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    ausbildung

    hi,

    hab da mal eine frage!

    und zwar... wenn ich bei einer firma einen ausbildungsvertrag unterschreibe zum 1.8.2009,. darf ich mir dann trotzdem noch was anderes suchen zum 1.8.09?
    falls ich was besseres finde z.b. was mir mehr liegt, obwohl ich schon bei der anderen firma nen vertrag unterschrieben habe? sprich den ersten vertrag "kündigen" und bei der andern firma unterschreiben?

    #2
    was bist du denn für einer? wenn du nen vertrag eingehst, dann halt dich auch dran
    aber afaik geht es
    bin aber nich sicher

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      #3
      Geht, nen Kumpel hatte auch nen Vertrag, hat dann aber Zusage für Studium bekommen und dann dem Betrieb abgesagt.

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        #4
        jaaa hab da zur zeit was als elektroniker, soll da 2 wochen praktikum machen und wenn alles gut geht krieg ich die ausbildung.nur will ich das eigendlich nicht, aber immer noch besser als gar nix... und deswegen will ich erstma zusagen wenn sie mich denn nehmen. trotzdem will ich versuchen noch etwas anderes zu finden und wenn es klappt dann das machen anstatt den ganzen tag mit dem auto von a nach b zu fahren.

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          #5
          rein rechtlich sollte es gehen , sofern du den vertrag kündigst bevor du den anderen unterschreibst

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            #6
            ich bin mir zu 100% sicher, dass es möglich ist, da ich selbst damals in so einer situation war.

            ich hatte ein job-angebot zur ausbildung aus hamburg, habe aber für ein angebot aus münchen abgesagt und habe nun hier in münchen meine ausbildung gefunden ;)

            du musst etwas bedenken: bis 4 (spätestens 2) wochen vor ausbildungsbeginn _solltest_ du deinem betrieb absagen. das gehört sich aus anstand so. schließlich will der betrieb leute ausbilden und du würdest bei zu kurzfristiger absage anderen ausbildungssuchenden einen platz wegnehmen.

            du könntest rein theoretisch sogar bis (nicht ganz sicher) 4 oder 6 wochen nach ausbildungsbeginn noch absagen, ohne einen grund dafür zu nennen. danach musst du es begründen :)

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              #7
              kannst ja immernoch in der probezeit ohne angabe von gründen kündigen, falls was anderes findesch

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