Euro zurück ist auch genug!" Er steckt also zwei Euro in seine Tasche und gibt den Herren 3 Euro zurück.
            Gut aufgepasst: 57 Euro haben die drei Freunde also für ihre Zeche bezahlt. 2 Euro hat der Kellner eingesteckt, macht zusammen 59 Euro.

            Jetzt seid ihr gefragt: Wo ist der 60. Euro geblieben?

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              #36
              Drunk im Mc mal mit 1,2 und 5 (waren bestimmt auch viele 10 und 20er..)cent münzen n maxi menü bestellt... die kassiererin meinte nur unfreundlich

              "Ihr wisst, dass ich nich verpflichtet bin, das anzunehmen..."
              respone:
              whot? ich denk ihr wollt geld verdienen... kam nich so stark an

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                #37
                ich frag morgen mal mein bwl lehrer wie die rechtslage darüber aussieht :)

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                  #38
                  Günni postete
                  also wenn ich jedes mal in einem restaurant oder einer bar gebeten würde passend zu zahlen, würde ich mich freuen und unter dem vorwand den passenden betrag aufzutreiben die örtlichkeit verlassen und die zeche prellen.
                  passend hat keiner gesagt, angemessen wäre das richtige wort hier. und bei der aktion wäre es nicht nur eine pflichtverletzung aufgrund der zechprellerei, sondern auch noch eine straftat aufgrund des vorsatzes.

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                    #39
                    DerKiLLa postete
                    Ich glaube auch nicht, dass ein Laden dazu verpflichtet ist.
                    Wenn in einem Kiosk 10 Leute mit einem 500er zahlen, was soll das Kiosk denn machen?

                    Wenn sie nunmal nicht genug haben, haben sie es nicht ...
                    naja... im kiosk ist es ja komplett was anderes, da kriegste deine dienstleistung ja erst, nachdem du bezahlt hast... besitzer könnte also sagen, ne geht nicht, cu...

                    in nem restaurant hast du deine dienstleistung ja, bevor du gezahlt hast, d.h. es ist in gewisser weise ihr problem....

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                      #40
                      kgpforever postete
                      dazu habe ich gerade ein lustiges rätsel gefunden


                      Drei Freunde treffen sich beim Heurigen und schlagen sich den Bauch mit Essen und Trinken voll. Als der Kellner ihnen die Rechnung von 60 Euro präsentiert, zahlt jeder 20 Euro. Der Wirt aber, der seinen guten Kunden gegenüber großzügig sein will, trägt dem Kellner auf, den Herren 5 Euro zurückzugeben.
                      "Ach was", denkt der Kellner, "drei Euro zurück ist auch genug!" Er steckt also zwei Euro in seine Tasche und gibt den Herren 3 Euro zurück.
                      Gut aufgepasst: 57 Euro haben die drei Freunde also für ihre Zeche bezahlt. 2 Euro hat der Kellner eingesteckt, macht zusammen 59 Euro.

                      Jetzt seid ihr gefragt: Wo ist der 60. Euro geblieben?
                      Die Freunde haben zwar 57 bezahlt, aber 3 Euro zurückbekommen (60-57=3)
                      Da sind also die 3 Eus und die andern zwei hat der kellner abgezwackt.
                      Schwer in Worte zu fassen ^_^

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                        #41
                        kgpforever postete
                        dazu habe ich gerade ein lustiges rätsel gefunden


                        Drei Freunde treffen sich beim Heurigen und schlagen sich den Bauch mit Essen und Trinken voll. Als der Kellner ihnen die Rechnung von 60 Euro präsentiert, zahlt jeder 20 Euro. Der Wirt aber, der seinen guten Kunden gegenüber großzügig sein will, trägt dem Kellner auf, den Herren 5 Euro zurückzugeben.
                        "Ach was", denkt der Kellner, "drei Euro zurück ist auch genug!" Er steckt also zwei Euro in seine Tasche und gibt den Herren 3 Euro zurück.
                        Gut aufgepasst: 57 Euro haben die drei Freunde also für ihre Zeche bezahlt. 2 Euro hat der Kellner eingesteckt, macht zusammen 59 Euro.

                        Jetzt seid ihr gefragt: Wo ist der 60. Euro geblieben?
                        Mann kann die 2€ am schluss nicht einfach dazu zählen, sondern man muss sie abziehen. 57-2=55. Und 55 hat der Chef ja auch an ihnen verdient, denn die Rechnung war 60, aber 5 sind weg. Wo die 5€ hin sind ist ja egal. Aufjedenfall ist der Denkfehler, dass man 57+2 rechnet, das ist natürlich falsch.

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                          #42
                          kgpforever postete
                          dazu habe ich gerade ein lustiges rätsel gefunden


                          Drei Freunde treffen sich beim Heurigen und schlagen sich den Bauch mit Essen und Trinken voll. Als der Kellner ihnen die Rechnung von 60 Euro präsentiert, zahlt jeder 20 Euro. Der Wirt aber, der seinen guten Kunden gegenüber großzügig sein will, trägt dem Kellner auf, den Herren 5 Euro zurückzugeben.
                          "Ach was", denkt der Kellner, "drei Euro zurück ist auch genug!" Er steckt also zwei Euro in seine Tasche und gibt den Herren 3 Euro zurück.
                          Gut aufgepasst: 57 Euro haben die drei Freunde also für ihre Zeche bezahlt. 2 Euro hat der Kellner eingesteckt, macht zusammen 59 Euro.

                          Jetzt seid ihr gefragt: Wo ist der 60. Euro geblieben?
                          Kunde 60 € --> Besitzer : Kunde 0 ; Besitzer 60
                          Besitzer 5 --> Kellner: Besitzer: 55 ; Kellner: 5 ; Kunde: 0
                          Kellner 3 --> Kunde: Besitzer: 55 ; Kellner: 2 ; Kunde: 3

                          Passt doch ^^
                          Der Text ist einfach falsch formuliert :P

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                            #43
                            ich glaube das die Absichtlich gemacht hat, wegen verdacht auf Falschgeld

                            Kommentar


                              #44
                              cHio postete
                              beweise das es nicht so ist. ich bin gespannt.
                              man muss erst beweisen, dass es so ist und nicht das es nicht so ist :)

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                                #45
                                klar wenn man es mal sozusagen von oben betrachtet und guckt, wer am ende was hat, passt es. 55 der besitzer, 2 der kellner, 3 die gäste = 60
                                Aber es ist doch auch genauso wahr, dass die gäste 57 bezahlt haben und der kellner 2 hat, schon leicht verwirrend :)

                                chio hat btw. anscheinend recht, hab eben noch was interessantes dazu gefunden, was die sache noch krasser macht

                                § 7 Zahlungsmittel
                                (1) Das Beförderungsentgelt soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet:
                                – Geldbeträge über 10,00 EUR zu wechseln,
                                – mehr als 20 Münzstücke anzunehmen,
                                – Eincentstücke im Betrag von mehr als 0,10 EUR anzunehmen, sowie
                                – erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
                                (2) Soweit das Personal Geldbeträge über 10,00 EUR nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine
                                Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld
                                unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens abzuholen. Ist
                                der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.

                                auf den chinesen übertragen, könnte dieser also den 50er behalten und du kannst dir mit einer quittung am nächsten tag das geld abholen. nur das mit dem nicht einverstanden sein, ist hier etwas schwieriger

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