das is nich ganz richtig.. im allgemeinen haftet der hausEIGENTÜMER (wichtig), der wälzt die pflicht aber meistens auf die mieter (oder auch hausmeister bzw. firmen) ab. das delegieren an die mieter ist auch rechtens, nur sollte der vermieter auch prüfen, ob gestreut etc. wurde.. (nachzulesen OLG Dresden, 7 U 905/96)
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