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Gleichbehandlung im Straßenverkehr

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    Gleichbehandlung im Straßenverkehr

    jo also ich wollte ma das Thema Aufbauseminar bei Fahranfängern ansprechen.
    Mir ist es passiert, dass ich in einer fremden Stadt ein 30er Zone Schild übersehen habe.
    Nun wie der Zufall es wollte machte es an der erst besten Stelle *blitz*.
    Ich hatte etwas um die 60 kmh aufm tacho (vllt. au was weniger jedenfalls net mehr).
    So nun hab ich mich ma schlau gemacht und herausgefunden das ab 21 kmh zuviel ein aufbauseminar ansteht, was etwa 250-300€ verschlingt.
    Natürlich kommt da auch noch das normale bußgeld dazu, wo ich dann bei etwa 400 € wäre (alter katalog da am 21.01.09 passiert).
    Bei meiner weiteren Recherche hab ich erfahren, dass bei einem erneuten vergehen im Punktebereich lediglich mit einer Verwarnung und dem unverbindlichen Vorschlag einer erneuten Schulung reagiert wird.
    So nun meine Frage ist es nicht ein wenig komisch das man hier Ersttäter wesentlich härter bestraft als Wiederholungstäter?
    Ich meine klar nach der Verwarnung is der Lappen dann ohne wenn und aber weg, aber wenn man 3 mal so dumm ist selber schuld.
    Meiner Meinung nach ist es einfach unverhältnismäßig einen Ersttäter so zu schröpfen und den Wiederhlungstäer so wegkommen zu lassen.
    Ist zwar ein doofer vergleich, aber im Strafrecht werden vorher noch nicht straffällige Leute auch mit einer bewährung versehen und erst beim erneuten Vergehen weggesperrt.

    Also sagt mal was ihr davon haltet. (konstruktive Beiträge erwünscht Rest bitte finger stillhalten)

    #2
    Hast im Prinzip recht. Das komische an dem Aufbauseminar ist sowieso, dass laut deutschen Gesetz niemand zwei mal für eine Tat bestraft werden darf. Mit Bußgeld und Aufbauseminar biste aber schon bei zwei :D Meines Wissens nach is da grad auch nochn prozess am laufen, den wird der gute mann aber wohl nie gewinnen können :(

    Ansosnten denk ich, dass das Aufbauseminar auch zur abschreckung da ist. Aber wie gesagt, im Prinzip haste recht.

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      #3
      aufbau seminar hab ich auch hinter mir...2 monate vor ablauf der probezeit das einzige mal in meiner fahrkarriere geblitzt, direkt 400 euro los

      und dieses aufbau seminar bringt einfach nichts...aber das wäre ja an und für sich verschmerzbar, auch das bußgeld ist gerechtfertigt

      aber wieso so ein aufbauseminar was ich auch ohne probleme hätte leiten können fast 400 euro kostet steht nicht annährend in relation zu dem aufwand den der fahrschullehrer hat

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        #4
        Man darf nicht für das gleiche Verbrechen zweimal VERURTEILT werden, aber es können sehr wohl 2 Strafen verhängt werden.

        Zum Thema: Das ganze klingt zwar merkwürdig, aber wird schon gut durchdacht sein. Und man muss bedenken, dass man beim 2. Vergehen auch nicht ungeschoren davonkommt, sondern eine Strafe natürlich trotzdem gezahlt werden muss. Nur der Führerschein wird nicht sofort eingezogen und die Untersuchung vorgeschlagen, um das dritte mal, wo es richtig bitter werden würde, zu verhindern.
        Aber hast schon recht, teurer ist das erste Vergehen, sofern man auf den Vorschlag nicht eingeht.

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          #5
          Hm ich weiß nicht ob sichs wirklich so verhält wie du recherchiert hast, aber das setz ich einfach mal voraus. (#2 bestätigts ja quasi auch).
          Dann find ichs auf jeden Fall auch seltsam. Vielleicht wird echt drauf gesetzt, dass jemand der einmal gelöhnt hat in Zukunft besser aufpasst.
          Dein Vergleich mit normalem Strafvollzug hinkt etwas. Immerhin hätte eine Haftstrafe gravierende (negative) Auswirkungen auf den weiteren Werdegang. Außerdem scheint die Abschreckung dort auch zu funktionieren.
          Wie gesagt: Unrecht hast du mit deinen Zweifeln nicht, aber dran ändern wird das auch nix.

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            #6
            das aufbauseminar soll abschrecken und gleichzeitig die "rasermentalität" von fahranfängern im keim ersticken. das geht wohl am besten in den jungen jahren(was hänschen nicht lernt, lernt hans nimmermehr ;)) deshalb wird gleich zu anfang zu solch harschen methoden gegriffen.

            leider ist die umsetzung reine zeitverschwendung. am ende sollte eine wirkliche prüfung stehen, denn das aufbauseminar kann im halbschlaf abgesessen werden.

            ich musste damals eins machen und die hälfte der jungs haben dem cliché entsprochen. die wickeln sich um den baum und findens immer noch lustig.

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              #7
              SudDen postete
              Hast im Prinzip recht. Das komische an dem Aufbauseminar ist sowieso, dass laut deutschen Gesetz niemand zwei mal für eine Tat bestraft werden darf. Mit Bußgeld und Aufbauseminar biste aber schon bei zwei :D
              das ist dezent falsch... du musst das bußgeld und das aufbauseminar als eine "strafe" sehen für die du zu rechenschaft gezogen wirst... Man bestraft dich für "eine" sache... wenn man jetzt 4 monate später etc feststellt das die ein fehler hatten und du aber 40 kmh schneller warst darf man dir das nicht mehr zur last legen! wenn jetzt hier einer rumbrüllt von wegen "was ist wenn ich langsamer war und die ham ir zu viel draufgekloppt"... jeder hat das recht zur überprüfung und nachkontrolle ;)

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                #8
                ichh frag mich nur ob das rechtlich so einwandfrei ist.
                ich werd eh zum anwalt gehen wenn ich den bescheid hab, alleine schon wegen der akteneinsicht.
                dann werd ich ihn mal darauf ansprechen :)

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                  #9
                  Awe Mutti postete
                  ichh frag mich nur ob das rechtlich so einwandfrei ist.
                  ich werd eh zum anwalt gehen wenn ich den bescheid hab, alleine schon wegen der akteneinsicht.
                  dann werd ich ihn mal darauf ansprechen :)
                  Kannst ja Verfassungsbeschwerde einlegen und sagen, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt ist^^ Das dürfte aber nicht durchgehen, zulässig vielleicht, begründet würde ich bezweifeln. Ansonsten ist es einfach da um dir in der Probezeit eins auf den Deckel zu geben, aber mal ehrlich, 30 km/h zu viel? Wenn du dich nicht auskennst und das weißt du auch, hätteste 50 fahren müssen und nicht 60^^

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                    #10
                    ja weist ja wie es ist zeitdruck und so :-(
                    ja ich weis das es da keinesfalls rechtfertigt.
                    außerdem fahr ich meistens immer so 5-10 kmh drüber (wie eigtl. 80 % der autofahrer) da bei einer eventuellen blitzern ja toleranz und tachoabweichung abgezogen werden.

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                      #11
                      seit wann darf man in städten mehr als 50 fahren? würdest du dich dran halten hättest du das problem nicht. da ist auch eine fremde stadt keine ausrede!

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                        #12
                        Awe Mutti postete

                        ja ich weis das es da keinesfalls rechtfertigt.
                        btw. bei 5 kmh also 55 kmh hält dich keiner an :-)

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                          #13
                          naja, wie gesagt.... 20 Tacho-km/h zuschnell fahren, da kann einem nichts passieren... wer schneller fährt ist selbst schuld!

                          Kommentar


                            #14
                            POWNUG postete
                            naja, wie gesagt.... 20 Tacho-km/h zuschnell fahren, da kann einem nichts passieren... wer schneller fährt ist selbst schuld!
                            ja stimmt schon, aber darum ging es ja hier nicht.
                            das man mal was übersehen/ nicht wahrnehmen kann passiert, das der Gesetzgeber da keine Rücksicht nehmen kann verstehe ich auch.
                            Nur sollte man die Bestrafung in ihrem Verhältnis zur ersten und zweiten mal überprüfen.

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                              #15
                              nen brief wie schnell du gefahren bist kam noch nicht?

                              wenn nicht mach dir mal nicht zuviele sorgen. du sagst aufm tacho waren 60 oder wahrscheinlich weniger ... dann kommen erstmal noch 3kmh toleranz weg und das tacho zeigt auch einige kmh zuviel an. kann also gut sein dass du nur ne geldstrafe bekommst.

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