naja ich würd schon Polizei rufen wenn was war, die kann dann bestätigen dass es glatt war. Und Hausbesitzer ist verpflichtet den Bürgersteig zu räumen, bzw muß er die Mieter zum räumen einteilen, z.b. mit nem Wochenplan wer wann dran ist.
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Keine Ankündigung bisher.
Rechtsfrage zu Schnee aufm Bürgersteig
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joa also entweder steht ne klausel im mietvertrag, dass die mieter den bürgersteig zu räumen haben, dann sind die logischerweise heranzuziehen. wenn es sone klausel nicht gibt, is der besitzer/vermieter heranzuziehen, der müsste wenn er sone klausel nich einbaut in den mietvertrag nen hausmeister vorbeischicken ders macht.
aber sollte für dich egal sein, wenn du dich da auffe fresse legst und dir alle knochen brichst sollte es egal sein, wer jetzt der schuldige ist, bzw wessen versicherung dafür aufkommen darf, wenn sie es denn tut.
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Aufgepasst, sollte man es nur darauf anlegen sich da aufs Maul zu packen und dann Geld zu fordern und die Beklagten können das nachweisen, was hier ja woh möglich wäre, kann das ganze auch schnell mal nach hinten losgehen...slaughter postete
Nene ich wohn ja im haus gegenüber nix Mieter. :o)
Okay so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Ggf. werde ich da gleich hingehen und mich aufs Maul legen.
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Schneereiche Winter sind für Kinder und Wintersportler traumhaft. Vor der eigenen Haustür trüben Schnee und Eis jedoch oft die Stimmung. Denn Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass schneebedeckte Wege geräumt werden und keine Dachlawinen abgehen.
Grundsätzlich sind Stadt oder Gemeinde dafür verantwortlich, dass Straßen und Bürgersteige von Schnee und Eis befreit werden. Diese Pflicht haben die Kommunen aber schon vor langer Zeit an die Hausbesitzer übertragen. Diese haben nun dafür zu sorgen, dass die Gehwege an ihren Häusern geräumt und gestreut werden.
Wer den Bürgersteig vor seinem Wohnhaus nicht von Schnee und Eis befreit, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden: Kommt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, kann er Schadensersatz verlangen. Zahlen muss derjenige, der für das Schneeschaufeln und Streuen zuständig gewesen wäre und seine Pflicht offenkundig vernachlässigt hat. Auch bei Schäden durch Dachlawinen haftet der Hausbesitzer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht.
In diesen Fällen tritt für Besitzer von selbst genutzten Immobilien die private Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.
google regelt
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