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    Guten Morgen,

    wir waren am Wochenende etwas spazieren. Dabei wurden heimlich fotos von uns gemacht und online gestellt, weil wir angeblich nicht vor Ort sein dürften. Da das Grundstück jedoch uns gehört war dies natürlich kein Problem.

    Wir wissen wer die Fotos online gestellt hat, jedoch nicht wer sie gemacht hat. Auf dem Bild sind meine Frau, meine junge Tochter und ich. Wir sind allerdings "nur" von hinten bzw. der Seite zu sehen. Also nicht zu 1000% zu erkennen.

    Bringt in diesem Falle eine Anzeige was? Oder muss man auf den Fotos eindeutig zu erkennen sein?

    Haben natürlich alle beweise etc. gesichert, sie mehrfach aufgefordert diese zu löschen, jedoch ohne reaktion.

    :(

    #2
    Zitat von Ezio Auditore Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    wir waren am Wochenende etwas spazieren. Dabei wurden heimlich fotos von uns gemacht und online gestellt, weil wir angeblich nicht vor Ort sein dürften. Da das Grundstück jedoch uns gehört war dies natürlich kein Problem.

    Wir wissen wer die Fotos online gestellt hat, jedoch nicht wer sie gemacht hat. Auf dem Bild sind meine Frau, meine junge Tochter und ich. Wir sind allerdings "nur" von hinten bzw. der Seite zu sehen. Also nicht zu 1000% zu erkennen.

    Bringt in diesem Falle eine Anzeige was? Oder muss man auf den Fotos eindeutig zu erkennen sein?

    Haben natürlich alle beweise etc. gesichert, sie mehrfach aufgefordert diese zu löschen, jedoch ohne reaktion.

    :(
    1. Anzeige 2. Schlägertrupp organisieren 3. Huanson plattmachen 4. Behaupten du warst es nicht 5. easy win

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      #3
      Hört sich weird an.

      Habt ihr einen Erzfeind im Moment? Oder sonstige Streitigkeiten? Und wieso fotografieren sie euch, wenn ihr auf eurem Grundstück seid?

      Rechtlich habe ich leider fundierten Kompetenzen, nur gefährliches Halbwissen.. Aber interessante Geschichte.

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        #4
        Was genau hat dich dazu veranlasst diesen Post auf RM zu verfassen anstatt direkt bei der Polizei anzurufen und genau diesen Sachverhalt dort zu schildern mit Bitte um Einschätzung?

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          #5
          Zitat von scarfix Beitrag anzeigen
          Was genau hat dich dazu veranlasst diesen Post auf RM zu verfassen anstatt direkt bei der Polizei anzurufen und genau diesen Sachverhalt dort zu schildern mit Bitte um Einschätzung?
          Beste Beratung gibt es nur auf RM!

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            #6
            Zitat von scarfix Beitrag anzeigen
            Was genau hat dich dazu veranlasst diesen Post auf RM zu verfassen anstatt direkt bei der Polizei anzurufen und genau diesen Sachverhalt dort zu schildern mit Bitte um Einschätzung?
            will sich versichern das er keine alman aktion macht.

            Aber wie gesagt wurde ruf bei der polizei an und frag? oder hier läuft doch dieser eine polizist rum. Wie genau war sein nick?

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              #7
              Hartman und Norman, oder?

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                #8
                Moment, die Frage meint er wirklich ernst?

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                  #9
                  Zitat von bOng_h3ad Beitrag anzeigen
                  Hartman und Norman, oder?
                  norman normal
                  hartman sein nick muss wohl irgendwie anders sein :(

                  Kommentar


                    #10
                    da du auf rm registriert bist, bist du person von öffentlichem interesse. also darf jeder bilder von dir machen, also keine chance


                    gilt auch für deine familie
                    Der Kläger müsse gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG als Begleiter einer Person des öffentlichen Lebens hinnehmen, dass Aufnahmen, die ihn als Begleiter dieser Person im Rahmen eines öffentlichen Auftritts abbildeten, auch ohne seine Einwilligung verbreitet würden.
                    Zuletzt geändert von mejustme; 06.05.2020, 12:39.

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                      #11
                      Zitat von mejustme Beitrag anzeigen
                      da du auf rm registriert bist, bist du person von öffentlichem interesse. also darf jeder bilder von dir machen, also keine chance


                      gilt auch für deine familie

                      Der Kläger müsse gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG als Begleiter einer Person des öffentlichen Lebens hinnehmen, dass Aufnahmen, die ihn als Begleiter dieser Person im Rahmen eines öffentlichen Auftritts abbildeten, auch ohne seine Einwilligung verbreitet würden.

                      ???????????????????

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                        #12
                        mach

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                          #13
                          viel wichtiger; ist das unser buddha?
                          https://www.youtube.com/watch?v=Zv5r9vsbaBc

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Meister_Flocke Beitrag anzeigen
                            viel wichtiger; ist das unser buddha?
                            https://www.youtube.com/watch?v=Zv5r9vsbaBc
                            Ja

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                              #15
                              hahahaha das isser ja wirklich :-DDDD

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