selber schuld, hoffentlich bekommst du ne richtige strafe. wer so blöd ist und mit 21 so einen scheiss macht hats nicht anders verdient.
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Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: An einer rechtlich missbilligten und damit relevanten Gefahrschaffung fehlt es auch bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Wer bei einem anderen eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst oder fördert, macht sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sich das mit der Selbstgefährdung eingegangene Risiko realisiert.
keine objektive zurechenbarkeit ----> solltest keine probleme haben
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Auch wenn sich einige darüber lustig machen, b2t:
Wenn der Türke zugesagt hat und sich darauf eingelassen hat, kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn du sagst das er zugestimmt hat und den Kampf auch wollte dann muss der Türke beweisen das es nicht so war. Die Beweislast ist heute umgekehrt. Solange er nicht beweisen kann das du es ohne seine "Zustimmung" getan hast, bist du "frei". Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten.
Allerdings sei gesagt das du vor dem Gericht in Gotteshänden bist.
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kranker spastGecko postete
Hallo alle zusammen. Mein Hobby ist es "Straßenkämpfe" zu machen. Mache das schon länger und nie Probleme gehabt. Wir sprechen uns ab und treffen uns im Wald usw..
Vor 4 Wochen hab ich gegen einen Türken gekämpft. Der Assi hat mich angezeigt. Hab gestern ne Vorladung bei der Polizei bekommen. Der Sack hat sogar nen Attest vom Krankenhaus (Nase und 2 Rippen gebrochen).
Ich frage halt ob mir was passieren kann? Ich meine das war ein abgesprochener Kampf mit Regeln (Nicht in Weichteile usw treten).
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oha der feine jurist :-)LeChimp postete
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: An einer rechtlich missbilligten und damit relevanten Gefahrschaffung fehlt es auch bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Wer bei einem anderen eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst oder fördert, macht sich grundsätzlich nicht strafbar, wenn sich das mit der Selbstgefährdung eingegangene Risiko realisiert.
keine objektive zurechenbarkeit ----> solltest keine probleme haben
: Hat deine Mum wegen dir eig. schon die Supernanny eingeschaltet? :o
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ich denke mal dass er kein ausgedrucktes dokument mit unterschrift hat, das wäre n vorteil für dich, ABER falls es so sein sollte hast du verloren:hmp postete
Auch wenn sich einige darüber lustig machen, b2t:
Wenn der Türke zugesagt hat und sich darauf eingelassen hat, kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn du sagst das er zugestimmt hat und den Kampf auch wollte dann muss der Türke beweisen das es nicht so war. Die Beweislast ist heute umgekehrt. Solange er nicht beweisen kann das du es ohne seine "Zustimmung" getan hast, bist du "frei". Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten.
Allerdings sei gesagt das du vor dem Gericht in Gotteshänden bist.
-via sms abgesprochen; er sagt:"mein handy wurd geklaut"
-via i-net abgesprochen; er sagt:"mein acc wurde gehackt"
-via gespräch abgesprochen; er sagt:"nein quatsch" -> du hast (evtl.) kein zegen
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simmt so net...hybris postete
stimmt im übrigen nicht ,dass körperverletzung immer geandet wird.
so zum beispiel beim fußball oder boxen. Mit der teilnahme an diesen Spiel/Wettbewerbs akzeptierst du etwaige mutwillige Verletzungen durch andere. Weiß halt bloß nicht wie das dann so bei "Straßenkämpfen" aussieht.
wenn dich jemand beim fußball mit voller absicht brutal foult, kann man ihn auf körperverletzung anklagen. das wollte doch auch ein verein/spieler in der letzten bundesligasaison machen oder irre ich mich?
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du wirst hier 100% zur rechenschaft gezogen, da du im normalfall ne erklärung von ihm hättest ausdrucken und unterschreiben lassen müssen von ihm, dass im falle von verletzungen weder du noch seine krankenkasse hafftet, wenn du pech hast kannste ihm noch seinen krankenhausbesuch bezahlen da es sich hier mmn um versicherungsbetrug handelt
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Im Fussball werden Körperverletzungen bestraft. Zur Zeit ist sogar ein Fussballer wegen einem Foul im Gefängnis.hybris postete
stimmt im übrigen nicht ,dass körperverletzung immer geandet wird.
so zum beispiel beim fußball oder boxen. Mit der teilnahme an diesen Spiel/Wettbewerbs akzeptierst du etwaige mutwillige Verletzungen durch andere. Weiß halt bloß nicht wie das dann so bei "Straßenkämpfen" aussieht.
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