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Rechtsfrage zu Schnee aufm Bürgersteig

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    Rechtsfrage zu Schnee aufm Bürgersteig

    Hi angehende Rechtsanwälte!

    Habe eben ausm Fenster geguckt und gesehen, dass beim Mehrfamilienhaus gegenüber der Bürgersteig nicht vom Schnee befreit wurde.

    Soweit ich weiß ist ja jeder Hausbesitzer dazu verpflichtet den Schnee vor seiner Haustür zu entfernen, da bei Unfällen, Ansprüche gegen den hausbesitzer gestellt werden können.

    Wie verhält sich das den bei einem Mehrfamilienhaus? Wenn sich da jemand legt, müssen alle Mieter solidarisch die zeche prellen oder ist nur der Vermieter angreifbar? Ist es rein rechtlich den Mieter zu zumuten, den Bürgersteig frei zu machen? ist ja meistens ein längeres Stück.

    Fragen über Fragen. Wäre cool, wenn jmd auch mit BGB Artikeln seine Meinung verdeutlichen könnte.


    #2
    hausmeister solves

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      #3
      also bei uns gibts kehrwoche im guten alten schwabenland :>
      dh. die mieter wechseln sich woche für woche ab.

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        #4
        ja bisher hat der hausmeister ja nicht gesolved und wird wohl auch keiner mehr kommen...

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          #5
          Mimimi postete
          hausmeister solves

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            #6
            Ich kann dir nur eine Sache sicher dazu beantworten. Und zwar kann man als Mieter definitiv gezwungen werden zu räumen. Steht dann im Mietvertrag mit drinnen. Und es wird, denke ich der haften der fahrlässigerweise nicht geräumt hat.

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              #7
              wir haben ne kladde die im haus rumgeht, jeder mieter muss 2 mal hintereinander ordentlich was wegmachen das trägt der dann ein, und dann geht das büchlein weiter zum nächsten. wenns derjenige nicht macht und einer bricht sich das bein, könnte man ihn theoretisch anzeigen, der hausbesitzer, ist durch die kladde ausm schneider

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                #8
                n3bU postete
                Ich kann dir nur eine Sache sicher dazu beantworten. Und zwar kann man als Mieter definitiv gezwungen werden zu räumen. Steht dann im Mietvertrag mit drinnen. Und es wird, denke ich der haften der fahrlässigerweise nicht geräumt hat.
                sinn? Gehen wir davon aus, dass keiner im mietvertrag gewzungen wird. hatte ich auch nie in meinem mietverträgen stehen.
                Dann hat ja im Endeffekt keiner fahrlässig gehandelt und wenn, alle.

                Wer ist rechtlich angreifbar? Alle Mieter oder Hausbesitzer?

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                  #9
                  wenn im mietvertrag nichts anderes steht, ist der hausbesitzer/verwalter dafür zuständig das alle anliegenden und zuführenden gehwege von eis und schnee befreit werden.

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                    #10
                    Kommt immer drauf an, was du unterschrieben hast. Hab selbst jahrelang in nem Mehfamilienhaus gewohnt und bei uns hat es immer der Hausmeister gemacht.

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                      #11
                      Nene ich wohn ja im haus gegenüber nix Mieter. :o)

                      Okay so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Ggf. werde ich da gleich hingehen und mich aufs Maul legen.

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                        #12
                        jo natürlich und im anschluss zum arzt und gleich darauf zur polizei um anzeige zu erstatten...ist klar du hosenscheisser.

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                          #13
                          würde sowas eher als klug bezeichnen. wieso polizei. arzt und anwalt reicht aus.

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                            #14
                            sowas nennt man eher schmarotzer. aber egal, ich finds ne lustige aktion, wenn du das machst, sag aber mal wiviel kohle du da rausgekriegt hast plz :D würde mich mal interessieren. ;D

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                              #15
                              Schmarotzer ist wenn man sich Leistungen vom Staat erschleicht. War nur so ne fixe Idee. Gebrochene Hand ist jetzt nicht sooo chillig. Vielleicht find ich auch ein Nachbarskind. :D

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