ChackZz postete
Aber wenn es genug Gold ist, reicht doch auch der Finderlohn für ein paar nette Abende! "Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5% von 500 EUR) plus 3 % von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag." (§971 BGB)
Aber wenn es genug Gold ist, reicht doch auch der Finderlohn für ein paar nette Abende! "Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5% von 500 EUR) plus 3 % von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag." (§971 BGB)
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