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    #16
    hnx postete
    chrizzo postete
    Musst beide bezahlen.

    Und du hättest auch nen zweiten gekriegt wenn ihn dein Kollege nicht mitgebracht hätte. Is so geregelt dass man 2 h nach dem ersten noch nen 2ten bekommt falls man noch nicht weggefahren ist. Beim dritten mal wird dann je nach Sachlage abgeschleppt...

    Bei mehr als 2 Stafzetteln am Tag streubt sich übrigens das Gerät der Politesse... :)
    der zweite kam 1 stunde nach dem ersten

    du musst definitiv beide zahlen, hätte dein klassenkamerad den 1. nicht mitgenommen hätte die politese den 1. wieder mitgenommen und den 2. auf den entsprechenden betrag erhöht

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      #17
      Stone postete
      Rechtsberatung readmore.de
      jo - jeder schreibt was anderes^^

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        #18
        auf dem strafzettel steht doch ne uhrzeit und ort drauf, also kannste ja beweisen das das auto die ganze zeit dastand.

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          #19
          hmm rechne zusammen, wer ja sagt und wer nein sagt. die mehrzahl liegt dann zu 60% immer noch falsch. also kann rm dir hier leider nicht weiterhelfen.

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            #20
            is nich sogar auf strafzetteln die ventilstellung an den reifen eingezeichnet??? damit könntest du eindeutig beweisen dass du dein auto nicht bewegt hast. ob dir das weiterhilft is ne andere Frage.

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              #21
              gerade die tatsache, dass er die ganze zeit dort stand ist doch der entscheidende aspekt.
              ich würde an deiner stelle entweder einen strafzettel bezahlen und beim anderen widerspruch einlegen ODER (und das wäre vermutlich viel sinnvoller) einfach morgen mal bei der Stadt/Gemeinde/Polizei (je nachdem, von wem das Ticket stammt) anrufen und mich erkundigen. Dort wird man dir dann schon sagen, was du zu tun hast. Und ggfs. erlassen sie dir ja auch den zweiten, weil du den Verstoß zugibst und dich meldest :P

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                #22
                grad mal ins ordnungswidrigkeitsgesetz geschaut, da blickt ja kein mensch durch. dort steht halt, dass man für dieselbe ordnungswidrgkeit nicht zweimal bestraft werden kann, oder bei verstoß gegen mehrere dinge das teuerste genommen wird.

                demnach müsstest nur einmal bezahlen.

                btw: dass man beim 3. mal abgeschleppt wird, ist schwachsinn, sofern man nicht, wie bereits oben genannt, behindernd oder gefährdend parkt.

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                  #23
                  Was fürne Schule ist das wo Leute rumlaufen und Strafzettel verteilen? LQL

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                    #24
                    pin postete
                    grad mal ins ordnungswidrigkeitsgesetz geschaut, da blickt ja kein mensch durch. dort steht halt, dass man für dieselbe ordnungswidrgkeit nicht zweimal bestraft werden kann, oder bei verstoß gegen mehrere dinge das teuerste genommen wird.

                    demnach müsstest nur einmal bezahlen.

                    btw: dass man beim 3. mal abgeschleppt wird, ist schwachsinn, sofern man nicht, wie bereits oben genannt, behindernd oder gefährdend parkt.

                    kann so aber auch nicht ganz richtig sein. dann könnte ich mich ja irgendwo ins halteverbot stellen, bevor ich in den urlaub fliege, würde einmalig meine strafe zahlen müssen und könnte dann wochenlang dort stehenbleiben, ohne belangt zu werden.

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                      #25
                      sowas in der art hab ich mir auch dabei gedacht. _eigtl_ kann es nicht richtig sein. hat denn hier keiner kontakt zu nem anwalt/ juristen, der verkehrsrecht kann?? :>

                      oder es ist eine gesetzeslücke^^

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                        #26
                        glaube du musst nur einen bezahlen aber musste dich erkundigen

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                          #27
                          alexXXxson postete
                          Stone postete
                          Rechtsberatung readmore.de
                          jo - jeder schreibt was anderes^^
                          und jeder ist Jurist - dank 1,0 Abi

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                            #28
                            Ihr seid alles so Experten... rofl :p

                            Natürlich musst du beide bezahlen. Schuld ist allein der Pfosten der dir den ersten Strafzettel abgenommen hat. Versuch das Geld von ihm einzutreiben.

                            Ist btw allgemein manchmal ganz sinnvoll einen Strafzettel länger am Auto zu lassen. Wohne hier in einer Anwohner-Only Parkzone und habe nur einen Anwohnerparkschein für zwei Autos. Am Zweitwagen lasse ich meist einen alten Strafzettel dran... Dann gibts im Regelfall keinen Neuen weil die Politessen nicht drauf schauen :)

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                              #29
                              na klar. gute begründung. strafzettel 1 wird asugestellt, entfernt. 2min später kommt damevomordnungsamt no.2 vorbei, (aufgrund von schlechter absprache zb), und stellt auch einen aus. dann muss man beide zahlen? kk

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                                #30
                                Warum sollte man denn auch einen Strafzettel abmachen ohne loszufahren? Das macht doch niemand, der einigermaßen klar im Kopf ist.
                                Hättest ja auch zwischendurch wegfahren können, und dich danach wieder dort hinstellen. Oder denkst du, der Strafzettel macht dich rechtlich immun? Vielleicht hast du Glück mit der nächsten faulen Politesse - aber im Recht bist du damit mit Sicherheit nicht.

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