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    Polizei

    Hey, diskutiere gerade mit meinen Kumpels, folgende Frage:

    Kann / Darf die Polizei bei Verdacht sich auf einen Computer "hacken" und email / icq / etc Verkehr lesen?

    Ich sage nein, sie sagen ja,
    Was meint ihr?

    Mfg

    #2
    mittlerweile schon oda?

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      #3
      Da is das letzte Wort noch nich gesprochen, leicht ist die Durchsetzung eines "Online-Durchsuchungsbefehls" jedoch bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht .

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        #4
        Nur mit richterlicher Erlaubnis

        ist aber schwammig...

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          #5
          solange herr schäuble noch für unsere freiheit STEHT, wäre ich mir über nichts 100% sicher

          die aktuelle lage schreibt aber einen richterlichen beschluss vor ;)

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            #6
            Heißt?
            Wie kann dieser Beschluss zu stande kommen?

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              #7
              dachte nur bei "terroristen" ?

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                #8
                konkreter verdacht. Der muss mmn wie ein durchsuchungsbefehl beantragt werden.

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                  #9
                  mRev|aLe wo willst du einen anschlag verüben?

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                    #10
                    Aber Onlinedurchsuchung gilt nur für Terrorverdächtige.. afaik

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                      #11
                      wie ein normaler durchsuchungsbefehl auch

                      Polizei hat Verdachtsmomente, geht zur staatsanwaltschaft, welche dem fall einem richter vorstellt der kann dann einer durchsuchung zustimmen oder eben auch nicht

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                        #12
                        nirgends :D

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                          #13
                          Was denn für ein Verdacht ? Generell ist es möglich.

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                            #14
                            veracht auch alles mögliche

                            mord, totschlag, erpressung, drogenhandel, menschenhandel, oragniesiertes verbrechen jeglicher art, verdacht auf planung eines terroristischen anschlages etc usw

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                              #15
                              Wenn ihr terroristische Absichten habt, ja.

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