bry postete
zuerst muss man wissen: numerus clausus ist eine zulassungsbeschränkung. dass eine auswahl getroffen werden muss, impliziert, dass die aufnahmekapazität geringer ist als die anzahl der bewerber.
wenn man klagt bedeutet das, der universität vorzuwerfen, dass sie ihre kapazitäten nicht voll ausschöpft und daher noch platz ist für leute, die aufgrund der zulassungsbeschränkung nicht angenommen wurden. für die unis ist es oft umständlicher und teurer den nachweis zu erbringen, dass sie ihre kapazitäten voll ausschöpfen. dementsprechend lassen sie alle "kläger" rein oder sie ziehen halt vor gericht und lassen das gericht über die kapazitäten entscheiden. gibt das gericht dem/den kläger/n recht, wird eine neue kapazitätsgrenze festgelegt. alle plätze, die zusätzlich dazu gekommen sind, gehen zuerst an die kläger oder werden unter ihnen verlost, wenn die anzahl der plätze die anzahl der kläger übersteigt.
ich halte davon zwar nichts, aber wer es für vertretbar hält, mangelnde leistung durch klagen wettzumachen, soll das machen.
dass diese prozedur auch nach hinten losgehen kann, zeigt dieser fall:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,316381,00.html
ein anderer allgemeiner artikel zum einklagen:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,315099,00.html
myTS | Burning postete
wie funktioniert das mit dem klagen? (...)
wie funktioniert das mit dem klagen? (...)
wenn man klagt bedeutet das, der universität vorzuwerfen, dass sie ihre kapazitäten nicht voll ausschöpft und daher noch platz ist für leute, die aufgrund der zulassungsbeschränkung nicht angenommen wurden. für die unis ist es oft umständlicher und teurer den nachweis zu erbringen, dass sie ihre kapazitäten voll ausschöpfen. dementsprechend lassen sie alle "kläger" rein oder sie ziehen halt vor gericht und lassen das gericht über die kapazitäten entscheiden. gibt das gericht dem/den kläger/n recht, wird eine neue kapazitätsgrenze festgelegt. alle plätze, die zusätzlich dazu gekommen sind, gehen zuerst an die kläger oder werden unter ihnen verlost, wenn die anzahl der plätze die anzahl der kläger übersteigt.
ich halte davon zwar nichts, aber wer es für vertretbar hält, mangelnde leistung durch klagen wettzumachen, soll das machen.
dass diese prozedur auch nach hinten losgehen kann, zeigt dieser fall:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,316381,00.html
ein anderer allgemeiner artikel zum einklagen:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,315099,00.html
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