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    #46
    octane postete
    Madchild postete
    Haha, die glauben bestimmt, dass deine Mutter gefahren ist :D

    1. Wenn du keinen sehr ähnlichen Bruder hast, musst du es zugeben. Mir haben sie damals auch nicht geglaubt, dass mein Vater gefahren ist. Zur Not kommt die Polizeistreife vorbei und stellt die Identität fest.
    Bei mir (Bayern) war bei 23 drüber ein Bild dabei.

    2. Bei "etwa 50" hast jetzt ein paar Wochen Spannung. Wenn du aber in 3-4 Wochen nichts hörst, kannst du davon ausgehen, dass es über Flensburg geht.
    -> Nachschulung und verlängerte Probezeit.
    Kein Wort von dem was du geschrieben hast stimmt. Grats dazu!

    1. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern liegt in Deutschland die Beweislast beim Staat. Soll heissen der Staat muss beweisen können dass Du gefahren bist. Allerdings wird das erst dann relevant, wenn der Halter des Fahrzeuges sich meldet und dahingehend äußert, dass er nicht gefahren ist. Ansonsten ist das völlig egal. Außerdem behalten die das Bild solange, bis sich niemand meldet oder jemand den Fahrer identifizieren möchte. Die werden niemals mit dem Bußgeldbescheid mitgeschickt.

    2. Blitzer in der Stadt gehen immer über Kommunen - nie über Flensburg oder sonstwen. Autobahnblitzer kommen über die Bußgeldstelle Viechtach. Und ein eventuelles Fahrverbot oder Ähnliches wird dir ebenfalls von der Stadt verhängt - da kann man dann den Führerschein nichtmal bei der Polizei abgeben sondern muss ihn der Stadt vorlegen.
    Soso, wie du meinst. Nur hab ich das ganze schon erfahren dürfen und da stellt es sich deutlich anders dar, als du es sagst.

    1. Ja die Beweislast liegt beim Staat. Na und ? Der Staat kann ja beweisen, dass du gefahren bist. Man hat dein Foto, du Brain. Ich habe das Bild direkt mit dem Bußgeldbescheid bekommen. Und ich habe den bekommen, obwohl das Auto auf meinen Vater angemeldet war und er auch noch ausgesagt hat, dass er gefahren sei.
    So ein Schwachsinn, was du erzählst.

    2. Ja den Bußgeldbescheid hab ich vom Landratsamt bekommen. Mit dem wird aber kein Fahrverbot verhängt ! Und der Brief aus Flensburg war nicht unbedingt eine Ansichtskarte.

    Bevor du meinst, hier den arroganten Großkotz raushängen zu lassen, schalt lieber mal den Kopf an.

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      #47
      Bist du sicher dass du weisst wovon du sprichst?
      Ich habe vor einem Jahr mal einem Studenten für 1500EUR 2 Monate Fahrverbot verkauft weil ich Auto und Führerschein beruflich gebraucht habe. Glaubst du da guckt sich jemand ein Bild an wenn jemand zugibt, gefahren zu sein? Nein, zum Glück nicht.

      Und was hast du denn für einen Brief aus Flensburg bekommen? Steht da drin dass du echt ein krasser Outlaw bist und den Brief aus Flensburg deinen Freunden zeigen sollst? Ohne Eigeninitiative kommt kein Brief aus Flensburg - da muss man schon seinen Auszug aus dem Verkehrszentralregister anfordern. Die Punkte die man für ein Vergehen bekommt stehen auch auf dem Schreiben aus Viechtach bzw. vom LRA. Da braucht man keine Post aus Flensburg. Aber ich bin mir sicher dass du dich damit wahnsinnig gut auskennst weil du bestimmt mehr unterwegs und verkehrsrechtlich deutlich besser bewandert bist als ich :-)

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        #48
        Du kommst mir mit einem Satz wie "Steht da drin dass du echt ein krasser Outlaw bist und den Brief aus Flensburg deinen Freunden zeigen sollst?" und fühlst dich dann cool, wenn du "einem Studenten für 1500EUR 2 Monate Fahrverbot verkauft" hast.

        Du bist ja hart drauf !

        Ist mir scheiss egal, für wie wahnsinnig gut bewandert du dich hältst. Fakt ist, wir reden beide nur aus Erfahrung, denn ganz offensichtlich bist du auch kein Verkehrsrechtler.

        edit: Woher kommst du überhaupt ?

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          #49
          Vielleicht gucke ich nachher mal in meinen Unterlagen und scanne dir den Bescheid von der Stadt München ein. Da steht auch das mit dem Fahrverbot und Bußgeld drauf.
          Komme aus dem Landkreis FFB.

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            #50
            Ähm du bist allerdings schon 24. Bei mir gabs da noch Probleme mit der Probezeit, ka ob das einen Unterschied macht. Ansonsten war bei mir alles so, wie ichs beschrieben hab:

            1. Bußgeldbescheid vom LRA (erst an meinen Vater, dann an mich)
            2. Post aus Flensburg (deutlich später)

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              #51
              Also nach dem krassen Blitz Flash,fuhr ich so ca. 55kmh, also 2-3 Sekunden nach dem Blitzen.
              3% Abzug: 53.35
              +5% Abzug Tacho: 50.6
              50.6-30=20.6 Ab 21 bin ich am Arsch

              puuuhh Leute, das wird eng.... :D

              Was meint ihr, wie lange dauert eigl. so eine Bearbeitung?
              Und darf man das Fahrverbot antreten wann man will oder ist das sofort auszuführen?

              Kommentar


                #52
                Du bekommst kein Fahrverbot. Es wird schlimmer -.-

                Du musst zur Nachschulung (ca.250-400 Euro) und bekommst um 2 Jahre verlängerte Probezeit. Der Bußgeldbescheid dürfte recht bald kommen, der Rest kann ein bisserl dauern.
                Solltest du dann nochmal einen Punkt bekommen, kriegst du eine Verwarnung und beim nächsten Mal ist der Führerschein weg.


                edit: Ach und Nachkommazahlen gibt es da nicht ;) Ich schätze mal, du wirst genau drinliegen, denn nach dem Blitz geht man ja erstmal vom Gas, d.h. du hattest min. 55 drauf.

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                  #53
                  danieL postete
                  Ich meine micht trifft da wirklich keine Schuld..
                  anstatt einfach mal zuzugeben: ja, ich bin zu schnell gefahren :D wer außer dir soll denn schuld sein? is dein auto etwa ein transformer oder kitt und hat sich plötzlich selbstständig gemacht?? ;D

                  solang du net über 51km/h schnell warst, isses doch eh nur n verwarngeld.. also WAYNE.

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                    #54
                    danieL postete
                    Also nach dem krassen Blitz Flash,fuhr ich so ca. 55kmh, also 2-3 Sekunden nach dem Blitzen.
                    3% Abzug: 53.35
                    +5% Abzug Tacho: 50.6
                    50.6-30=20.6 Ab 21 bin ich am Arsch

                    puuuhh Leute, das wird eng.... :D

                    Was meint ihr, wie lange dauert eigl. so eine Bearbeitung?
                    Und darf man das Fahrverbot antreten wann man will oder ist das sofort auszuführen?
                    nicht 3%, 3kmh!
                    mach dir keine sorgen, da wird nichts kommen da du klar unter 50 sein wirst - wie dir hier jeder mit ahnung auch gesagt hat.

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                      #55
                      Madchild postete
                      Du bekommst kein Fahrverbot. Es wird schlimmer -.-

                      Du musst zur Nachschulung (ca.250-400 Euro) und bekommst um 2 Jahre verlängerte Probezeit. Der Bußgeldbescheid dürfte recht bald kommen, der Rest kann ein bisserl dauern.
                      du musst schon zwischen buß- und verwarngeld unterscheiden..

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                        #56
                        ach übrigens: die tachometer zeigen immer ein paar mehr km/h an, als du tatsächlich drauf hast. wenn du also nach "augenmaß" schon 55 hattest und dann noch die toleranz runtergeht, biste letztendlich ganz bestimmt unter der 21-kmh-grenze.

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                          #57
                          Wer so blöd ist und in seiner Probezeit in einem unbekannten Ort bei Nacht und Nebel in einer 30er Zone so schnell fährt, hat es eigentlich verdient zur Nachschulung zu gehen...

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                            #58
                            Oh ja, sry. @dinosaur: nett, dass du ihn beruhigen willst, aber so sicher und einfach wie du es darstellst ist es nicht.

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                              #59
                              für alle die, dies meinen ein wenig über 20 würde bedeuten das bearbeiten die garnicht und so weiter, möchte ich meinen fall kurz schildern. ich bin in der stadt mit 21 zu schnell geblitzt worden, mein wagen lief über meinen stiefvater, folglich wurde der informiert. strafe hab ich an ihn abgedrückt, er hat zu gegeben, dass er es war, alles okay soweit. drei oder vier wochen später kommt son bullenkastenwagen bei uns vorbei mit 2 beamten, ende vom lied, sie konnten mich identifizieren und dementsprchend bin ich zur nachschulung gerannt und hab 2 jahre proberzeitverlängerung bekommen.

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                                #60
                                Dann is das bei euch wohl irgendwas probezeitspezifisches. Ich hatte in meiner Probezeit keinen Ärger, deswegen kann ich da leider nicht mitreden :) Meine Schilderung gilt dann eben für die Fälle außerhalb der Probezeit.

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