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Fragen zum Tierrecht/Anwalt

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    Fragen zum Tierrecht/Anwalt

    Hey Leute,

    ich wende mich mal seit langem wieder an die Community, ich hoffe ein paar Jungs oder Mädels haben evtl. in diesem Bereich Erfahrung gesammelt und können mir bei meinem Problem helfen.


    Ich habe mich jetzt letztes Jahr nach fast 16 Jahren Beziehung von meiner Partnerin getrennt,wir haben dies beide beschlossen und hatten beide auf eine Art Beziehungspaus erstmal uns geeinigt.

    Mein Problem ist jetzt einfach, dass ich mich mit ihr an Weihnachten gestritten habe und ich jetzt keinen Kontakt mehr zu Ihr habe.

    Es geht mir nur um meine beiden Katzen, meine ex bekam diese damals, damit Sie nicht so alleine in ihrer neuen Wohnung ist.
    Da Sie wirklich sehr viele Probleme hatte und ich einfach dachte das tut ihr erstmal gut Gesellschaft zu haben.
    Ich bin davon ausgegangen, dass man sich sowieso noch oft sieht und meine ex sobald sich ihr Status und ihre Gesund verändert ich meine Katzen auch zurückbekomme, das wusste die Dame auch.
    Ich habe ihr nie gesagt dass Sie diese behalten darf oder ähnliches, es gibt auch keinen Vertrag oder ähnliches.

    Ich selbst habe natürlich einen Vertrag vom Tierheim, der eindeutig klarstellt dass ich der alleinige Besitzer der Tiere bin.
    Seit Januar versuche ich die Tiere zurück zu bekommen. Werde aber einfach blockiert.
    Hatte Anfang April ein Einschreiben verschickt, dass Sie sich doch bis Ende April bei mir melden soll, damit wir eine Übergabe vereinbaren können.

    Muss nun davon ausgehen, dass da weiter nichts passiert, möchte aber meine Tiere endlich zurück - diese liegen mir sehr am Herz.
    Sind wie meine Kinder die beiden Katzen, so strange das vllt. für den einen oder anderen klingen mag,
    Mir bleibt wohl jetzt nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten.

    Kennt sich da jemand vllt. aus - ich müsste doch gute Chancen haben oder nicht, wofür gibt es denn sonst Verträge ?!
    VLlt. hat ja jemand solche Erfahrungen bereits gemacht, Geld ist bei mir nicht so dicke - aber ich würde jeden Cent investieren.


    LG euer fAnta201

    #2
    Zitat von fAnta201 Beitrag anzeigen
    Muss nun davon ausgehen, dass da weiter nichts passiert, möchte aber meine Tiere endlich zurück - diese liegen mir sehr am Herz.
    Sind wie meine Kinder die beiden Katzen, so strange das vllt. für den einen oder anderen klingen mag,
    Der ein oder andere dumme Kommentar wird bestimmt kommen, aber sowas fühlen nur Leute die selber Haustiere besessen haben. Wünsch dir aber viel Glück.

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      #3
      Ich kann dir juristisch leider auch ncihts raten, auch wenn es für mich klar danach klingt,m dass die Tiere dein Eigentum sind.
      Sind sie gechipt?

      Finde auch, dass das absolut nciht strange klingt und hoffe, dass du sie wieder bekommst!

      Kommentar


        #4
        Zitat von simple_ Beitrag anzeigen
        Ich kann dir juristisch leider auch ncihts raten, auch wenn es für mich klar danach klingt,m dass die Tiere dein Eigentum sind.
        Sind sie gechipt?

        Finde auch, dass das absolut nciht strange klingt und hoffe, dass du sie wieder bekommst!
        Ja klar, steht auch alles im Vertrag noch die Nummern und alles, sie hat natürlich die Pässe mitgenommen, war ja auch für mich nicht schlimm, falls was in dieser Zeit passiert und man zum Tierarzt muss.

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          #5
          Alter fanta du lebst, hoffe du kriegst deine gatzn wieder

          Kommentar


            #6
            Ich selbst habe natürlich einen Vertrag vom Tierheim, der eindeutig klarstellt dass ich der alleinige Besitzer der Tiere bin.

            Meinten Sie Eigentümer? :rmface:
            Zuletzt geändert von Ehrenmars; 23.12.2020, 15:36.

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              #7
              Zitat von Ehrenmars Beitrag anzeigen


              Meinten Sie Eigentümer? :rnface:

              Mach §§90a, 903, 985 BGB geltend
              Eigentuemer besitzer fail der klassiker

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                #8
                Ich kann dir leider keine Quellen oder ähnliches bieten. Aber wenn mich mein Gedächtnis nicht trollt dann gilt für Haustiere (Hunde/Katzen) folgendes:
                Es gibt kein Besuchsrecht wie bei Kindern oder ähnliches. Es gibt nur den Eigentümer. Kannst du nachweisen, dass du die Katzen bezahlt hast oder in einer sonstigen Art und Weise in dein Eigentum gebracht hast, sind die Katzen dir und deine Ex muss sie dir geben.

                Kannst du dies nicht beweisen und beide Parteien behaupten die Katze gehöre ihnen, dann viel Spaß mit einem langen Zivilprozess.

                Ich nehme mal mich als Bsp.
                Ich habe einen Hund von einem Bauernhof. Der Typ is Bio-Bauer und kein Züchter. Es gibt keine Urkunde, kein Kaufvertrag, kein Garnichts. Ich hätte theoretisch nur den Kontoauszug, wo ich das Geld für den Hund abhebe.

                Würde ich mich von meiner Ex trennen und diese behauptet der Hund wäre ihrer, dann würde ich alt aussehen

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                  #9
                  Ist das nicht Bereicherungsrecht? Habe da nicht so aufgepasst :D. Aber ja bist Eigentümer und kannst dir holen. Müsste ja eigentlich § 812 BGB sein aber kann mich auch irren.

                  Kommentar


                    #10
                    kaum getrennt und schon auf 2 pussys geiern...

                    ich denke wenn du auf den papieren als käufer stehst wirst du sie auch bekommen. würde der ex sagen entweder sie rückt die raus oder du gehst zur polizei. falls sie allerdings die papier verschwinden lässt wirds schwer.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von shzzL Beitrag anzeigen
                      kaum getrennt und schon auf 2 pussys geiern...

                      ich denke wenn du auf den papieren als käufer stehst wirst du sie auch bekommen. würde der ex sagen entweder sie rückt die raus oder du gehst zur polizei. falls sie allerdings die papier verschwinden lässt wirds schwer.
                      Sie müsste schon die chips rausreißen, da diese im normalfall in einem zentralen register hinterlegt sind und man daraus schließen kann, woher die katzen kommen und wem sie gehören. Den Vertrag hat er ja bei sich.

                      Vor Gesetz sind Tiere nichts anderes als Sachgegenstände. mit Nachweis der Papiere hast du jegliches Recht auf herausgabe deiner "Sachen". Schriftlich verfassen, frist setzen. Sollte daraufhin nichts kommen, kannst du weitere Schritte einleiten. Mündlich reicht eher nicht. Den Brief entweder per Einschreiben verschicken oder mit einem Zeugen einwerfen.

                      Jeder Tierbesitzer kann dich verstehen und bei Katzen hört der Spaß im Internet allgemein ja auch auf. Viel Erfolg!

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Meeep Beitrag anzeigen

                        Sie müsste schon die chips rausreißen, da diese im normalfall in einem zentralen register hinterlegt sind und man daraus schließen kann, woher die katzen kommen und wem sie gehören. Den Vertrag hat er ja bei sich.

                        Vor Gesetz sind Tiere nichts anderes als Sachgegenstände. mit Nachweis der Papiere hast du jegliches Recht auf herausgabe deiner "Sachen". Schriftlich verfassen, frist setzen. Sollte daraufhin nichts kommen, kannst du weitere Schritte einleiten. Mündlich reicht eher nicht. Den Brief entweder per Einschreiben verschicken oder mit einem Zeugen einwerfen.

                        Jeder Tierbesitzer kann dich verstehen und bei Katzen hört der Spaß im Internet allgemein ja auch auf. Viel Erfolg!
                        Guter Plan!

                        Wichtig: Wenn Einschreiben dann Einwurfeinschreiben und wenn mit Zeugen, dann muss dieser auch denn Inhalt des Briefes bezeugen können und nicht nur dass dieser eingeworfen wurde.

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                          #13
                          sowas ist echt mies...

                          ich kenn da auch so eine story, ein kumpel hatte einen hund den er sich mit seiner frau gekauft hat, das war auch sein "baby" weil die ehe nicht wirklich gut lief, bei der trennung ist er ausgezogen und da sie im haus wohnen blieb hatte sie auch erstmal den hund, als er tage später den hund abholen wollte, war der hund weg, meinte sie nur so "der hund, weiß nicht, vielleicht weggelaufen", sie wusste genau das dies ihm am härtesten trifft, bis heute ist nicht klar was mit dem hund passiert ist, polizei und anwalt konnte nicht viel machen da er in der gemeinsamen ehe angeschafft wurde...

                          ich hoffe du bekommst du katzen wieder!

                          Kommentar


                            #14
                            alter readmore. alles wird hier sonst durch den kakao gezogen, aber wenns um katzen geht hört der spaß auf :D

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                              #15
                              Zitat von IHartmanI Beitrag anzeigen
                              Ich kann dir leider keine Quellen oder ähnliches bieten. Aber wenn mich mein Gedächtnis nicht trollt dann gilt für Haustiere (Hunde/Katzen) folgendes:
                              Es gibt kein Besuchsrecht wie bei Kindern oder ähnliches. Es gibt nur den Eigentümer. Kannst du nachweisen, dass du die Katzen bezahlt hast oder in einer sonstigen Art und Weise in dein Eigentum gebracht hast, sind die Katzen dir und deine Ex muss sie dir geben.

                              Kannst du dies nicht beweisen und beide Parteien behaupten die Katze gehöre ihnen, dann viel Spaß mit einem langen Zivilprozess.

                              Ich nehme mal mich als Bsp.
                              Ich habe einen Hund von einem Bauernhof. Der Typ is Bio-Bauer und kein Züchter. Es gibt keine Urkunde, kein Kaufvertrag, kein Garnichts. Ich hätte theoretisch nur den Kontoauszug, wo ich das Geld für den Hund abhebe.

                              Würde ich mich von meiner Ex trennen und diese behauptet der Hund wäre ihrer, dann würde ich alt aussehen
                              Dann zählt der als Eigentümer, welcher die Hundesteuer zahlt. Die zahlst du doch hoffentlich? :D

                              fAnta201

                              Du Stehst im Kaufvertrag. Die Katzen sind dein Eigentum und deine Ex hat Pech gehabt, egal wie sehr sie an den Tieren hängt. Geht eigentlich nur darum, wie teuer es wird für beide Parteien zwecks Anwalt/Gericht, wenn Sie sich quer stellt.

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