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Es ist doch einfach so, dass kraftis populistischen Kommentare, die vor fundiertem Halbwissen nur so strotzen, einfach allen nur noch auf den Wecker gehen...
dein ersnst????
wo ist das denn vergleichbar, einmal beim Skifahren nciht aufgepasst ist doch nicht das gleiche wie auf einer Autobahn wie ein Irrer zu fahren...
N0jji postete
klar typisch deutschland, nur weil es n "etwas bekannter mensch" ist (ich hasse das wort "promi") kommt er noch mild davon -.- sicher währe er nicht so bekannt hätte er hoffentlich lebenslängig bekommen, es sollen endlich mal alle bestraft werden egal ob er "bekannter" ist oder nicht!
also hier mal der unterschied zwischen vorsatz und fahrlässigkeit.
Vorsätzlich ist eine tat, die mit wissen und willen begangen wurde. oder eine tat, bei der die gefahr bekannt war und der taterfolg in kauf genommen wurde. Das heisst vorliegend, wenn ihr ihn härter bestrafen wollt, müsst ihr beweisen, dass er wusste, dass das abbiegen in die andere Piste für jemanden lebensgefährlich sein kann und dass er es auch in Kauf nahm jemanden dabei zu töten.
Fahrlässigkeit ist die Verletzung einer Sorgfalltsplicht, dabei stellt sich die frage ob er in dieser Situation vorsichtiger hätte handeln müssen um einen Unfall zu vermeiden.
jetzt könnt ihr selber entscheiden welche Variante die richtige ist: Vorsätzliche Tötung oder fahrlässige Tötung.
ho1Y postete
rofl ich finde es schon unverschämt ihn überhaupt anzuklagen. der kerl is selbst dabei fast draufgegangen. meinen die er denkt er bringt ne ihm unbekannte um mit sich selbst als kugel? die nehmen doch drogen eh.
der kerl geht selbst fast drauf und wird wegen fahrl. tötung angeklagt - > wobei tötung nicht für mord steht. denk mal es wird in dem fall totschlag bedeuten, jedoch halte ich selbst das für unverschämt. ob promi oder nich.
naja ...
schuld hatte er ja, da er (wahrscheinlich) viel zu schnell gefahren ist -> somit ist eine Anklage schon gerechtfertigt!
es gibt doch auf skipisten keine geschwindigkeitsbegrenzung
Kommentar