octane postete
Sollte er über keinerlei Einkommen verfügen und eine Sozialwohnung (!) zugeteilt bekommen, dann hat er ein Recht auf einen Herd und eine Spüle. Das gilt aber nicht für irgendwelche privat gemieteten Wohnungen, bei denen der Vermieter in irgendwelche Unkosten getrieben werden soll. Sowas gibt es nicht. Wer ne eigene Wohnung will hat auch die Einrichtung zu bezahlen. Ob im Mietpreis inbegriffen oder per Ablöse ist egal.
Sollte er über keinerlei Einkommen verfügen und eine Sozialwohnung (!) zugeteilt bekommen, dann hat er ein Recht auf einen Herd und eine Spüle. Das gilt aber nicht für irgendwelche privat gemieteten Wohnungen, bei denen der Vermieter in irgendwelche Unkosten getrieben werden soll. Sowas gibt es nicht. Wer ne eigene Wohnung will hat auch die Einrichtung zu bezahlen. Ob im Mietpreis inbegriffen oder per Ablöse ist egal.
Und nochmal an die anderen hier: NATÜRLICH MUSS DIESE KOSTEN NICHT DER VERMIETER TRAGEN!
Geht halt nebenbei arbeiten, wie das andere Studenten auch machen, oder leistet euch eine Küche durch Studentenkredit oder sonst was ...
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