Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schuld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schuld

    Ist jemand, der sich an seine Tat nicht erinnern kann, trotzdem schuldig?
    Als Beispiel:
    Jemand fährt Auto und verursacht einen Unfall bei dem er selbst bewusstlos und ein Kind tödlich verletzt wird. Im Krankenhaus wacht dieser jemand wieder auf und kann sich an den Unfall und wie es dazu kam wirklich nicht erinnern - ist dieser jemand moralisch schuldig?

    Schließlich bedeutet das, dass jeder einmal mit seinem Auto fahren könnte - um in der nächsten Sekunde im Krankenhaus wieder aufzuwachen und zu erfahren ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben und dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Einfach pech gehabt?

    Komme zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Wie seht ihr das?

    #2
    schuldig, da er zum zeitpunkt des unfalls bei vollem bewusstsein war.

    falls du das meinst ;)

    Kommentar


      #3
      schuldig solange er zur tatzeit bei klarem verstand war

      Kommentar


        #4
        natürlich ist so jemand schuldig, was ne frage.
        stell dir mal vor jemand bricht bei dir ein tötet deine familie und rutscht beim weglaufen aus. im krankenhaus kann er sich nur leider nimmer dran errinnern! .... in meinen augen wäre so jemand eindeutig schuldig, und zwar ohne jegliche moralische einschränkung.

        Kommentar


          #5
          natürlich nicht schuldig solange er nicht fahrlässig/mutwillig gehandelt hat
          außerdem ist dein fall ziemlich "schwammig" wie ist es zum unfall gekommen ? er hat ja wohl kaum mit 50km/h auf das kind draufgehalten um es zu töten oder ?
          übrigens ist ein unfall nicht mit dem einbruch und töten der familie zu vergleichen, da man ja schon den plan hatte einzubrechen/zu töten

          Kommentar


            #6
            es ging aber nicht darum in welcher hinsicht jemand der so nen unfall baut generell schuld ist, oder zu rechenschaft gezogen werden könne, sondern darum ob er nach dem "nichtmehr erinnern" von seiner möglichen schuld befreit wäre. und dann würde mein mordbeispiel greifen.

            Kommentar


              #7
              chilipp postete
              schuldig solange er zur tatzeit bei klarem verstand war
              Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

              Kommentar


                #8
                b4sk postete
                natürlich nicht schuldig solange er nicht fahrlässig/mutwillig gehandelt hat
                außerdem ist dein fall ziemlich "schwammig" wie ist es zum unfall gekommen ? er hat ja wohl kaum mit 50km/h auf das kind draufgehalten um es zu töten oder ?
                übrigens ist ein unfall nicht mit dem einbruch und töten der familie zu vergleichen, da man ja schon den plan hatte einzubrechen/zu töten

                ziemlich egal ob er drauf gehalten hat oder gebremst hat. Tot ist tot und damit eine Straftat, ob das jetzt Totschlag oder Fahrlässigkeit war, darf das Gericht entscheiden.

                Kommentar


                  #9
                  Ob er juristisch schuldig ist oder nicht interessiert mich nicht - mir geht es ausschließlich um die moralische Schuld.
                  Schließlich hat dieser jemand ja nicht die Absicht gehabt etwas Verbotenes zu tun - der Unfall wäre z.B. durch eine Verkettung unglücklicher Zufälle entstanden oder durch kurze Unachtsamkeit.

                  Er würde also wegen etwas verknackt wozu er überhaupt keinen Bezug hat - das ist doch ungerecht?

                  Kommentar


                    #10
                    mMn is er auch total schuldfähig wenn er sich vorher das hirn weggekifft hätte oder 2 promille intus hätte.
                    wenn es bewiesen is, dass er der unfallverursacher ist wieso sollte er nicht schuldfähig sein? nur weil er sich nicht mehr dran erinnern kann heißts ja nicht das er es trotzdem verbrochen hat

                    Kommentar


                      #11
                      IloveUuuw postete
                      Ob er juristisch schuldig ist oder nicht interessiert mich nicht - mir geht es ausschließlich um die moralische Schuld.
                      Schließlich hat dieser jemand ja nicht die Absicht gehabt etwas Verbotenes zu tun - der Unfall wäre z.B. durch eine Verkettung unglücklicher Zufälle entstanden oder durch kurze Unachtsamkeit.

                      Er würde also wegen etwas verknackt wozu er überhaupt keinen Bezug hat - das ist doch ungerecht?
                      es gibt viele gesetzlagen die ungerecht sind.
                      aber die frage nach der moralischkeit ist hier wohl ohne den tathergang nicht zu klären.

                      Kommentar


                        #12
                        wieso sollte er zu "kurzer unachtsamkeit" keinen bezug haben?!

                        wenn sein verhalten ursächlich für den tod des kindes ist, ist er meiner meinung nach absolut "moralisch" schuldig.

                        Kommentar


                          #13
                          ich denke, schuld kann in vollem maß nur dann gewaehrleistet sein, wenn jemand eine tat bei vollem bewusstsein begeht, anders nicht bzw wenn jemand sich bewusst in einen zustand begibt, der in einem schuldeingestaendnis enden kann.
                          die frage ist nur, ob jemand der volles bewusstsein hat, schuld auf sich laden wuerde.

                          Kommentar


                            #14
                            Könnte dann ja jeder sagen, er kann sich nicht dran erinnern...

                            Außerdem isser ja auch schuldig, wenn er sich dran erinnern kann, selbst wenn er auch dabei keine Absicht hatte!

                            Hat ja im grunde genommen nix mit dem eigentlichen Unfall etc. zu tun, ob er sich später nicht mehr daran erninnert.

                            Ich glaub aber bei Alkohol und Drogen gibts ab ner bestimmten Menge nicht mehr die volle Zurechnungsfähigkeit.
                            War mal einer, der hatte ohne Führerschein besoffen Unfall gebaut, aber dadurch, dasser betrunken war gabs eigentlich garkeine Folgen für ihn, zumindest in Sachen Führerschein machen, allerdings wars auch nur n Sachschaden.

                            Kommentar


                              #15
                              flexMACHINE postete
                              wieso sollte er zu "kurzer unachtsamkeit" keinen bezug haben?!

                              wenn sein verhalten ursächlich für den tod des kindes ist, ist er meiner meinung nach absolut "moralisch" schuldig.
                              Nehmen wir mal an du bist mit deinem Auto unterwegs und das nächste was du weißt ist, dass du im Krankenhaus liegst und jemand dich darüber aufklärt, dass du jemanden umgefahren hast - ich zumindest würde mich absolut nicht schuldig fühlen, aber vielleicht ist das ja von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X