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rechtslage internetkriminalität?

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    rechtslage internetkriminalität?

    hi leutz... hab vorher einen netten mitschnitt gefunden...

    http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331

    ist sicher schon uralt, fands aber trotzdem äußerst interessant...

    z.b. wußte ich nicht, dass man zu einer vorladung nicht erscheinen muss...

    #2
    gefahr im verzug kann man immer irgendwie begründen. der beschuldigte fährt morgen in den urlaub, im zweifelsfall: der kriminalbeamte fährt morgen in den urlaub ^^

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      #3
      wenn du 17 minuten nach dem erstellen erst nen witz findest legt das nahe dass du dir das video selber nicht zu ende angeguckt hast.
      aber ist wirklich uralt, mehr als das sogar, wahrscheinlich älter als internetkriminalität selbst.

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        #4
        jo hab nur die ersten 10 minuten gesehen... no time aber interessant...

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