Attentat und Verhaftung
Als am 5. Januar 1757 König Ludwig XV. seinen Wagen bestieg, stürzte sich Damiens auf ihn und stach mit einem Messer auf ihn ein, wobei er ihm nur eine leichte Wunde zufügte. Der König rief, dass man ihn bewachen und nicht töten solle.
Damiens unternahm keinerlei Fluchtversuche und wurde sofort überwältigt. Er wurde in der Conciergerie eingekerkert und nach einem missglückten Selbstmordversuch stets festgeschnallt gehalten. Um etwaige Mitwisser, Initiatoren und Komplizen in Erfahrung zu bringen, wurde er einer schweren Folter unterzogen, wonach er seine Beine nicht mehr benutzen konnte. Das Gericht fand ihn der Beleidigung der göttlichen und menschlichen Majestät und des verwerflichen Königsmordes für schuldig und verurteilte ihn dazu, nach Buße, kniend vor der Kathedrale Notre Dame, durch Abschwörung des Verbrechens und Erbeten des Pardons von Gott, König und Justiz auf dem Place de Grève nach Folter und Verbrennen der Tathand von Pferden in Stücke gerissen und zu Asche verbrannt zu werden - das gleiche Urteil wie für François Ravaillac, den Mörder Heinrichs IV..
Die Hinrichtung und ihre Folgen
Ausführender Scharfrichter war Charles Henri Sanson - es war seine erste Hinrichtung. Bevor Damiens zu Tode gebracht wurde, wurde ihm gemäß Urteil die Tathand mit brennendem Schwefel verkohlt (brûlée de feu de souffre). Er wurde mit glühenden Zangen gefoltert. Flüssiges Wachs, Pech, Blei, Schwefel und kochendes Öl goss man in seine tiefen Wunden. Sechs Pferde waren nötig, den Unglücklichen hinzurichten, was erst nach Durchtrennung der Arm- und Beinsehnen durch Sanson gelang. Seine Körperteile wurden zu Asche verbrannt und in alle Winde zerstreut. Nach seinem Tod wurde gemäß der Gesetzesvorschrift für Königsattentäter sein Haus niedergerissen, der Platz eingeebnet und dort ein Bauverbot verhängt. Seinen Geschwistern Louis, Antoine-Joseph und Catherine Damien, verwitwete Cottel, und deren Anverwandten wurde bei Androhung der Todesstrafe befohlen, ihre Namen zu ändern. Seine direkten Verwandten, Vater Pierre-Joseph Damien, Frau Élisabeth Molerienne und Tochter Marie-Élisabeth Damien, wurden, ebenfalls durch Androhung der Todesstrafe bei Rückkehr, für immer des Königreiches verwiesen. Es war eine der grausamsten Hinrichtungen der Neuzeit und die letzte ihrer Art in Frankreich - erschwert durch den Umstand, dass es sich um keinen Mord, sondern um einen Tötungsversuch handelte. Das französische Gesetz über Königsmord (parricide, regicide) machte keinen Unterschied.
Als am 5. Januar 1757 König Ludwig XV. seinen Wagen bestieg, stürzte sich Damiens auf ihn und stach mit einem Messer auf ihn ein, wobei er ihm nur eine leichte Wunde zufügte. Der König rief, dass man ihn bewachen und nicht töten solle.
Damiens unternahm keinerlei Fluchtversuche und wurde sofort überwältigt. Er wurde in der Conciergerie eingekerkert und nach einem missglückten Selbstmordversuch stets festgeschnallt gehalten. Um etwaige Mitwisser, Initiatoren und Komplizen in Erfahrung zu bringen, wurde er einer schweren Folter unterzogen, wonach er seine Beine nicht mehr benutzen konnte. Das Gericht fand ihn der Beleidigung der göttlichen und menschlichen Majestät und des verwerflichen Königsmordes für schuldig und verurteilte ihn dazu, nach Buße, kniend vor der Kathedrale Notre Dame, durch Abschwörung des Verbrechens und Erbeten des Pardons von Gott, König und Justiz auf dem Place de Grève nach Folter und Verbrennen der Tathand von Pferden in Stücke gerissen und zu Asche verbrannt zu werden - das gleiche Urteil wie für François Ravaillac, den Mörder Heinrichs IV..
Die Hinrichtung und ihre Folgen
Ausführender Scharfrichter war Charles Henri Sanson - es war seine erste Hinrichtung. Bevor Damiens zu Tode gebracht wurde, wurde ihm gemäß Urteil die Tathand mit brennendem Schwefel verkohlt (brûlée de feu de souffre). Er wurde mit glühenden Zangen gefoltert. Flüssiges Wachs, Pech, Blei, Schwefel und kochendes Öl goss man in seine tiefen Wunden. Sechs Pferde waren nötig, den Unglücklichen hinzurichten, was erst nach Durchtrennung der Arm- und Beinsehnen durch Sanson gelang. Seine Körperteile wurden zu Asche verbrannt und in alle Winde zerstreut. Nach seinem Tod wurde gemäß der Gesetzesvorschrift für Königsattentäter sein Haus niedergerissen, der Platz eingeebnet und dort ein Bauverbot verhängt. Seinen Geschwistern Louis, Antoine-Joseph und Catherine Damien, verwitwete Cottel, und deren Anverwandten wurde bei Androhung der Todesstrafe befohlen, ihre Namen zu ändern. Seine direkten Verwandten, Vater Pierre-Joseph Damien, Frau Élisabeth Molerienne und Tochter Marie-Élisabeth Damien, wurden, ebenfalls durch Androhung der Todesstrafe bei Rückkehr, für immer des Königreiches verwiesen. Es war eine der grausamsten Hinrichtungen der Neuzeit und die letzte ihrer Art in Frankreich - erschwert durch den Umstand, dass es sich um keinen Mord, sondern um einen Tötungsversuch handelte. Das französische Gesetz über Königsmord (parricide, regicide) machte keinen Unterschied.
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