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Steuererklärung tipps?

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    Steuererklärung tipps?

    Ja moin Leute,

    war bis 09/2020 Student und habe bisher außer der Lohnsteuerrückerstattung (für Ferienjobs) keine richtige Steuererklärung gemacht. Hat alles mein Vater bei seinem Steuerberater machen lassen. Jetzt bin ich aber seit 10/2020 berufstätig, bin umgezogen etc. und wollte fragen ob ihr tipps und tricks habt. Kann man sowas locker selber machen mit z.B. ELSTER oder sollte man doch zu nem profi gehen? Was würd sowas kosten und lohnt sichs überhaupt in meinem Fall?

    Grüße aus Bayern

    #2
    ist super easy. brauchst auch kein extraprogramm mehr. wenn du nur pendlerpauschale und die üblichen werbungskosten hast... vorallem wenn man es dann einmal hat kann man copy-paste für die nächsten jahre machen sofern sich nichts groß verändert. im endeffekt kannst du bei fragen auch kurz beim finanzamt anrufen oder ne mail schreiben. das funktioniert bei uns hier auch einigermaßen schnell

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      #3
      Gibt doch so ne app die das wohl ganz gut regelt?
      Habe es damals über den lohnsteuerhilfeverein gemacht da ich absolut keine Ahnung hatte und die das in 6 wochen haben wollten aus 3 Jahren. Omegalul.

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        #4
        WISO

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          #5
          Ich gehe davon aus, dass du nur Einnahmen aus deiner angestellten Tätigkeit hast, liege ich da richtig?
          Lass dir vom Finanzamt den Abrufcode per Post zusenden, dann kannst du direkt alle Daten die das Finanzamt hat abrufen.
          Wenn du dann noch Werbungskosten, Sonderausgaben, Arztkosten, Reparaturen im eigenen Haus (wenn vorhanden) deine Betriebskostenabrechnung (wenn Miete) etc. hast, dann musst du die natürlich selbst eintragen, aber das ist echt nicht schwierig.

          //edit: Bachelor oder Master? Hast du vor dem Bachelor eine Ausbildung gemacht?

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            #6
            Master bis SS 2020 (abgabe märz, war aber noch eingeschrieben bis ende august) dann Jul/Aug/Sep als 450e jobber und ab 01.10.2020 arbeitnehmer. habe schon elster runtergeladen und werde mir die tage alles relevante mal raussuchen. danke

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              #7
              +1 für WISO.

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                #8
                Steuerprogramm von Aldi/Lidl für 4,99 €. Das ist 1:1 „tax 2021“ von buhl, nur ohne Fahrtenbuch. Gab es letzte Woche in den Filialen, Restbestände sind vermutlich noch verfügbar. Der Lotse führt Angestellte dann gemeinsam mit Tooltips eigentlich problemlos zum Ziel.

                Wichtig in deinem Fall: Dem Umzug absetzen, sofern die Bedingungen erfüllt sind (berufliche Gründe, erste Stelle in einer anderen Stadt, >30 Minuten weniger Arbeitsweg, etc.). Klappt in allen Steuerprogrammen auch problemlos.
                Zuletzt geändert von MaxGood; 03.01.2021, 00:07.

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                  #9
                  Wir nutzen auch WISO

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                    #10
                    Zitat von Dimitrij Beitrag anzeigen
                    Master bis SS 2020 (abgabe märz, war aber noch eingeschrieben bis ende august) dann Jul/Aug/Sep als 450e jobber und ab 01.10.2020 arbeitnehmer. habe schon elster runtergeladen und werde mir die tage alles relevante mal raussuchen. danke
                    Die Aufwendungen für das Studium können dann als Werbungskosten abgezogen werden.

                    Geringfügig entlohnte Beschäftigung ist irrelevant, da keine Steuern gezahlt, auch keine Berücksichtigung der Werbungskosten möglich.

                    Ab Oktober dann Entfernungspauschale mit angeben (auf jeden Fall, egal wie viele Kilometer es sind, da du durch das Studium wahrscheinlich schon über 1.000€ Euronen kommst.
                    Reisekosten wenn möglich auch mit angeben, wenn du mal nicht zur arbeit, sondern irgendwo anders beruflich sein musstest (Seminar, Kunde etc.) - ich weiß ja nicht was du beruflich machst. In diesem Sinne dann auch die Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) mit angeben. 2020 waren es 14€ ab 8 Stunden ohne Übernachtung bzw. An- und Abreisetag und 28€ falls übernachtet wurde (pro Tag, nicht pro Reise).
                    ​​
                    Jo.

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                      #11
                      Zitat von dotic Beitrag anzeigen

                      Die Aufwendungen für das Studium können dann als Werbungskosten abgezogen werden.

                      Geringfügig entlohnte Beschäftigung ist irrelevant, da keine Steuern gezahlt, auch keine Berücksichtigung der Werbungskosten möglich.

                      Ab Oktober dann Entfernungspauschale mit angeben (auf jeden Fall, egal wie viele Kilometer es sind, da du durch das Studium wahrscheinlich schon über 1.000€ Euronen kommst.
                      Reisekosten wenn möglich auch mit angeben, wenn du mal nicht zur arbeit, sondern irgendwo anders beruflich sein musstest (Seminar, Kunde etc.) - ich weiß ja nicht was du beruflich machst. In diesem Sinne dann auch die Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) mit angeben. 2020 waren es 14€ ab 8 Stunden ohne Übernachtung bzw. An- und Abreisetag und 28€ falls übernachtet wurde (pro Tag, nicht pro Reise).
                      ​​
                      Jo.
                      Reisekosten und Verpflegungspauschalen dürfen allerdings nur angegeben werden, wenn sie nicht sowieso schon vom AG bezahlt wurden. Passiert in den meisten Firmen über die Reisekostenabrechnung.
                      ​​​​​

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                        #12
                        Zitat von bumbumquietsch Beitrag anzeigen

                        Reisekosten und Verpflegungspauschalen dürfen allerdings nur angegeben werden, wenn sie nicht sowieso schon vom AG bezahlt wurden. Passiert in den meisten Firmen über die Reisekostenabrechnung.
                        ​​​​​
                        Das stimmt schon, ich habe dies auch nur aufgeführt, weil nichts weiter bekannt ist.
                        Aber ja, hätte ich dazu schreiben müssen.

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                          #13
                          Vielleicht könnt ihr mir mit meiner Frage auch helfen:
                          habe im Jahr 2017 noch meine Ausbildung gemacht und von Januar bis Juli 400€ netto verdient. Lohnsteuer wurde nicht bezahlt, nur AG Anteil zur Kranken- und Rentenversicherung.
                          Ab August dann Vollzeit gearbeitet. Leider finde ich die Lohnsteuerabrechnung vom Zeitraum Januar bis Juli nicht. Muss ich mich bemühen die Abrechnung aufzutreiben oder ist sie für eine Steuererklärung nicht relevant?

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                            #14
                            Hier stand Müll!
                            Zuletzt geändert von dotic; 03.01.2021, 22:33.

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                              #15
                              Zitat von AKAI47 Beitrag anzeigen
                              Vielleicht könnt ihr mir mit meiner Frage auch helfen:
                              habe im Jahr 2017 noch meine Ausbildung gemacht und von Januar bis Juli 400€ netto verdient. Lohnsteuer wurde nicht bezahlt, nur AG Anteil zur Kranken- und Rentenversicherung.
                              Ab August dann Vollzeit gearbeitet. Leider finde ich die Lohnsteuerabrechnung vom Zeitraum Januar bis Juli nicht. Muss ich mich bemühen die Abrechnung aufzutreiben oder ist sie für eine Steuererklärung nicht relevant?
                              Du kriegst ne Jahres Abrechnung mit der gezahlten Lohnsteuer etc. Du brauchst die einzelnen monatlichen Abrechnungen nicht. Selbst bei Wechsel des Betriebs müsstest du dann mehrere Bescheide bekommen bzw die werden dann über das Finanzamt vorher zusammen getragen und dir in einem Bescheid überreicht.

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