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    #91
    ChackZz postete

    Aber wenn es genug Gold ist, reicht doch auch der Finderlohn für ein paar nette Abende! "Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5% von 500 EUR) plus 3 % von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag." (§971 BGB)
    jo er findet nen weltweit gesuchten schatz der unbezahlbar ist, da wird es ihm bestimmt reichen zwei "nette" abende zu erleben... kopf --> tisch

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      #92
      NERDs postete
      ChackZz postete

      Aber wenn es genug Gold ist, reicht doch auch der Finderlohn für ein paar nette Abende! "Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5% von 500 EUR) plus 3 % von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag." (§971 BGB)
      jo er findet nen weltweit gesuchten schatz der unbezahlbar ist, da wird es ihm bestimmt reichen zwei "nette" abende zu erleben... kopf --> tisch
      ja kaum zu glauben, was es für leute gibt

      Kommentar

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