Aus Rechtlicher Sicht hast du definitiv einen Anspruch auf unterhalt allerdings:
a) Du lebst denke ich mal nichtmehr zuhause -> b) da du keinen festen Job hast und freiwillig nichtmehr zuhause wohnst mindert das die ganze Sache. c) Anspruch auf Kindergeld hast du nicht da du weder ein Praktika noch eine Ausbildung machst, somit ist der KG ansrpuch hinfällig. d) unterhalt bekommst du mit viel Glück nur denke ich, da du ja schon relativ alt bist wird ein gericht deinen Eltern recht geben wenn sie sagen "wir unterstüzen unser kind aber dafür muss auch was von ihm kommen"
Da ist ne ganze menge nicht klar geklärt daher wirds schon... besonders da du nichtmehr zuhause wohnst und dein studium einfach abgebrochen hast und nicht geschmissen worden bist
a) Du lebst denke ich mal nichtmehr zuhause -> b) da du keinen festen Job hast und freiwillig nichtmehr zuhause wohnst mindert das die ganze Sache. c) Anspruch auf Kindergeld hast du nicht da du weder ein Praktika noch eine Ausbildung machst, somit ist der KG ansrpuch hinfällig. d) unterhalt bekommst du mit viel Glück nur denke ich, da du ja schon relativ alt bist wird ein gericht deinen Eltern recht geben wenn sie sagen "wir unterstüzen unser kind aber dafür muss auch was von ihm kommen"
Da ist ne ganze menge nicht klar geklärt daher wirds schon... besonders da du nichtmehr zuhause wohnst und dein studium einfach abgebrochen hast und nicht geschmissen worden bist
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