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Rechtsfrage zu Schnee aufm Bürgersteig

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    #31
    das is nich ganz richtig.. im allgemeinen haftet der hausEIGENTÜMER (wichtig), der wälzt die pflicht aber meistens auf die mieter (oder auch hausmeister bzw. firmen) ab. das delegieren an die mieter ist auch rechtens, nur sollte der vermieter auch prüfen, ob gestreut etc. wurde.. (nachzulesen OLG Dresden, 7 U 905/96)

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      #32
      was zeche prellen bedeutet solltest du evtl nochmal nachschlagen, und den satz "Ist es rein rechtlich den Mieter zu zumuten, den Bürgersteig frei zu machen?" solltest du evtl auch nochmal überdenken. ansonsten mit webcam aufnehmen und hochladen pliehz

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        #33
        dinosaur.jr postete
        also bei uns gibts kehrwoche im guten alten schwabenland :>
        dh. die mieter wechseln sich woche für woche ab.
        bei uns auch =)

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          #34
          wenn im mietvertrag steht das der mieter schnee räumen muss ist das seine aufgabe! wenn es nicht drinsteht muss sich der vermieter drum kümmern! bei eigentum ist der eigentümer selbstverständlich selbst dafür verantwortlich :D

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            #35
            Brech dir 5 Rippen beim Sturz, ty.

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