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In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[11] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorlieg
23:43 - attrix: man nerv mal nicht alter
23:44 - mNzi: EY
23:44 - mNzi: ok attrix
23:44 - mNzi: du hast übertrieben
23:46 - attrix: japs
mNzi is now Offline.
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