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Juristische Frage
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Ein Gast antworteteiA lehnt Verantwortung für den Inhalt ab, iV wählt sie bewusst
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Zitat von mejustme Beitrag anzeigenwieso ändert sich dein satz auf einmal in "im namen des studiengangs?" dir ist schon klar, dass man bei juristischen fragen den genauen wortlaut wiedergeben sollte?
"wir, die Studierenden des Faches XY"
hat mich generell interessiert, unabhängig vom Fall, was da die Unterschiede sind und die generelle Handhabung
zwischen der obigen Formulierung, oder sowas wie "im Namen" oder "im Auftrag"
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ich denke dem Empfänger sollte klar sein, dass es sich bei so einem Schreiben nicht zwangsläufig, oder sogar höchstwahrscheinlich nicht um eine repräsentative Stimme der Studierenen des Fachs XY handelt. "Die Studierenden des Faches XY" heisst ja erstmal alles und nichts. Anders wäre es wenn es mit "die Fachschaft XY " unterschrieben wäre und mit Namen unterschriebe wäre.Zuletzt geändert von Weena; 07.12.2020, 21:47.
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wieso ändert sich dein satz auf einmal in "im namen des studiengangs?" dir ist schon klar, dass man bei juristischen fragen den genauen wortlaut wiedergeben sollte?
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es geht um ein Berufungsverfahren, das eindeutig in eine Richtung gegangen ist, die einer Studierenden nicht gepasst hat (warum auch immer). Diese hat sich dann in einem öffentlichen Brief über den Uni-Verteiler darüber echauffiert, dass anders entschieden wurde und nicht Lehrender XY die Stellen bekommen hat, und in dem Schreiben selber einige falsche Behauptungen aufgestellt hat.
Unterschrieben hat sie diesen Brief dann mit den Worten "im Namen des Studiengangs XY" (obwohl sie es eben null abgesprochen hat und viel schlimmer, sie die einzige ist, die die Entscheidung doof fand, also nicht mal Rückhalt hatte.
mir ist klar, dass das jetzt nicht das Riesending ist, aber ich wollte nur wissen, wie das grundsätzlich zu handhaben wäre.
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Zitat von Ehrenmars Beitrag anzeigenes geht um den aufsetzenden der im namen anderer signiert, nicht um den inhalt.
ergibt keinen sinn hier richtung beleidigung/verleumdung etc zu denken
hier meine anwort, wie es rechtlich zu bewerten ist:
Spoiler:es kommt drauf an.Zuletzt geändert von so4p; 08.12.2020, 10:52.
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Ein Gast antwortetees geht um den aufsetzenden der im namen anderer signiert, nicht um den inhalt.
ergibt keinen sinn hier richtung beleidigung/verleumdung etc zu denken
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Ein Gast antworteteZitat von Ehrenmars Beitrag anzeigen
Spielt für die Beurteilung der Eingangsfrage keine Rolle
Macht keinen Unterschied?
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Zitat von Ehrenmars Beitrag anzeigen
Spielt für die Beurteilung der Eingangsfrage keine Rolle
wenn er/sie dagegen vorgehen will, kann es schon eine rolle spielen.Zuletzt geändert von so4p; 07.12.2020, 19:46.
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Ein Gast antworteteZitat von so4p Beitrag anzeigentrifft die vorgetragene behauptung denn zu?
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Zitat von Mundharmonika Beitrag anzeigenwie ist es rechtlich zu bewerten, wenn z.B. ein/e Studierende(r) einen Brief aufsetzt mit beliebigen Inhalt (eine gewisse hochschulpolitsche Brisanz z.B.), diesen veröffentlicht und ohne Wissen und Zustimmung seiner Mitstudierenden des entsprechenden Studiengangs unterschreibt: "Die Studierenden des Faches XY"
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Zitat von Der_vom_Himmel_fiel
seine schwiegermutter ist ersti. hat sich ne neue in der grundschule geangelt.Zuletzt geändert von Mundharmonika; 07.12.2020, 18:34.
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würde ihn bis auf den letzten nicht vorhandenen Cent verklagen. Ganz klar.
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