die diskussion deutscher oder nicht deutscher hat keinr relevanz.
vielmehr muss die frage gestellt werden?
wie hart ist eine normale ohrfeige zu bestrafen?
und
wie hart ist eine normale ohrfeige zu bestrafen mit nicht vorhersehbaren folgen (koma, wegen sturz).
der richter meinte anscheinend gleich. und hier muss die kritik angesetzt werden. muss die justiz nicht das endprodukt bewerten? also schwere körperliche und gesellschaftliche schädigungen. ganz egal, ob dem eine ohrfeige vorausging oder eine sonst instrinsisch motivierte handlung (damit werden zufällige berührungen mit sturzfolgen ausgeschlossen)
vielmehr muss die frage gestellt werden?
wie hart ist eine normale ohrfeige zu bestrafen?
und
wie hart ist eine normale ohrfeige zu bestrafen mit nicht vorhersehbaren folgen (koma, wegen sturz).
der richter meinte anscheinend gleich. und hier muss die kritik angesetzt werden. muss die justiz nicht das endprodukt bewerten? also schwere körperliche und gesellschaftliche schädigungen. ganz egal, ob dem eine ohrfeige vorausging oder eine sonst instrinsisch motivierte handlung (damit werden zufällige berührungen mit sturzfolgen ausgeschlossen)
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