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    #31
    selber schuld, hoffentlich bekommst du ne richtige strafe. wer so blöd ist und mit 21 so einen scheiss macht hats nicht anders verdient.

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      #32
      ist halt wie fightclub ;)
      ich finds nicht schlimm ... ich befürworte sogar sowas ... besser als sie suchen sich unschuldige opfer auf der straße und vermöblen diese.
      also keine AHnung was du machen kannst aber gib einfach erstmal nichts zu ... die müssens doch schließlich beweisen oder?

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        #33
        tu mir ein gefallen und bleib gangsta

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          #34
          Is doch eh fake, alleine schon zu sagen von uns waren 5 und von denen 10.
          Laber keinen und such dir nen besseres Hobby als fakethreads zu schreiben.

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            #35
            stimmt im übrigen nicht ,dass körperverletzung immer geandet wird.

            so zum beispiel beim fußball oder boxen. Mit der teilnahme an diesen Spiel/Wettbewerbs akzeptierst du etwaige mutwillige Verletzungen durch andere. Weiß halt bloß nicht wie das dann so bei "Straßenkämpfen" aussieht.

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              #36
              Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: An einer rechtlich missbilligten und damit relevanten Gefahrschaffung fehlt es auch bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Wer bei einem anderen eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst oder fördert, macht sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sich das mit der Selbstgefährdung eingegangene Risiko realisiert.

              keine objektive zurechenbarkeit ----> solltest keine probleme haben

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                #37
                Auch wenn sich einige darüber lustig machen, b2t:

                Wenn der Türke zugesagt hat und sich darauf eingelassen hat, kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn du sagst das er zugestimmt hat und den Kampf auch wollte dann muss der Türke beweisen das es nicht so war. Die Beweislast ist heute umgekehrt. Solange er nicht beweisen kann das du es ohne seine "Zustimmung" getan hast, bist du "frei". Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten.

                Allerdings sei gesagt das du vor dem Gericht in Gotteshänden bist.

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                  #38
                  Gecko postete
                  Hallo alle zusammen. Mein Hobby ist es "Straßenkämpfe" zu machen. Mache das schon länger und nie Probleme gehabt. Wir sprechen uns ab und treffen uns im Wald usw..

                  Vor 4 Wochen hab ich gegen einen Türken gekämpft. Der Assi hat mich angezeigt. Hab gestern ne Vorladung bei der Polizei bekommen. Der Sack hat sogar nen Attest vom Krankenhaus (Nase und 2 Rippen gebrochen).

                  Ich frage halt ob mir was passieren kann? Ich meine das war ein abgesprochener Kampf mit Regeln (Nicht in Weichteile usw treten).
                  kranker spast

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                    #39
                    LeChimp postete
                    Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: An einer rechtlich missbilligten und damit relevanten Gefahrschaffung fehlt es auch bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Wer bei einem anderen eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst oder fördert, macht sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sich das mit der Selbstgefährdung eingegangene Risiko realisiert.

                    keine objektive zurechenbarkeit ----> solltest keine probleme haben
                    oha der feine jurist :-)

                    €: Hat deine Mum wegen dir eig. schon die Supernanny eingeschaltet? :o

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                      #40
                      root postete
                      wenn das stimmt, würde ich ihm eine horde schicken...die ihm klarmachen was sache ist
                      Sorry, er redet nicht von WoW.

                      @Topic
                      Fake oder ziemlich traurig.

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                        #41
                        hmp postete
                        Auch wenn sich einige darüber lustig machen, b2t:

                        Wenn der Türke zugesagt hat und sich darauf eingelassen hat, kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn du sagst das er zugestimmt hat und den Kampf auch wollte dann muss der Türke beweisen das es nicht so war. Die Beweislast ist heute umgekehrt. Solange er nicht beweisen kann das du es ohne seine "Zustimmung" getan hast, bist du "frei". Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten.

                        Allerdings sei gesagt das du vor dem Gericht in Gotteshänden bist.
                        ich denke mal dass er kein ausgedrucktes dokument mit unterschrift hat, das wäre n vorteil für dich, ABER falls es so sein sollte hast du verloren:

                        -via sms abgesprochen; er sagt:"mein handy wurd geklaut"
                        -via i-net abgesprochen; er sagt:"mein acc wurde gehackt"
                        -via gespräch abgesprochen; er sagt:"nein quatsch" -> du hast (evtl.) kein zegen

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                          #42
                          hybris postete
                          stimmt im übrigen nicht ,dass körperverletzung immer geandet wird.

                          so zum beispiel beim fußball oder boxen. Mit der teilnahme an diesen Spiel/Wettbewerbs akzeptierst du etwaige mutwillige Verletzungen durch andere. Weiß halt bloß nicht wie das dann so bei "Straßenkämpfen" aussieht.
                          simmt so net...

                          wenn dich jemand beim fußball mit voller absicht brutal foult, kann man ihn auf körperverletzung anklagen. das wollte doch auch ein verein/spieler in der letzten bundesligasaison machen oder irre ich mich?

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                            #43
                            du wirst hier 100% zur rechenschaft gezogen, da du im normalfall ne erklärung von ihm hättest ausdrucken und unterschreiben lassen müssen von ihm, dass im falle von verletzungen weder du noch seine krankenkasse hafftet, wenn du pech hast kannste ihm noch seinen krankenhausbesuch bezahlen da es sich hier mmn um versicherungsbetrug handelt

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                              #44
                              hybris postete
                              stimmt im übrigen nicht ,dass körperverletzung immer geandet wird.

                              so zum beispiel beim fußball oder boxen. Mit der teilnahme an diesen Spiel/Wettbewerbs akzeptierst du etwaige mutwillige Verletzungen durch andere. Weiß halt bloß nicht wie das dann so bei "Straßenkämpfen" aussieht.
                              Im Fussball werden Körperverletzungen bestraft. Zur Zeit ist sogar ein Fussballer wegen einem Foul im Gefängnis.

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                                #45
                                p4rc postete
                                wtf .. 0_o

                                sag, dass du es nicht warst.
                                solange er keine weiteren Zeugen hat, steht Aussage ggn Aussage!
                                --> in dubio pro reo

                                nettes Hobby btw
                                Jura 10. Semester?

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