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    Studiumswechsel

    Moin,
    tjoa ich hab da n kleines Problem (hab auch gegoogelt aber nix konkretes gefunden). Ich möchte meinen Studiengang ändern, da die Fristen allerdings abgelaufen sind kann ich das nun erst nach dem 3. Semester (2 Semester hab ich Jura studiert) machen. Nun höre ich, dass man, um weiterhin Kindergeld zu bekommen, bis spätestens nach dem 2. Semester hätte gewechselt haben muessen. Gleiches gillt für Geld von der Ärztekammer. In wie weit ist da was dran ?

    Infos wären nett

    P.S. Ich hab Geburtstag, helft mir ;)

    #2
    es gibt sowas, das nennt sich studienberatung, hf

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      #3
      Keine Angst, das mach ich schon noch, aber man will sich ja auch schon vorher mal informieren.

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        #4
        Kindergeld wird an Studierende gezahlt, die noch nicht 25 sind, unabhaengig von einem Fachwechsel. Mit der Aerztekammer kenne ich mich allerdings nicht aus.

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          #5
          war bei meinem bruder genauso. du musst dich einfach als arbeitssuchend melden (in der zeit wo du nicht studierst), dann läuft das kindergeld weiter. falls du in der zeit jobben gehst, nicht die einkommensgrenze überschreiten.

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            #6
            merci, hab auch nich wirklich damit gerechnet, dass jemand ahnung hat wie das mit der ärztekammer is. Aber hätte ja sein koennen :)

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              #7
              Kindergeld hat nix mit Studiengangwechsel zu tun, bekommste denke ich bis zum vollendetem 27. Lebensjahr. Keine Ahnung was du mit Geld von der Ärztekammer meinst. Eine vergünstigte Krankenversicherung bekommst du bis mind. 30. Lebensjahr. Ansonsten hilft die Studienberatung in deiner Uni, sind meist sehr nette Leute.

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                #8
                happy bday.

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                  #9
                  solange du nichts selber verdienst, also keine lehre oder sonstige ausbildungen machst bei denen du kohle bekommst, hast du bis zum 27. lebensjahr anspruch auf kindergeld.

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                    #10
                    Enteneichel postete
                    solange du nichts selber verdienst, also keine lehre oder sonstige ausbildungen machst bei denen du kohle bekommst, hast du bis zum 27. lebensjahr anspruch auf kindergeld.
                    Das stimmt nicht ganz, seit zwei Jahren wird Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, es gab fuer die Jahrgaenge 1981/82 lediglich eine Uebergangsregelung.

                    http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article160829/Das_Kindergeld_gibt_es_nur_noch_bis_25_Jahre.html

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