Hi angehende Rechtsanwälte!
Habe eben ausm Fenster geguckt und gesehen, dass beim Mehrfamilienhaus gegenüber der Bürgersteig nicht vom Schnee befreit wurde.
Soweit ich weiß ist ja jeder Hausbesitzer dazu verpflichtet den Schnee vor seiner Haustür zu entfernen, da bei Unfällen, Ansprüche gegen den hausbesitzer gestellt werden können.
Wie verhält sich das den bei einem Mehrfamilienhaus? Wenn sich da jemand legt, müssen alle Mieter solidarisch die zeche prellen oder ist nur der Vermieter angreifbar? Ist es rein rechtlich den Mieter zu zumuten, den Bürgersteig frei zu machen? ist ja meistens ein längeres Stück.
Fragen über Fragen. Wäre cool, wenn jmd auch mit BGB Artikeln seine Meinung verdeutlichen könnte.
Habe eben ausm Fenster geguckt und gesehen, dass beim Mehrfamilienhaus gegenüber der Bürgersteig nicht vom Schnee befreit wurde.
Soweit ich weiß ist ja jeder Hausbesitzer dazu verpflichtet den Schnee vor seiner Haustür zu entfernen, da bei Unfällen, Ansprüche gegen den hausbesitzer gestellt werden können.
Wie verhält sich das den bei einem Mehrfamilienhaus? Wenn sich da jemand legt, müssen alle Mieter solidarisch die zeche prellen oder ist nur der Vermieter angreifbar? Ist es rein rechtlich den Mieter zu zumuten, den Bürgersteig frei zu machen? ist ja meistens ein längeres Stück.
Fragen über Fragen. Wäre cool, wenn jmd auch mit BGB Artikeln seine Meinung verdeutlichen könnte.
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