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    Rechtliches

    Hi,
    Was kann man eigentlich machen, wenn man in einem typischen Suche/Biete Bereich oder auch Marktplatz eines Forums beschissen wurde ? Sprich man hat Geld überwiesen, vertraut einfach mal dem Verkäufer, aber es wird keine Ware verschickt. Als Käufer hat man dann meist nur die Bankdaten des Anbieters.
    Wäre da rechtlich überhaupt was zu machen? Wenn nicht, dann würde doch jeder in Foren Ware anbieten, die er nicht hat !?

    #2
    soweit ich weiß kann man gegen den jenigen vorgehn, wenn man genaue beweise hat und daten über ihn...

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      #3
      tja dazu kann man nur sagen... ja jeder kann waren anbieten die er nicht hat, so läuft das im internet.
      was man rechtlich machen kann frag deinen anwalt oder einen jura studenten...
      selbst wenn man bei ebay beschissen wird kann ebay letzendlich nur helfen das die anzeige glückt mehr auch nicht....

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        #4
        kannst die überweisung nicht rückgängig machen lassen?

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          #5
          Meint ihr so eine Anzeige würde zum Erfolg führen wenn man Beweise wie pns und Überweisungsquittungen hat? oder doch lieber selbstjustiz ?
          @ schaDe
          nie von gehört wie geht das???

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            #6
            "Geheimtipp":

            Lastschrift mit dem entsprechenden Betrag von seinem Konto abbuchen, dein Konto sperren lassen. Unter einem Betrag von 200 Euro (glaube ich) wird derjenige nicht über diese Lastschrift informiert (telefonisch). Nach 11 Tagen +- hat der andere nicht mehr die Möglichkeit diese Lastschrift rückgängig zu machen.
            Nachteil ist aber, dass du ein neues Konto aufmachen musst.
            Keine Ahnung ob das bei jedem geht, hatte mal das selbe Problem mit einem "sofort kauf über pm" bei Ebay und hatte ein paar Kontakte zu Kollegen in der Bank.
            Naja vielleicht hilfts ja. ;)

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              #7
              wenns n junger hüpfer is, vll mal die eltern anrufen,
              oder einfach mal einschüchtern,

              das mit den history files und screens als beweisen,hab schon von manchen gehört, bei denen die akzeptiert wurden, aber die sind ja soo leicht zu fälschen..

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                #8
                du kannst nur gegen ihn vorgehen, wenn du versicherten versand abgemacht hast, da er dann eine Versand quittung bekommen hat, sonst wirds schwierig mit beweisen, oder du kannst die überweisung rückgängig machen, ich glaub das geht 2 wochen oder 4? ka!
                genau aus diesen verkaufe und kaufe ich im internet nur per versichertem versand!
                das ist das sicherste mittel halt, wenn er es allerdings nachweisbar abgeschickt hat, kannst du nichts machen, da beim versandkauf das risiko des versandes der käufer trägt!!!

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                  #9
                  verdammt war unversichert..
                  aber kann man echt die Überweisung einfach wieder rückgängig machen? google sagt glaub ich was anderes

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                    #10
                    kannst ja bei der bank nachfragen. sagst du, dass du was ausversehen falsch überwiesen hast und dann ma schaun.

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                      #11
                      ja vllt auch nur bei lastschriften, wenn ich drüber nachdenke geht das bei überweisungen glaube(!) ich nur wenn, dass geld noch nicht endgültig dem anderen konto gutgeschrieben wurde, also 1-2 tage oder so, aber da bin ich mir nicht so sicher, schon länger her, das ich das gelernt hab ;)

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                        #12
                        man kann nur lastschriften im auftrag des kunden zurückbuchen, überweisungen nicht.

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                          #13
                          Wenn du es nicht mehr zurückbuchen kannst (was mich nicht überraschen würde), schreib ihm einen Brief. Fordere ihn auf, den Artikel innerhalb von 2 Wochen an dich zu verschicken, ansonsten wirst du wegen Nichterfüllung des Vertrages von eben diesem zurücktreten und dein Geld fordern. Wichtig ist hierbei die Frist, die musst du einräumen.

                          Solltest du dir nicht sicher sein, dass deine Beweise hinsichtlich eines Vertragsabschlusses reichen, fordere ihn sofort auf, das Geld zurück zu überweisen. Hier ein Hinweis auf §812 Ungerechtfertigte Bereicherung (Paragraphen machen sich immer gut :) )

                          Sollte es sich um einen größeren Betrag handeln, nimm lieber einen Anwalt.

                          Jegliche Angabe natürlich ohne Gewähr.

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                            #14
                            boa danke Leute :) Der Brief ne super Idee !

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                              #15
                              Und gut formulieren ! Lass dir vlt. von deinem Vater helfen, oder so. Der muss klingen, als hätte ihn ein rechtlich versierter Mensch aufgesetzt.

                              ach und keine Mail, die ist in den meisten Fällen nicht wirksam !

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