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In jeder der beiden Versionen müssen zwei Missionen erfüllt werden. Zum einen gilt es, den Einall-Pokédex zu komplettieren, also jedes Pokémon der Region zu finden und zu fangen. Diese Aufgabe ist nur zu bewältigen, wenn die Besitzer der verschiedenen Editionen untereinander tauschen. Die zweite Mission besteht darin, Champion der Pokémon-Liga zu werden, indem man gegen alle wildlebenden Pokémon und die Pokémon-Trainer der Region antritt. Die Spieler trainieren ihre eigenen Pokémon immer mit dem Ziel, es mit den Top Vier und dem Champion von Einall aufzunehmen.
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nudel
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erster pokemon dr incommingVillacherBier schrieb
In jeder der beiden Versionen müssen zwei Missionen erfüllt werden. Zum einen gilt es, den Einall-Pokédex zu komplettieren, also jedes Pokémon der Region zu finden und zu fangen. Diese Aufgabe ist nur zu bewältigen, wenn die Besitzer der verschiedenen Editionen untereinander tauschen. Die zweite Mission besteht darin, Champion der Pokémon-Liga zu werden, indem man gegen alle wildlebenden Pokémon und die Pokémon-Trainer der Region antritt. Die Spieler trainieren ihre eigenen Pokémon immer mit dem Ziel, es mit den Top Vier und dem Champion von Einall aufzunehmen.
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Gast -
Epluribus unum, Aus vielem eines - so lautete das Motto, unter dem vor rund 200 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden, und dieses Motto ist programmatisch zu verstehen. Das Land, das wie kein anderes den Pluralismus auf seine Fahnen geschrieben hat, eröffnet erst auf dieser einheitlichen, gemeinsamen Basis den Spielraum für die Entfaltung von Vielheit. Sich zu einer Nation zu vereinigen, die ursprüngliche autonome Vielfalt gegen einen von einer Zentralregierung gewährten Pluralismus einzutauschen bedeutete natürlich Verzicht; die bisher unter losem Konföderationsdach weitgehend selbständigen Einzelstaaten mußten um des Gemeinsamen willen den Anspruch auf das Eigene zurückschrauben und Souveränitätsrechte abgeben.
Wie schwer ein solcher Verzicht fällt, wie nahe das Eigene und wie fern das Gemeinsame erscheint, wenn man beides gegeneinander abzuwägen beginnt, zeigt sich in aller Deutlichkeit in dem schwierigen Prozeß der europäischen Einigung, der so mühsam und zäh vonstatten geht und daher auch so wenig Begeisterung zu erwecken vermag. Gerade angesichts dieser Schwierigkeiten ist es verlockend, sich mit den Argumenten zu beschäftigen, mit denen man damals, als es um die amerikanische Einigung ging, für und wider die bundesstaatliche Lösung focht und welches Modell der Vermittlung von Einheit und Vielfalt schließlich die Mehrheit überzeugte.
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Für eine derartige Betrachtung steht zum Glück ein einzigartiges Dokument zur Verfügung, nämlich die Federalist Papers der drei Autoren Alexander Hamilton, James Madison und John Jay. In deren Plädoyer für einen amerikanischen Bundesstaat lebt die damals geführte Diskussion wieder auf, doch nicht nur das: Hier sind prinzipielle Überlegungen über die Probleme zu finden, die Einigungsprozesse von solcher Größenordnung aufwerfen. Und es ist eine Stringenz der Argumentation zu erkennen, die verwundern muß, wenn man die Entstehungsgeschichte der Papers bedenkt: Sie waren zunächst schlicht eine Serie von Zeitungsartikeln, die etwa ein Jahr lang, nämlich 1787/88, in mehrtägigem Abstand in drei New Yorker Zeitungen erschienen, bevor sie zusammengefaßt als Buch publiziert wurden. Der Anlaß für diese eifrige Publikationstätigkeit war, für die Ratifizierung der neuen, nunmehr bundesstaatlichen Verfassung zu werben.
Mit dieser neuen Verfassung sollte das alte Konföderationsstatut abgelöst werden, das die Union bis dahin mehr schlecht als recht zusammengehalten hatte. Es war nicht vorgesehen, die Verfassung per Volksentscheid zu ratifizieren, vielmehr oblag diese Aufgabe gewählten Konventen. Dennoch richteten sich die Artikel der Autoren ebenso wie die Artikel und Pamphlete der Verfassungsgegner unmittelbar an die interessierten Bürger; es wurde argumentiert, polemisiert, mit allen Mitteln der politischen Rhetorik um Zustimmung gerungen. Offenbar fand diese öffentlich geführte Kontroverse um die künftige Gestalt der Union auch die erwünschte Resonanz; sie erweckte Leidenschaften. Man kann sich vorstellen, daß eine von Leidenschaft getragene Einigung andere Kräfte freisetzt als ein Zusammenfinden, das auf mühsamen, kleinteiligen Gewinn-und-Verlust-Rechnungen beruht.
Schon hier fördert der vergleichende Blick wesentliche Unterschiede zutage. Der amerikanische Bürger konnte sich von Anfang an als Subjekt in einem Prozeß fühlen, der argumentativ begleitet wurde, Selbstbetroffenheit erzeugte und daher auch von einer psychischen Dynamik getragen war. Der europäische Bürger, mit argumentativen Begründungsversuchen für Entscheidungen auf EU-Ebene nicht eben verwöhnt, empfindet wenig eigene Betroffenheit und bringt daher auch nur ein geringes Engagement für einen Prozeß auf, dem er sich zunehmend als Objekt ausgesetzt sieht. Ein Mehr an öffentlicher Diskussion und kompetenter Argumentation wäre hier sicher nützlich, zumal der Zusammenhang zwischen Verfahren und Reaktion vielleicht doch anders ist als gemeinhin vermutet: Möglicherweise wird nicht so wenig argumentiert, weil das Interesse so gering ist, sondern das Interesse ist so gering, weil die Bürger sich nicht hinreichend ernst genommen fühlen.
Doch natürlich ist es mit dem Willen zu mehr Argumentation nicht getan; man muß auch Argumente haben. Warum sollen sich eigentlich bislang selbständige Staaten zu einer Union zusammentun, die ihre ursprüngliche Souveränität mindert? Warum soll man um des Gemeinsamen willen das Eigene zurückstellen? Prinzipiell sind auf diese Fragen wohl zwei Antworten denkbar. Man schließt sich zusammen, weil man mit dem Zusammenschluß einer großen Idee zur Wirklichkeit verhelfen will; oder man vereinigt sich, weil man sich von einer Gemeinschaft eine günstiger ausfallende Kosten-Nutzen-Rechnung verspricht als von vielen neben- und auch gegeneinander agierenden Einzelstaaten.
Womit begründeten nun die Federalists ihr Plädoyer für den Bundesstaat - mit der großen Idee oder mit dem Kosten-Nutzen-Kalkül? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach, sie erfordert nähere Betrachtung. Näher betrachtet werden sollen die Argumentationsschritte, mit denen die Autoren ihre Entscheidung gegen den losen Staatenbund untermauerten und damit dazu beitrugen, jene spezifische Spielart des Föderalismus zu etablieren, die das amerikanische System bis heute kennzeichnet.
Welche Bedenken wurden den Federalists entgegengehalten, als sie sich zum Anwalt der neuen Verfassung machten? Das alte Konföderationsstatut wollten viele nur revidieren, nicht aber durch eine bundesstaatliche Verfassung ersetzt sehen, obwohl die Konföderation von grundlegenden Konstruktionsmängeln geplagt war. Ihr gemeinsames politisches Organ, der Kongreß, wurde nicht mit vom Volk gewählten Repräsentanten, sondern mit Delegierten der Einzelstaatslegislativen beschickt; jeder Staat besaß unabhängig von seiner Größe eine Stimme. Es gab keine reguläre Exekutive und Judikative, vor allem aber behielt jeder Staat seine Souveränität. Einzelstaatsegoismus konnte sich ungehemmt ausleben, der Kongreß schwankte zwischen Ohnmacht und Usurpation. Die auf dieser Basis geeinte Union präsentierte sich nach innen und außen als wenig respektables Gebilde. Und dennoch fürchteten viele den radikalen Schnitt, den die neue Verfassung darstellte. Warum?
Die Einzelstaaten hatten in ihrer langjährigen Vorgeschichte eine politische Selbständigkeit erreicht, die sie durch einen zu engen Verbund bedroht sahen. Man wollte nicht Macht an eine weit entfernt gelegene Zentrale abgeben, die vielleicht nicht flexibel genug auf lokale Erfordernisse reagieren konnte; die sich möglicherweise von den Interessen der starken Staaten leiten ließ; deren Machtanspruch dazu führen mochte, daß aus der Vereinigung der Staaten eine Verschmelzung der Staaten wurde. Mit anderen Worten: Den Gegnern der neuen Verfassung war das eigene Kleine näher als das gemeinsame Große, man war gar nicht sicher, ob sich da tatsächlich Großes ankündigte oder ob hier nicht im Gewand des großen Entwurfs Interessenpolitik betrieben wurde: die Entmachtung der ökonomisch schwachen Staaten zugunsten der starken, die Ersetzung der Volksherrschaft durch eine Oligarchie oder gar, aufgrund der argwöhnisch betrachteten starken Stellung des Präsidenten, der Übergang zu einer Art Monarchie.
Das puritanische Erbe mit seiner Erbsündendoktrin, dem Verfassungsgegner wie -befürworter gleichermaßen verhaftet waren, ließ kein allzu großes Vertrauen in die Menschen aufkommen, denen Macht übertragen war. Je größer die Macht - und ein Bundesstaat vereinigt mehr Macht in sich als ein Einzelstaat -, um so größer die Gefahr der Korruption.
Auf diese Befürchtungen reagierten die Federalists äußerst geschickt. Sie verfolgten eine Doppelstrategie. Zum einen betonten sie das Neuartige und Großartige, das mit diesem Verfassungsentwurf verwirklicht werden sollte. Zum anderen aber kamen sie den Ängsten entgegen, indem sie sie für prinzipiell berechtigt, nur im konkreten Fall für gegenstandslos erklärten. Sie stellten nicht die Maßstäbe in Frage: daß Menschen grundsätzlich interessegeleitet handeln, daß in der Politik wie im sonstigen Leben die Leidenschaft die Vernunft zu dominieren droht, sondern sie präsentierten das neue System als eines, das all diese Schwächen zu neutralisieren vermag, ja das diese Schwächen geradezu in Stärken verwandelt.
Wahrscheinlich hatten sie mit dieser Einschätzung auch recht. Der Mechanismus, nach dem die neue, bundesstaatliche Ordnung funktionieren sollte, besteht nicht in der Überwindung des Partikularinteresses, sondern in dessen Einbindung.
Konkret bauten die Federalists ihre Argumentation in vier Schritten auf. Zuerst wiesen sie beschwörend auf die Bedeutung der Union für das Wohlergehen der amerikanischen Staaten hin (I). In einem zweiten Schritt unternahmen sie den Nachweis, daß die bestehende Konföderation nicht in der Lage sei, die Union aufrechtzuerhalten (II). Dies könne nur eine starke Zentralregierung leisten, so der dritte Schritt (III). Erst der vierte Schritt stellt den direkten Verfassungskommentar dar, als der die Federalist Papers vor allem bekannt geworden sind (IV). Dieser Kommentar dient in erster Linie dazu, den von den Kritikern in Zweifel gezogenen republikanischen und föderalen Charakter des neuen Systems unter Beweis zu stellen. Die Argumentation beeindruckt durch ihre Geschlossenheit - eine kluge Reaktion auf die Gunst der Stunde, die die Lösung der Unionsfrage anders als bei der europäischen Einigung in einem großen Wurf ermöglichte.
Ihren Appell, die Union nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, begannen die Federalists mit einem Paukenschlag: Es sei dem amerikanischen Volk vorbehalten, auf seinem Territorium eine Menschheitsfrage zu entscheiden, nämlich die, ob menschliche Gemeinschaften wirklich dazu fähig [sind], eine gute politische Ordnung auf der Grundlage vernünftiger Überlegung und freier Entscheidung einzurichten, oder ob sie für immer dazu verurteilt sind, bei der Festlegung ihrer politischen Verfassung von Zufall und Gewalt abhängig zu sein.
In Amerika stand erstmals das Experiment einer großräumigen Republik an, die sich noch dazu nicht dem Zufall, sondern dem erklärten Willen der Bevölkerung verdanken sollte. Das Modell vom Gesellschaftsvertrag, mittels dessen sich die Bürger eine frei vereinbarte Ordnung geben, hatte erstmals die Chance, Wirklichkeit zu werden.
Indem die Federalists auf diesen Sachverhalt hinwiesen, appellierten sie an den amerikanischen Bürgerstolz. Damit hatten sie der Diskussion von vornherein eine Richtung gegeben, von der her sich kleinliches Kalkül geradezu verbot. Es ging nicht nur um das vordergründige Selbsterhaltungsinteresse, sondern darüber hinaus um eine Entscheidung von weltgeschichtlicher Dimension. Wie immer das Ergebnis dieser Entscheidung zu beurteilen ist - wer sich an einem Geschehen beteiligt weiß, mit dem ein Meilenstein in der Geschichte gesetzt wird, dem ist damit ein Motiv gegeben, über den bloßen Augenblick, über das eigene kleine Leben hinaus zu denken.
Mag man auch solchen Stolz auf das Mitwirken im Weltgeschehen als eine nur etwas subtilere Form der Befriedigung des Eigeninteresses deuten - auf jeden Fall verkörpert sich darin ein wenig mehr als die Sorge um das bloße Alltagsgeschäft, und dieses Mehr ist es wohl auch, das Begeisterung zu wecken vermag. Große Ideen mobilisieren auch große Gefühle, und auf diese ist man bei der Durchsetzung von über den Tag hinausweisenden Zielvorstellungen nicht weniger angewiesen als auf einen klaren, nüchternen Verstand.
Doch die Federalists beließen es nicht bei der Beschwörung der großen Idee, sie bedienten mit ihrer Argumentation auch die verläßlichste innermenschliche Kraft, die Selbstliebe. Indem sie versprachen, daß sich gerade durch das neue System das Eigeninteresse der Einzelstaaten und ihrer Bürger frei entfalten könne, forderten sie kein fundamentales Umdenken, sondern empfahlen ein neues Mittel für einen alten Zweck. So sind die Vorteile, die die Autoren einer neu konsolidierten Union zuschrieben, auch unmittelbar evident, weil von der Art, wie sie im Überlebenskampf zählen: Die Union der Staaten ermöglicht wirtschaftlichen Wohlstand und eine effizientere Sicherheitspolitik.
Zu den ökonomischen Vorteilen zählt der Wegfall der Zollschranken, eine bessere Erschließung von Ressourcen, das Auffangen von Angebots- und Nachfrageschwankungen im gemeinsamen Markt und die Belebung des Außenhandels durch ein Warenangebot, das aufgrund der freien Rohstoff- und Warenzirkulation in der Union preislich und qualitativ auch für andere Nationen attraktiv wird. Was die Sicherheitspolitik angeht, so sahen die Federalists in einer engen Union den Garanten für Frieden zwischen den Staaten wie auch zwischen der Union und anderen Nationen; schon die gemeinsame Stärke sollte andere davon abschrecken, nach dem bewährten Prinzip des Teile und herrsche zu verfahren und die Staaten gegeneinander auszuspielen. Bloße militärische Allianzen lehnten die Autoren allerdings ab. Wer erst im Krisenfall als Einheit auftritt, hat vorher vielleicht politische Fakten geschaffen, die dann ein gemeinsames militärisches Vorgehen unmöglich machen.
So offenkundig die Vorzüge einer engen Union sind - die Kräfte, die sich bislang in der internen Konkurrenz aufrieben, können nun nach außen gewendet werden -, so unzweifelhaft ist es, daß ein bloßer Staatenbund die Union auf Dauer nicht bewahren kann. Die Erfahrungen mit der Konföderation waren für die Federalists eindeutig. Die schwache, sanktionsunfähige Unionsregierung konnte den Sonderinteressen der Mitgliedstaaten wenig entgegensetzen, weil sie keinen unmittelbaren Zugriff auf die Unionsbürger hatte. Sie besaß Gesetzgebungskompetenz nur gegenüber den Staaten als Kollektive und war daher bei der Verwirklichung ihrer Beschlüsse stets auf die Mitwirkung der Staaten angewiesen. Diese hatten dem Eigenen aber in der Regel Vorrang vor dem Gemeinsamen gegeben und sich auf die Gemeinschaft erst dann besonnen, wenn sie sie brauchten.
Weil die Union sich so ständig gegen die Zentrifugalkräfte ihrer Teile stemmen mußte, hätte sie eigentlich mit besonders starken Kompetenzen ausgestattet werden müssen. Doch da das Gegenteil der Fall war, stand in der Tat zu befürchten, daß die Union auseinanderbrach und der bislang noch gebändigte Konkurrenzkampf derart an Schärfe gewinnen würde, daß schließlich jede Gemeinsamkeit schwände. Für die Federalists war die Alternative klar: Entweder die Kräfteverhältnisse zwischen den Staaten werden in friedlicher Übereinkunft geregelt, oder sie stellen sich naturwüchsig her - gemäß dem Recht des Stärkeren.
Wollte man die Union bewahren, führte nach Ansicht der Autoren daher kein Weg am Bundesstaat vorbei. Die Einzelstaaten mußten auf Souveränitätsrechte verzichten, und anstelle des bisherigen Kompetenzgerangels galt es, Kompetenzen unzweideutig zu definieren und zuzuweisen - so, wie die neue Verfassung das vorsah. Diese sprach der Zentralregierung alle Befugnisse zu, die an den Lebensnerv der Gemeinschaft rührten: die Sorge für die innere und äußere Sicherheit sowie für die Staatsfinanzen. Andererseits war dem Prinzip des Föderalismus Genüge zu tun und deshalb nach dem Grundsatz zu verfahren, daß alle Befugnisse, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurden, bei den Einzelstaaten verblieben.
Eventuell entstehende konkurrierende Zuständigkeiten waren dort nicht mehr so problematisch, wo die Frage der Suprematie geklärt und mit dem Supreme Court eine Instanz geschaffen war, die bei Streitigkeiten angerufen werden konnte. Insgesamt sahen die Federalists gerade in der Stärke der Zentralgewalt eine Gewähr für den Föderalismus; erst die Einheit ermöglicht Vielheit.
Ganz anders beurteilten das die Gegner der neuen Verfassung. War der Preis für die neue, durchsetzungsfähige Bundesregierung nicht zu hoch? Drohte die weit von den Bürgern, auch weit von den Staaten entfernte Zentralgewalt nicht zu einem Moloch zu werden, der unkontrolliert alle Macht an sich reißen würde? Was würde aus der Demokratie werden, wenn sich die Entscheidungsbefugnisse bei gewählten Eliten konzentrierten? All diesen Befürchtungen hielten die Federalists ein entscheidendes Argument entgegen: In die Verfassung ist ein wunderbarer Mechanismus eingebaut, der die Außenkontrolle durch eine möglicherweise viel wirksamere Innenkontrolle ersetzt - das System der checks and balances.
Die Union wird keine monolithische Regierung bekommen, sondern ein kunstvoll arrangiertes System wechselseitig austarierter Kräfte. Der Widerspruch ist institutionalisiert, und so ist jede Entscheidung Ergebnis eines zum Kompromiß gemilderten Konflikts. Doch das ist nur die institutionelle Ausgestaltung eines allgemeiner geltenden Prinzips, das für die gesamte Gesellschaft gelten soll: Ambition must be made to counteract ambition - man muß dafür sorgen, daß Ehrgeiz dem Ehrgeiz entgegenwirkt. Indem das Amtsinteresse mit dem Eigeninteresse verknüpft wird, hat jeder Grund, den anderen zu beobachten und zu kontrollieren.
Erst die starke Einheit ermöglicht Vielheit, so hatten die Federalists argumentiert. Nun zeigt sich: auch diese Einheit selbst ist in sich vieles, es ist eine Einheit, die der Pluralität der Interessen und Perspektiven erst abgerungen werden muß.
Die gesamte Argumentation der Federalists zielte darauf ab, die Union zu bewahren, und dazu bedurfte es nicht nur einer neuen politischen Gestaltung, sondern vor allem auch einer neuen Begründung der Union. Was liefert nun diese Begründung, die große Idee oder das Kosten-Nutzen-Kalkül? Ohne das Verdienst der amerikanischen Pionierleistung damit schmälern zu wollen - es hat den Anschein, als ließe sich die große Idee letztlich doch wieder auf das Kosten-Nutzen-Kalkül zurückführen. Das weltgeschichtliche Novum, auf das die Federalists verwiesen, war die Gründung eines Imperiums auf der Basis vernünftiger, freier Entscheidung.
Doch worin besteht die Vernunft? Sie besteht in der Einsicht, daß die wechselseitige Hemmung der Egoismen dem Eigeninteresse mehr Chancen läßt als der Versuch der hemmungslosen Selbstdurchsetzung; denn den überstehen nur die Stärksten. Vernunft ist der klug gewordene Eigennutz. Ohne Zweifel hat er seine Berechtigung, und Staatengemeinschaften folgen natürlich ebenso wie Individuen einem ganz legitimen Interesse, wenn sie Kosten und Nutzen eines Zusammenschlusses gegeneinander abwägen. Die Frage ist nur, ob es etwas darüber hinaus gäbe, eine Begründung von Gemeinschaft, die das Selbsterhaltungsinteresse in den Dienst eines übergeordneten Ziels stellte.
Für Europa, so scheint es, bedürfte es dafür gar nicht des Entwurfs einer neuen Idee, sondern nur der modernen Verwirklichung einer bewährten alten. Wofür Europa von jeher stand, was das gemeinsame europäische Erbe ausmacht, ist die ungeheure geistige Umwälzung, die von den Gedanken der Antike und des jüdisch begründeten Christentums ausging - und zwar nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt. Ohne griechische Philosophie kein wissenschaftliches Denken, ohne Christentum kein bindendes Ethos und keine Menschenrechte, ohne römisches Recht keine Rechtsstaatlichkeit.
Dies sind Errungenschaften, die wahrhaft menschheitsgeschichtliche Dimensionen haben und auf die sich zu besinnen, die immer wieder neu umzusetzen eine Aufgabe wäre, von der her man Gemeinsamkeit ganz anders begründen könnte als nur durch den Appell an den Eigennutz.
Noch einer weiteren Aufgabe könnte sich Europa verpflichtet fühlen. Es war eine spezifisch europäische Schuld, aber auch eine spezifisch europäische Erfahrung, als Schattengewächse einer großangelegten geistigen Entwicklung auch zwei Ideologien hervorgebracht und praktiziert zu haben. Zwei grundlegende Möglichkeiten, Mensch-Sein zu definieren, wurden im Marxismus und im Faschismus bis in ihre letzte, bittere Konsequenz getrieben.
Das ist eine Erfahrung, die dann stellvertretend für die gesamte Menschheit gemacht wurde, wenn sie zu den richtigen Folgen führt: einer ständigen schonungslosen Auseinandersetzung mit den Ursachen solch abgrundtiefen Scheiterns und der Sorge dafür, daß Ähnliches auch in anderem Gewand künftig keine Chance mehr haben möge.
Die Fortführung des guten europäischen Erbes und die Nutzung der Erfahrung seiner Schattenseiten - darin könnte Europa eine Zielsetzung finden, die über das Selbsterhaltungsinteresse hinausgeht und es damit erst wirklich begründet. Solch ein Ziel, das Ausdruck europäischer Gemeinsamkeit, nicht innereuropäischer Differenz ist, könnte vielleicht auch dabei helfen, zu einer dem Ziel gemäßen institutionellen Gestaltung der Union zu finden, ob Staatenverbund, ob Bundesstaat. Vor allem aber wäre es ein Ziel, für das man sich begeistern könnte. Die Selbstbehauptung im internationalen Überlebenskampf ist ein naheliegender Grund für eine Union. Ein begeisternder Grund ist es nicht.
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