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Rechtsfrage zu Schnee aufm Bürgersteig

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    #16
    naja ich würd schon Polizei rufen wenn was war, die kann dann bestätigen dass es glatt war. Und Hausbesitzer ist verpflichtet den Bürgersteig zu räumen, bzw muß er die Mieter zum räumen einteilen, z.b. mit nem Wochenplan wer wann dran ist.

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      #17
      schmarotzen hin oder her.. es ist assozial.

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        #18
        dinosaur.jr postete
        also bei uns gibts kehrwoche im guten alten schwabenland :>
        dh. die mieter wechseln sich woche für woche ab.
        same here :)

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          #19
          joa also entweder steht ne klausel im mietvertrag, dass die mieter den bürgersteig zu räumen haben, dann sind die logischerweise heranzuziehen. wenn es sone klausel nicht gibt, is der besitzer/vermieter heranzuziehen, der müsste wenn er sone klausel nich einbaut in den mietvertrag nen hausmeister vorbeischicken ders macht.

          aber sollte für dich egal sein, wenn du dich da auffe fresse legst und dir alle knochen brichst sollte es egal sein, wer jetzt der schuldige ist, bzw wessen versicherung dafür aufkommen darf, wenn sie es denn tut.

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            #20
            zeig den hausbesitzer an.
            dann wirst du rausfinden wer verantwortlich ist und was es für konsequenzen gibt :D

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              #21
              crz postete
              schmarotzen hin oder her.. es ist assozial.
              In meinem Wortschatz gibt es das Wort "assozial" nicht.

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                #22
                sorry, aber allein schon auf die idee zu kommen, sowas zu machen, finde ich echt unterste schublade und wenn du wirklich soweit gehen solltest und dich dazu entschließt es zu machen, kann man nur hoffen, dass du damit - im wahrsten sinne des wortes - richtig aufs maul fliegst

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                  #23
                  Jaja Moralapostel, Caritas-Helfer und Unicef Spender... Es war nicht zwingend ernst gemeint.

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                    #24
                    der vermieter

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                      #25
                      slaughter postete
                      Nene ich wohn ja im haus gegenüber nix Mieter. :o)

                      Okay so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Ggf. werde ich da gleich hingehen und mich aufs Maul legen.
                      Aufgepasst, sollte man es nur darauf anlegen sich da aufs Maul zu packen und dann Geld zu fordern und die Beklagten können das nachweisen, was hier ja woh möglich wäre, kann das ganze auch schnell mal nach hinten losgehen...

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                        #26
                        hato.up postete
                        slaughter postete
                        Jaja Moralapostel, Caritas-Helfer und Unicef Spender... Es war nicht zwingend ernst gemeint.
                        mutter teresa mit glied, hast du vergessen

                        mutter teresa mit glied? du bist ja richtig ekelig alter, bah.

                        Kommentar


                          #27
                          zensiert. postete
                          hato.up postete
                          slaughter postete
                          Jaja Moralapostel, Caritas-Helfer und Unicef Spender... Es war nicht zwingend ernst gemeint.
                          mutter teresa mit glied, hast du vergessen

                          mutter teresa mit glied? du bist ja richtig ekelig alter, bah.
                          kaum c:

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                            #28
                            slaughter postete
                            Nene ich wohn ja im haus gegenüber nix Mieter. :o)

                            Okay so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Ggf. werde ich da gleich hingehen und mich aufs Maul legen.
                            wenn du es machst bitte webcam aufstellen und uns termin mitteilen :D

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                              #29
                              dinosaur.jr postete
                              also bei uns gibts kehrwoche im guten alten schwabenland :>
                              dh. die mieter wechseln sich woche für woche ab.
                              Same!

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                                #30
                                Schneereiche Winter sind für Kinder und Wintersportler traumhaft. Vor der eigenen Haustür trüben Schnee und Eis jedoch oft die Stimmung. Denn Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass schneebedeckte Wege geräumt werden und keine Dachlawinen abgehen.
                                Grundsätzlich sind Stadt oder Gemeinde dafür verantwortlich, dass Straßen und Bürgersteige von Schnee und Eis befreit werden. Diese Pflicht haben die Kommunen aber schon vor langer Zeit an die Hausbesitzer übertragen. Diese haben nun dafür zu sorgen, dass die Gehwege an ihren Häusern geräumt und gestreut werden.
                                Wer den Bürgersteig vor seinem Wohnhaus nicht von Schnee und Eis befreit, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden: Kommt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, kann er Schadensersatz verlangen. Zahlen muss derjenige, der für das Schneeschaufeln und Streuen zuständig gewesen wäre und seine Pflicht offenkundig vernachlässigt hat. Auch bei Schäden durch Dachlawinen haftet der Hausbesitzer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht.
                                In diesen Fällen tritt für Besitzer von selbst genutzten Immobilien die private Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.





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